Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Defender 130 Arbeitsfahrzeug
kingsfalcon
02.01.2011, 14:56
Hallo Leute,
heute stell ich mich einfach mal kurz vor und freu mich auf Feedback.
Und zudem, es war eine gute Idee, mir vom Blacklandyforum einen automatischen Gruß zu meinem heutigen Geburtstag zuzumailen.
Bin Peter aus Nürnberg und interessiere mich für den Defender 130 Double Cab und würde mich sehr freuen, wenn ich da unter Euch fachkundige Leute finde, die sich mit älteren Baujahren auskennen oder mir sagen, welches Jahrgang nicht viele technische Probleme haben. Auch was die neueren Modelle anlangt, bin ich nicht abgeneigt, sie mir zu eigen zu machen. Ich bin in Sachen Defender ein Newbie und freue mich deshalb über Leute, die sich für mich Zeit nehmen.
Wenn jemand über günstige Versicherungen Bescheid weiß, bitte mir Nachricht zukommen lassen oder hier antworten. Mir geht es natürlich darum, daß ich günstig versichert sowie die günstige KfZ-Steuer habe. Wie ich im Forum teilweise mitbekommen habe, ist 130 immer Leicht-LKW? Wie sieht die Steuer dafür aus? Und ich muß die hintere Bank ausbauen?
Zuletzt möchte ich noch darauf hinweisen, daß ich gehörlos bin. Ich kann sehr gut sprechen und gut von den Lippen ablesen, von daher sehe ich keine Probleme :) Ich fahre seit 1979 mit den Autos und seit 1986 mit schweren Geländemotorrädern. Das Landyfieber packte mich erst richtig, als ich das erste Mal einen schwarzen Defender 500 km fuhr :)
Da ich immer meine Hörhündin mit mir mitführe, möchte ich für sie hinten einen Käfig einbauen. Da kann ich klarerweise keinen Fenster zumachen, wie es teils gefordert wird.
Weiß jemand, wie ich am besten mit der Problematik umgehe?
Ich gründe im Laufe des Jahres meinen Biogärtnerhof, starte zunächst mit den Forstarbeiten. Ich habe deshalb mein Auge auf den Defender 130 geworfen, weil dieser eine hohe Anhängelast hat und ich damit auch den schweren Anhänger mit der Mobilsäge ziehen kann. Ich bin derzeit vollauf mit meinen Vorbereitungen beschäftigt. Ich gründe voraussichtlich nächstes Jahr einen Biogärtnerhof, spätestens wenn ich das passende Land im Nürnberger Großraum gefunden habe. Ich habe mir das Auto ausgesucht, weil ich des öfteren in England war und mir das urige Aussehen und die Zugleistung gefällt. Deshalb muß ich das Auto nicht unbedingt als Neuwagen anschaffen, beim Arbeiten im Forst oder auf dem Hof kommen da schon schnell Dellen hin.
Da im künftigen Betrieb im Winter naturbedingt keine Arbeit gibt, habe ich als zweites Standbein den Lohnschnitt im Forst. Deshalb auch die notwendige Zugleistung, da die Sägen oft bis zu 3,5 t wiegen.
Ich muß mich noch im Forum genauer umsehen. Ich habe noch keinen Beitrag gefunden, was die LKW-Zulassung anlangt. Soweit ich weiß, darf ich mit dieser Zulassung Sonntags nicht fahren? Das würde mir nichts bringen, denn ich werde sonntags an die Sägeorte hinfahren, dort übernachten und gleich früh beginnen. Gibt es eine Alternative? Was hat es mit dem Leicht-Lkw auf sich? Oder wie sieht es mit WoMo-Zulassung aus, dürfen sie auch sonntags fahren?
Freue mich auf Eure Antworten.
