KRL
01.11.2011, 18:56
Ich hatte ein besonderes Erlebnis mit der Dekra. Hätte mir aber wahrscheinlich bei den anderen Vereinen genauso passieren können.
Ich habe mir letzten oder vorletzten Winter Autec (glaub ich so heißen die) Felgen und Conti Winterreifen für den FL 2 gekauft. Die Reifen sind 225er 16''. Mein Reifenhändler hatte extra darauf geachtet, dass die Kombination, obwohl nicht von LR vorgesehen, nicht eingetragen werden müssen.
Ich also voller Zuversicht zur Dekra, weil ich eine neue HU brauchte. ABE mit dabei, alles gut. Sagt mir der, das wäre keine zulässige Radreifenkombination und die müsste eingetragen werden. Ob ich nicht das vielleicht damals gemacht hätte und darüber einen extra Beleg hätte.
Ich also wieder nach Hause, Unterlagen wälzen. Kein Beleg.
Gut, dann halt nochmal die ABE GENAU lesen. Da steht drin, dass auch wenn die Radreifenkombination vom Hersteller nicht vorgesehen wäre, keine Eintragung nötig sei. Ich also wieder voller Zuversicht zur Dekra.
Sagt der Prüfer mir, das wäre ja nur der Hinweis nach §13, der besage, dass die Originalpapiere nicht geändert werden müssten. Nach §19 müsste aber trotzdem eine Abnahme erfolgen, die dann über oben erwähnten separaten Beleg bescheinigt würde.:confused::confused::confused:
Zum Glück hatte ich aber wie gesagt die ABE GENAU gelesen. Und da steht bei einem anderen Fahrzeug als zusätzlicher Hinweis, dass das Fahrzeug einem Gutachter vorgeführt werden müsste. Daraus dass bei dem FL2 der Hinweis nicht existiert, habe ich dann mal geschlossen, dass das hier nicht der Fall ist.
Hat den Prüfer wenig beeindruckt... :o
Dann kam aber der Dienststellenleiter und ich habe meine ganze Story nochmal erzählt. Und ich weiß jetzt nicht, ob ich den schwindelig geredet habe, ob der mich am Ende einfach loswerden wollte, oder ob ich Recht hatte, auf jeden Fall hat der mir die Plakette gegeben.
Unstrittig war, dass die Kombination für das Auto ok war, das stand ja in der ABE. Es war nur die Frage, ob da eine Gutachterorga wie Dekra/TÜV etc nochmal separat Geld dran verdienen durfte oder eben nicht.
Ach ja, hätte ich keine ABE sondern ein Teilegutachten gehabt, wäre das für die Felge egal gewesen, aber für die Radreifenkombination nicht. Dann hätte egal was drinsteht eine Vorführung beim Gutachter samt Eintragung erfolgen müssen. Ich liebe den Paragraphendschungel...
Ich habe mir letzten oder vorletzten Winter Autec (glaub ich so heißen die) Felgen und Conti Winterreifen für den FL 2 gekauft. Die Reifen sind 225er 16''. Mein Reifenhändler hatte extra darauf geachtet, dass die Kombination, obwohl nicht von LR vorgesehen, nicht eingetragen werden müssen.
Ich also voller Zuversicht zur Dekra, weil ich eine neue HU brauchte. ABE mit dabei, alles gut. Sagt mir der, das wäre keine zulässige Radreifenkombination und die müsste eingetragen werden. Ob ich nicht das vielleicht damals gemacht hätte und darüber einen extra Beleg hätte.
Ich also wieder nach Hause, Unterlagen wälzen. Kein Beleg.
Gut, dann halt nochmal die ABE GENAU lesen. Da steht drin, dass auch wenn die Radreifenkombination vom Hersteller nicht vorgesehen wäre, keine Eintragung nötig sei. Ich also wieder voller Zuversicht zur Dekra.
Sagt der Prüfer mir, das wäre ja nur der Hinweis nach §13, der besage, dass die Originalpapiere nicht geändert werden müssten. Nach §19 müsste aber trotzdem eine Abnahme erfolgen, die dann über oben erwähnten separaten Beleg bescheinigt würde.:confused::confused::confused:
Zum Glück hatte ich aber wie gesagt die ABE GENAU gelesen. Und da steht bei einem anderen Fahrzeug als zusätzlicher Hinweis, dass das Fahrzeug einem Gutachter vorgeführt werden müsste. Daraus dass bei dem FL2 der Hinweis nicht existiert, habe ich dann mal geschlossen, dass das hier nicht der Fall ist.
Hat den Prüfer wenig beeindruckt... :o
Dann kam aber der Dienststellenleiter und ich habe meine ganze Story nochmal erzählt. Und ich weiß jetzt nicht, ob ich den schwindelig geredet habe, ob der mich am Ende einfach loswerden wollte, oder ob ich Recht hatte, auf jeden Fall hat der mir die Plakette gegeben.
Unstrittig war, dass die Kombination für das Auto ok war, das stand ja in der ABE. Es war nur die Frage, ob da eine Gutachterorga wie Dekra/TÜV etc nochmal separat Geld dran verdienen durfte oder eben nicht.
Ach ja, hätte ich keine ABE sondern ein Teilegutachten gehabt, wäre das für die Felge egal gewesen, aber für die Radreifenkombination nicht. Dann hätte egal was drinsteht eine Vorführung beim Gutachter samt Eintragung erfolgen müssen. Ich liebe den Paragraphendschungel...