Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : HILFE......teuer die KFZ-Steuer ab April 2005
So,
jetzt isses soweit, ab April gibt es wohl die Hubraumbesteuerung für alles was iom Moment als 2,8to plus auf Deutschlands Strassen rollt.
Das heißt mein 2 1/4Liter Diesel kostet schlappe 870 Euros anstatt 133Euros pro Jahr. Fällt einem dazu eine Lösung ein, hat jemand Durchblick mit Sonderregelungen, Tricks, Tips escape routes?
manfred
flunkyhunter
30.09.2004, 21:28
Hallo,
wos geht Oltimerzulassung.
Mit besten Grüßen
Michael
landyschrauber
30.09.2004, 21:37
MGO,
ist den beschlossen das rückwirkend geändert wird oder nur Neuzulassungen ?
Gruß
schrauber
flunkyhunter
30.09.2004, 21:44
Hallo,
das kann glaub ich nich keiner sagen.
Mit besten Grüßen
Michael
Hello,
Ausschließlich Neuzulassungen würde mnich sehr wundern. Wenn der besagte Paragraph abgeschafft wurde heißt das für mich, das alle Kisten mit 2,8to plus ab einem Stichtag nach Hubraum beteuert, kein Schreibfehler, werden.
Oldtimer geht erst ab 30 Jahre fürs Finanzamt, da fehlt mir noch ein Jahr.
Manfred
flunkyhunter
30.09.2004, 22:48
Hallo Manfred,
ist deiner nächstes Jahr nicht dann schon 30?
Mit besten Grüßen
Michael
Das ist uebel, was da jetzt kommt, insbes. fuer Euch Station-Fahrer.
@mgo
Ein Jahr bis zum H? Komm... das ist es Dir wert. Oder Du legst den Wagen ein Jahr still und quaelst Dich mit einem ollen Golf... wolltest Du nicht sowieso Deinen Landy noch mal lackieren? ;)
H-Kennzeichen ist ein guter Weg, sofern der Wagen nicht deutlich zu jung ist. Die einzige Alternative, die ich derzeit sehe, ist Lkw-Zulassung. Dann ist aber die Versicherung deutlich teurer. Meinen '82er wollten die Versicherungen als Oldie respektive Youngtimer (noch) nicht haben. Prinzipiell laesst sich das auch beim Station machen, aber dann muss der Wagen nachhaltig baulich veraendert werden. Faellt natuerlich aus bei Station-Fahrern, die die 2. Sitzreihe brauchen.
Und bei den kurzen Landys scheinen die Finanzaemter ja verstaerkt nachzuhaken, ob das wirklich einem Lkw ist. Auch ein Bloedsinn ...
Uebrigens ist das (mit der Kombinationszulassung) m.W. nie ein Paragraph gewesen, sondern hatte den Charakter einer Verordnung, nachdem jemand vor Gericht entsprechend geklagt und Recht bekommen hatte. Deswegen ist es ja jetzt so einfach, eben ein neues Gesetzt, und es trifft natuerlich auch die, die schon fahren.
Die Sache mit dem roten Kennzeichen (07). Bzgl. der Zulassung hoere ich zum ersten Mal von einer Kilometerbegrenzung. Versicherung? Klar, aber doch nicht Zulassungs- oder Steuerbehoerde.
Und ich hab da irgendwas in Erinnerung, dass auch Fahrten zur Erweckung eine Kaufanreizes (oder so aehnlich) erlaubt waeren. Na ... in dem Sinne sind wir doch immer unterwegs :)) (der wird nicht verkauft! entweder verschenkt in treue Haende oder vererbt X( ) Oder eben fortwaehrende Probefahrt ... nach allabendlichem Gebastel :]
Gruss
Volker
Hi Volker,
ich nehme so was sportlich, irgendeine Lücke gint es immer. Stillegen werde ich die Kiste bestimmt nicht.