Schöne Grüße aus Nürnberg,
Peter und Noita (meine treue Hörhündin, die mich überall hinbegleitet)
Keenyataa
02.01.2011, 16:54
Hallo erst mal, herzlich Willkommen und Glückwunsch zum Geburtstag dazu...
Die steuerliche Einstufung eines 130er hängt leider ganz von deinem Finanzbeamten ab.
Es schwankt zwischen automatische Anerkennung über Vorführung/Bilder oder Umbauten
(Sitzbank raus...) bis zur kompletten Ablehnung selbst nach Klage.
Ich kenne jemanden dessen 130er als LKW lief und nach Ummeldung des Besitzers in
der selben Stadt von nun an zum PKW mutiert ist... Da half selbst eine Klage nicht
Leider bleibt bei der Besteuerung als PKW das Merkmal LKW im Brief/Schein bestehen und du unterliegst in jedem Fall dem Fahrverbot für LKW mit Anhänger.
Das ist zumindest mein derzeitiger Wissenstand
Falls nicht mehr zutreffen sollte - bitte ich um Richtigstellung
Manche Bundesländer lassen Anhänger zu Freizeitzwecken zu (Wohnwagen, Sportgeräte usw..) Aber das ist von Bundesland zu Bundesland leider unterschiedlich.
Ich denke jedoch das man es schwer haben wird bei einer Kontrolle eine 3,5T Säge als
Freizeitspaß zu deklarieren... ;-)
Ein 110er als PKW und ebenfalls 3,5T Anhängelast wäre da vielleicht eine Alternative?
Ein TD5 kostet z.B. so um die 400,-€ Steuern, ein 130er als LKW ca 210,-€
dafür ist in der Regel der PKW günstiger in der Versicherung.
So groß ist dann auf das Jahr gerechnet der Unterschied nicht mehr
Und der 110er hat ja auch Platz für Fahrer, Hund und Ladung
gruß
thomas
Keenyataa
02.01.2011, 17:03
vergessen...
Womozulassung erfordert zumindest einen Schlafplatz, und eine Kochstelle mit Stehhöhe (ich meine mindestens 170cm) Es kann sein das noch mehr Merkmale erfüllt werden müssen
beim 130er z.B. also eine Wohnkabine mit ausreichender Höhe oder Klappdach oder zumindet
im Kochbereich eine ausreichende Höhe.
und ohne die Wohnkabine mit Anhänger unterwegs am Wochenende - kann gutgehen, muß aber nicht...
gruß
thomas
marsulandy
03.01.2011, 07:18
Leider bleibt bei der Besteuerung als PKW das Merkmal LKW im Brief/Schein bestehen und du unterliegst in jedem Fall dem Fahrverbot für LKW mit Anhänger.
gruß
thomas
Hallo Thomas
Hast du mal beim TÜV nachgefragt ob die dir in den Schein PKW eintragen können ?
Dann wäre das mit dem Sonntagsfahrverbot vom Tisch :)
Gruß Ralf.
Keenyataa
03.01.2011, 11:44
Hallo Thomas
Hast du mal beim TÜV nachgefragt ob die dir in den Schein PKW eintragen können ?
Dann wäre das mit dem Sonntagsfahrverbot vom Tisch :)
Gruß Ralf.
soweit ich weiß haben PKW andere Werte bei der Geräuschdämmung und dadurch
kann der LKW nicht mal eben so zum PKW werden
das geht nur beim freundlichen Finanzamt ;-)
mir ist es selbst allerdings egal, ich ziehe wenn nur Sportgeräteanhänger
ich dachte nur das es dem Threadersteller als Info dienen könnte bevor er sich ein Fahrzeug anschafft.
gruß
thomas
kingsfalcon
03.01.2011, 12:04
Hallo Thomas und Ralf,
vielen Dank für Eure Antworten :)
Mich wundert, daß die Klassifizierung von PKW und LKW von der Geräuschemission abhängig sei? Bislang dachte ich immer, daß das Kriterium hierfür das Gewicht ist.
Für WoMo würde auch ein Klappdach akzeptiert?
110 ist mir definitiv zu klein. Bin auf die externe Ladefläche für den Generatortransport angewiesen. Beim Laufenlassen des Generators verbleibt dieser auf der Ladefläche.
130 mit komplett geschlossenem Kasten. Gibt es den überhaupt? Falls ja, würde dieser dann als PKW durchgehen?
Da ich im Winter auch im Freien arbeite, wäre gut, wenn eine leistungsfähige Heizungs- bzw. Klimaanlage dabei ist. Schon alleine wegen Noita.
Interessanter Unterschied: Wenn Sport, dann erlaubt. Wenn Arbeit, verboten. Gewichtsmäßig kein Unterschied. Wenn Sportpferdehänger, dann erlaubt, wenn Arbeitspferdehänger, dann verboten?
Da muß man sich ja an den Kopf fassen ob solchen bürokratischen Unsinn.
Ich hatte mir zuerst überlegt, den künftigen Defender privat zuzulassen und die für die Selbständigkeit anfallenden km-Leistung und -abgaben abzusetzen. Wenn ich aber sehe, daß es schon vorkommt, daß teure Ersatzteile ausgewechselt werden, komme ich besser, wenn ich dann die privaten km mir anrechnen lasse, nicht wahr?
Übrigens, hat da jemand Erfahrung, ob man eine Ausnahmegenehmigung zum Sonntagsfahrverbot bekommen kann? Bei mir wäre es zumindest die Möglichkeit gegeben, da ich schwerbehindert bin und auf die Sonntagsfahrt angewiesen bin.
Liebe Grüße
Peter und Noita
Greencab 130
03.01.2011, 12:15
Wenn ich eine .38 Smith and Wesson eingetragen bekomme ,muß man nicht hoffen,daß das BKA da eine Ausnahme macht und mir den Stempel für eine Luftpistole draufhämmert.
Ich meine:LKW-Steuer zieht LKW-Versicherung nach sich.PKW-Steuer zieht PKW-Steuer nach sich.
Einen Bullterrier kann man beim Tierarzt schönen lassen und es wird ein Rehpinscher draus.Fraglich ist allerdings der Wesenstest.
Hallo Peter
So ganz einfach abzugrenzen ist das alles nicht.
Zwischen PKW und LKW wurde noch nie gewichtstechnisch Unterschieden.
Das mit der Geräuschdämmung ist richtig,
muss aber beim TÜV kein KO-Kriterium sein.
Andersrum gibts das sog.Sprinterurteil,in dem festgestellt wurde,
dass ein Fahrzeug,welches augenscheinlich ein Transporter ist,
nicht die Vorzüge eines PKW für sich in Anspruch nehmen darf,
auch wenn es so in den Papieren steht.
Ja,wir sind Deutschland.
Ohne Anhänger darfst du Sonntags uneingeschrängt fahren,
mit Sportgeräteanhänger nicht in allen Bundesländern.
Ausnahmegenhmigungen musst du erfragen,kostet halt.
Es gibt auch den 110er mit separater Ladefläche,aber nur als SingleCab.
Es gibt auch 130er mit integriertem Heck,das sind aber Sonderanfertigungen.
Wenn dir die SingleCab reicht,gibts bei LR den 130er Chassis,für Selbstaufbauten.
Hier gibts Fahrzeuge,die nicht von der Stange zu haben sind:
http://www.svs-schneider.de/
Wenn ich eine .38 Smith and Wesson eingetragen bekomme ,muß man nicht hoffen,daß das BKA da eine Ausnahme macht und mir den Stempel für eine Luftpistole draufhämmert.
Ich meine:LKW-Steuer zieht LKW-Versicherung nach sich.PKW-Steuer zieht PKW-Steuer nach sich.
Damit liegst du aber leider völlig daneben.
berti1554
03.01.2011, 12:26
Es gibt auch den 110er mit separater Ladefläche,aber nur als SingleCab.