Manfred
JX-Frank
03.10.2004, 12:54
hier ein beitrag aus meinem T3 Bus forum....
http://www.adac.de/mitgliedschaft_leistungen/motorwelt/m_archiv/Pressemeldungen/Steuererhoehung_fuer_SUVs.asp?ComponentID=96504&SourcePageID=7392%230
"Offroader zahlen mehr Steuer"
Bisherige Sonderregelung wird ab April abgeschafft
Besitzer von schweren Geländewagen und großen Vans mit einem Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen müssen ab April 2005 erheblich mehr Steuern bezahlen. Betroffen sind laut ADAC vor allem die beliebten Sports Utility Vehicles (SUV) VW Touareg, Mercedes ML, Porsche Cayenne, Nissan Patrol, Mitsubishi Pajero, Toyota Land Cruiser und Land Rover Discovery und Defender sowie zusätzlich aufgelastete Fahrzeuge anderer Hersteller wie beispielsweise VW Bus T4 oder Volvo XC 90.
Besitzer dieser Fahrzeuge konnten bisher eine Steuerentlastung bis zu 80 Prozent erzielen, wenn sie für ihre Autos die deutlich günstigere Möglichkeit der Gewichtsbesteuerung - wie sonst nur bei LKW üblich - nutzten. Diese Sonderregelung wurde nun vom Bundesrat abgeschafft. Künftig werden besonders schwere Pkw nach Hubraum besteuert. Hier können ohne weiteres Mehrkosten von 1000 Euro pro Jahr anfallen.
Der ADAC weist darauf hin, dass diese Neuregelung auch Fahrzeuge betrifft, die tatsächlich von Handwerks- sowie Land- und Forstwirtschaftsbetrieben als Nutzfahrzeuge verwendet werden. Diese sollten nach Möglichkeit aufgrund der ohnehin wirtschaftlich angespannten Lage dieser Betriebe von dieser Neuregelung ausgenommen werden.
Wohnmobile über 2, 8 Tonnen bleiben von dieser Neuregelung unberührt. Sie werden weiterhin nach Gewicht besteuert."
:(
landyschrauber
03.10.2004, 13:01
Hallo Leute,
ich glaub jetzt haben wir es schriftlich. Mal schaun wie ich meinem TÜV mann verklickere das der blacklandy Off Road Truck nen Wohnmobil ist.
Gruß
schrauber
JX-Frank
03.10.2004, 13:17
....tisch ,bett, stauraum,kochgelegenheit (fest inst.)
versuchs.... :D
als ich heute nach einem getriebe für meinen renault rapid gesucht habe , wurde so ein FZG auch als WoMo angeboten....
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=38718&item=2491880326&rd=1
:tongue:
Hab ich mich verlesen oder haben die den Disco, Defender und die Land Cruiser in einem Zug mit SUV genannt? Ich fass es ja wohl nicht.
Beim WoMo musst du noch beachten, dass du noch einen zweiten Ausgang brauchst. Ansonsten ist ne Zulassung als "Bürofahrzeug" noch recht interessant: Sitzplatz, Schreibtisch davor und nen Platz wo Akten hinpacken kann (einfach nen Aktenordner irgendwo anschrauben).
Grüße Daniel
landyschrauber
05.10.2004, 21:04
Hi Leute,
ich habe mal spasseshalber bei unserem Finanzamt angerufen.
Laut Aussage des Beamten ist denen noch KEINE Änderung mitgeteilt worden.
Gruß
schrauber
JX-Frank
05.10.2004, 21:22
das gesetz muß ja auch noch von den landesregierungen umgesetzt werden.....
Emslandy
06.10.2004, 13:31
Moin Moin erstmal,
bin neu hier aber gefällt mir recht gut hier.