Nö, auch mit der Doppelkabine (110DCPU)...
Der hat aber nicht die breite Ladefläche
aber du hast Recht,dieses Modell habe ich,
weil völlig sinnbefreit,verdrängt.
Vielleicht ist es aber genau das Richtige,
für den Themenstarter,mit Hund.
Kommt der denn mit PKW-Zulassung?
kingsfalcon
03.01.2011, 16:04
Danke Caruso, habe mich mit Herrn Schneider in Verbindung gesetzt. Die Preise sind schon hoch für die von ihm angebotenen Umbauten des 130 zu Station. Dafür 10.000 plus MwSt. Für eine weitere angetriebene Achse des 6x6 sind auch 10.000 plus MwSt. zu berappen. Für das Klappdach des 130 Stations keine Angaben. Herr Schneider schrieb, daß er bisher für den einzelnen 130er eine PKW-Zulassung eintragen konnte. Wie es aber weitergeht, kann er aufgrund der neuen EU-Bestimmungen noch nicht sagen. Weiters schrieb er, daß PKW-Eintragung bei älteren 130er weiterhin möglich ist. Wie sieht es eigentlich mit Selbstaufbauten oder -umbauten aus? Liebe Grüße, Peter und Noita
berti1554
03.01.2011, 16:35
Der hat aber nicht die breite Ladefläche
aber du hast Recht,dieses Modell habe ich,
weil völlig sinnbefreit,verdrängt.
Vielleicht ist es aber genau das Richtige,
für den Themenstarter,mit Hund.
Kommt der denn mit PKW-Zulassung?
Über die Zulassung in D kann ich nichts sagen da ich 1) aus A bin und 2) mich mit dem Auto nie beschäftigt habe da so einer auch für mich nichts bringt
Wie sieht es denn aus mit Sonder-Kfz Werkstattwagen? Hat mein Kollege an seinem T5 Transporter, da darf man glaube ich nen Anhänger am Wochenende ziehen.
Der Kollege von mir hat das Gespann was du planst, 130er mit Woodmizer Sägewerk.
http://www.der-middel.de/
gruss,sven
kingsfalcon
03.01.2011, 18:21
Hallo Sven, danke für Deinen Beitrag. Von dem 130er sieht man nichts auf seiner Website ;) So ähnlich plane ich es, als Nebenstandbein meines künftigen Betriebes. Vielleicht ist jemand unter uns, der diesselbe Tätigkeit mit dem Lohnschnitt und Mobilsägewerk ausführt? Da könnten wir dann miteinander diskutieren. Liebe Grüße, Peter und Noita
Greencab 130
03.01.2011, 19:10
Damit liegst du aber leider völlig daneben.
Ich danke für die aussagefähige Auskunft.
Es kann nicht sein,daß ich einen Sesselfurzer beim Finanzamt anrufe,um eine Zollstockaudienz zu bitten,der Gute aber überhaupt keine Lust hat,meinem Anliegen statt zu geben.Ebenso bei dem Versicherer.
Defender zu fahren ist eben eine Passion,etwas bescheiden ausgedrückt.
Ich muß da nicht betteln.Ich fahre,ich bin der Chef.Lasst euch doch nix einreden.Wer keine Kohle hat,ein Dickschiff zu fahren ,kann sich ja umorientieren.Klingt jetzt evtl.arrogant,aber was solls!
Keenyataa
03.01.2011, 20:45
Ich danke für die aussagefähige Auskunft.
Es kann nicht sein,daß ich einen Sesselfurzer beim Finanzamt anrufe,um eine Zollstockaudienz zu bitten,der Gute aber überhaupt keine Lust hat,meinem Anliegen statt zu geben.Ebenso bei dem Versicherer.
Defender zu fahren ist eben eine Passion,etwas bescheiden ausgedrückt.
Ich muß da nicht betteln.Ich fahre,ich bin der Chef.Lasst euch doch nix einreden.Wer keine Kohle hat,ein Dickschiff zu fahren ,kann sich ja umorientieren.Klingt jetzt evtl.arrogant,aber was solls!
yepp, das kling arrogant
und es hat nichts mit der eigentlichen Fragestellung zu tun...
Der Threaderöffner möchte mit dem Fahrzeug z.T. seinen Lebensunterhalt bestreiten
und dann solch einen Beitrag wie deinen lesen zu müssen...
ja, das klingt dann sogar sehr arrogant...
thomas
landygreg
03.01.2011, 21:12
Hallo Servus,
ich verfolge Dein Thema grad mit. Ich denk das kommt bei all dem hin und her, für und wieder, am meisten auf Dich selbst an.
Wenn du mit einem ''Eisdielenposer'' ( man verzeihe mit das Wort) vorfährst ist die Wahrscheinlichkeit das die Besteuerung zu Deinen Ungunsten ausgeht relativ hoch.
Dementsprechend anders ist die Wahrscheinlichkeit wenn Du mit Stromaggregat, Anhänger, Werkzeug und dreckiger Kiste vorfährst. Dann nimmt Dir eher jemand den LKW Nutzen ab.
Ziel dürfte eher die Selbstfahrende Arbeitsmaschine als TÜV Klassifizierung sein, die ist nämlich steuerfrei!
Und da hilft auch kein Finanzbeamter mehr da das Fahrzeug umgeschlüsselt wird.
Wo halt das Problem beim LKW besteht ist das schon angesprochene Sonntagsfahrverbot. wobei Du das ev. mit Deinem Behindertenausweis mittels ein Ausnahmegenehmigung in den Griff kreigen könntest.
PS: In Ellingen/Weißenburg bei Dir um's Eck, hab ich gesehen steht grad ein 130 TD5 zum Verkauf bei mobile wars glaub ich.
Gruß Greggy
Es ist möglich einen 130 iger mit Hardtop als PKW eingetragen zu bekommen und damit gilt er bei bei der Versicherung als PKW. Zusätzlich kann man bei den meisten Finanzämtern erreichen, dass dass Fahrzeug nach Gewicht besteuert wird.
Gruß Toro
p.s.: näheres gerne per PN.
marsulandy
03.01.2011, 21:48
soweit ich weiß haben PKW andere Werte bei der Geräuschdämmung und dadurch
kann der LKW nicht mal eben so zum PKW werden
das geht nur beim freundlichen Finanzamt ;-)
gruß
thomas
Hallo Thomas
Das Finanzamt nimmt gerne den höheren Beitrag :)
Hat aber meist nix mit dem Eintrag im Fahrzeugschein zu tun, dort steht weiterhin LKW.
Damit ist das Sonntagsfahrverbot gültig :(
Bin auf die Sache mit dem Umschlüsseln von LKW auf PKW gekommen weil :
Bei meinem Ninety ex MoD hat mich der TÜV gefragt ! wie ich ihn zulassen möchte, PKW, LKW oder als Zugmaschine.
Das ist zumindest beim Ninety alles ohne große mühe machbar.
Ich habe mich für Zugmaschine entschieden, ist am günstigsten beim Ninety.
Wenn der Peter jetzt aber Sonntags Fahren will / muss wäre ein 130er mit PKW im Schein doch die beste Lösung :]
Gruß Ralf.
Zugmaschinen dürfen auch Sonntags mit Anhänger Fahren.
Haben aber eine bescheidene Zuladung.
Hm, 40 % vom zul. Gesamtgewicht würd ich jetzt nicht bescheiden nennen....
Gruß, der Feger
Anforderungen,an eine Zugmaschine:
"2. Das Kfz muss mindestens für eine Anhängelast vom 1,4fachen des zGG technisch geeignet sein. "
Rechne mal aus,wie hoch das zGg. dann noch sein darf.