Nun zum Thema, dass sich die Besteuerung ändern wird, ist ja kein Geheimnis mehr und betrifft natürlich jeden Geländewagen, es sei denn, und nun kommt wieder die Kombinationszulassung ins Spiel, man hat noch einen Fahrzeugschein, in dem der Wagen als Kombi eingetragen ist. Dies war früher üblich und wurde erst geändert, als viele damit anfingen normale PKW-Kombis auch als LKW zuzulassen. Wenn man noch einen alten KFZ-Schein besitzt in dem der eigene Wagen als Kombi eingetragen hat kann man auch heute , abhängig von der Lust und Laune der TÜV-Beamten, seinen Wagen wieder zurückschreiben lassen als Kombi. Andere Möglichkeit ist beim TÜV vorbei zu fahren und denen Glaubhaft machen, dass der Wagen nicht nur zum Personen Transport genutzt wird sondern eben auch für Lasten. Wenn man diese Hürde genommen hat kann man den Wagen wieder übers Gewicht besteuern lassen. Die Verordnung mit den Kombinationsfahrzeugen wird auch weiter Bestand haben, da z.B. Förster oder andere Betriebe ihren Geländewagen als Kombinationsfahrzeug zulassen werden und deshalb noch unter die Gewichtsbesteuerung fallen. Angenehmer Nebeneffekt, man braucht auch keine Auflastung mehr, das ist ja bei einem Kombinationsfahrzeug vollkommen egal.
JX-Frank
06.10.2004, 18:47
@emslandy
....schön wär´s ,aber ich glaube nicht dran...
woher hast du diese info´s und kann man das irgendwo offiziell nachlesen ???
Hallo jx-frank,
mein 109er ist als Kombinations KFZ eingetragen. Deine story ist nicht aus der Sammlung die mit "es wr einmal" anfängt.
Ich sehe keinen Grund Kombin. KFZ nicht nac h Hubraum zu besteuern, wenn kein Land-. Forst- oder Gewerbebetrieb dahinter steht.
Manfred
landyschrauber
06.10.2004, 22:40
Hallo Leute,
warum macht ihr euch jetzt schon sorgen. nach auskunft meines finanzamtes ist noch garnichts beschlossen.
Gruß
schrauber
Hi
.....Wohnmobile über 2,8to wieterhin nach gewicht besteuert.....
Na da werden sicher viele Cheyenn, BMW und Mercedes SUV´s vorm Bullthaupt Küchenstudio vorfahren um sich ne feste Kochgelegenheit einbauen zu lassen......villeicht ne Geschäfts-Idee für
die hochgelobte Ich AG, mit Beschäftigungsgarantie für viele Hartz IV Betroffenen Ein-Euro-Jobber.
Echt genial, ein Under Cover Business-Boom-Konzept der Politik, wer hätte das gedacht.
Also, nicht Jammern sondern Jubeln.
MGO
Hi zusammen,
laut Auskunft der Zulassungsstelle Starnberg ist das Gesetz für die Gewichtsbesteuerung noch nicht ausgearbeitet.
Mit einem Gestzesentwurf wird Ende November gerechnet.
Fröhliche Weihnachten.
In diesem Zusammenhang hat mir die Zulassssungstelle mitgeteilt, dass die Bedingunnngen für das 07er Kennnnzeichen geändert werden sollen.
Gilt es jetzt bereits für Fahrzeuge ab 20 Jahren, soll es nach de Änderung nur noch für Fahrzeuge ab einem Alter von 30 Jahren ausgegeben werden.
mgo
Hi nochmal,
zum 07er Kennzeichen habe ich noch neue Infos. Das Kraftfahrtbundesamt hat die Aussage der Zulassungsstelle dementiert, aber gleichzeitig eingräumt, dass eine "Straffung" der Kennzeichenvielfalt in Deutschland immer wieder diskutiert wird. Dabei geht es wohl auch immer wieder um das 07er Kennzeichen.
Ist es nicht beruhigend das sich unsere Staatsdiener so intensiv um Klarheit im offensichtlich unüberschaubaren Dschungel deutscher KFZ-Kennzeichen bemühen. Ist mal echt ein guter Einsatz, wo doch alles Andere schon geregelt ist, z.B. der Welt komplizierteste Steuererklärung vereinfacht, die Bundesanstalt für Arbeit zu einem effizienten Unternehmen umstrukturiert usw.. Da kann es getrost der Kennzeichenvielfalt an den Kragen gehen.
mgo
Schwabenpower
08.11.2004, 08:36
Hallo zusammen,
hat einer von euch das schon mal gemacht mit der WoMo-Zulassung. Ich fürchte, bei meiner TÜV-Stelle scheitert das ganze daran, daß die auf Stehhöhe im Innenraum bestehen.
Ich bin mir auch gar nicht so sicher, daß es da ein standardisiertes Regelwerk gibt.
Weiß jemand von euch da mehr?
Grüsse
Stefan
Hallo Stefan,
genormte Werte oder ein Regelwerk gibt es nicht. Es gibt interne Verwaltungsvorschriften/ Arbeitsanweisungen bei den Landratsämtern, die ausformulieren, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, damit eine WOMO-Zulassung erfolgen kann. Die Infos sind jedoch so dürftig, dass man bei Detailproblemen nicht weiter kommt.
Fest steht, dass die Grundkriterien erfüllt sein müssen. Die weist Du bestimmt schon. Weiterhin sollte der Wohnbereich des WOMO einen "wohnlichen Gesamteindruck hinterlassen". An diesem unbestimmten Rechtsbegriff hängt also alles; d.h. man kann es so oder so auslegen. Der TÜV-Prüfer hat einen weiten Ermessensspielraum. Also je nach seinem Ermessen (Willkür, Laune?) kann er entscheiden. Wie schon so oft hier im Forum ein Rat:
Eventuell den TÜV-Prüfer wechseln.
Vielleicht hilft aber auch folgendes Argument:
Ein VW Bus California oder ein MB Vito Marco Polo haben (bei geschlossenem Aufstelldach) auch keine Stehhöhe und laufen als WOMO!
Gruß
Rulaman
Emslandy
08.11.2004, 18:56
Tja,
da hat Rulaman wohl recht bei der Zulassung als Wohnmobil kommt es wirklich sehr auf den Prüfer an, da der Spielraum in der Wohnmobilzulassung wohl wirklich sehr groß sein muss X(. Hab es schon erlebt, dass einfach eine E-Herdplatte, Kabeltrommel, Gardinen, sep. Stauraum und ein Bett gereicht haben :Dbeim anderen wiederum mit wirklich gut gemachten Ausbau keine Zulassung als WoMo erfolgte ;(. Also am besten beim TÜV schlau machen was die bei euch als Vorraussetzung haben ?(und dann mal probieren.
Gruß ausm Emsland
Daniel
Hallo,
das lezte Regelwerk das ich mir angeschaut habe, war der Tüv Bayern glaube ich, lässt verlauten, O-Ton: "Stehhöhe ist Nicht erforderlich" Zitat Ende.
Am besten Tüv anrufen, Unterlagen per PDF schicken lassen, genau lesen und im Bedarfsfall fett rummeckern. TüVler sind auch nur Menschen und allergisch gegen gute Argumente von hervorragend informierten Kunden. Mehr als Vorschriften kann der Tüv nicht bieten und wer die kennt dem tanzen die Graukittel nicht so schnell auf der Nase rum.
Wenn die Teuer-Steuer kommt werde ich ein Schränkchen, Bett und Kochgelegenheit a-la Sparta in meine Kiste einbauen und sie-hex-hex vom Kombinationskraftwagen über 2.8to zum Wohnmobil umswitchen.
Grüße
mg
faktor0a
07.01.2005, 10:41
Hat denn nun einer schon seinen Landy als WoMo umgebaut, bzw umgemeldet?
Ich interessiere mich auch sehr dafür.
Nur habe ich einen 90er da wird das mit dem Liegen eng.
Im Download Bereich gibt es ja diese PDF vom Tüv, bezüglich Wohnmobil umbau.
MfG Dan
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