Keenyataa
04.01.2011, 11:38
Wenn der Peter jetzt aber Sonntags Fahren will / muss wäre ein 130er mit PKW im Schein doch die beste Lösung :]
Gruß Ralf.
ja, das wäre eine gute Lösung bei einem TD5 der steuerlich bei ca. 400,-€ liegt
und als PKW dann in der Versicherung wohl günstiger wie ein LKW wäre.
Bei einem TDI sieht das leider schon wieder etwas anders aus, da wären die
Steuern meines Wissens höher.
Ich glaube selbst der TD4 ist teurer wie der TD5?
Wichtig ist vor dem Kauf beim zuständigen Finanzamt nachfragen ob LKW oder nicht und beim
TÜV ob die Möglichkeit der PKW eintragung besteht.
Wie man hier gut nachlesen kann (auch in der 130er Steuerumfrage) ist es ja von Finanzamt
zu Finanzamt unterschiedlich und beim TÜV scheint es ja auch keine einheitlichen Regeln zu
geben wenn man sieht was mache ohne Probleme eingetragen bekommen und andere nicht
gruß
thomas
CrewCab Nutzer
04.01.2011, 22:34
Also um noch Mal auf die Fragestellungen einzugehen...
LKW im Brief lässt sich nicht so einfach umschlüsseln. Zuerstmal ist das Sache des Herstellers! Da LandRover entschieden hat es soll ein LKW werden bleibt das erstmal so!
UND: LKW im Brief bedeutet auch Versicherung als LKW - ganz wichtig weil: teurer :rolleyes:
ABER: Finanzamt schaut nicht in den Brief, LKW-Steuer ist also (mittlerweile) Glückssache. Solltest Du ggf, vor dem Kauf klären. Einen Thread zu den erfolgreichen Anmeldungen als LKW beim FA gibt es schon - siehe hier (http://www.blacklandy.de/blboard/forum/showthread.php?t=46528).
Umbauen würde ich aber nur zum Zweck der LKW Besteuerung nichts, das lohnt nicht wirklich...
Baujahr beim TD5 unbedingt ab 2002 UND mit werksseitigem Oxikat - nur dann Nachrüstung des Partikelfilters möglich und somit grüne Plakette.
Grüße,
der Chris
PS: Sonntagsfahrverbot gilt nur in Zusammenhang mit Anhänger, ohne Anhänger darf man Sonntags fahren...
marsulandy
04.01.2011, 22:51
Zugmaschinen dürfen auch Sonntags mit Anhänger Fahren.
Haben aber eine bescheidene Zuladung.
Hallo Caruso
Nein dürfen sie nicht !
Gruß Ralf.
In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit dem 1. Mai 1956 an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftwagen (http://www.blacklandy.de/wiki/Lastkraftwagen) über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie für alle LKW ungeachtet ihres zulässigen Gesamtgewichtes, die einen Anhänger mit sich führen. Das Verbot gilt nicht für reine Zugmaschinen (http://www.blacklandy.de/wiki/Zugmaschine) oder Sattelzugmaschinen (http://www.blacklandy.de/wiki/Sattelzugmaschine), die keine Ladung aufnehmen können und keinen Auflieger (http://www.blacklandy.de/wiki/Sattelauflieger) oder Anhänger (http://www.blacklandy.de/wiki/Anh%C3%A4nger) mit sich führen. Das Verbot ist in § 30 (http://dejure.org/gesetze/stvo/30.html) Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (http://www.blacklandy.de/wiki/Stra%C3%9Fenverkehrs-Ordnung_(Deutschland)) (StVO) geregelt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wochenendfahrverbot
"LKW im Brief lässt sich nicht so einfach umschlüsseln. Zuerstmal ist das Sache des Herstellers! Da LandRover entschieden hat es soll ein LKW werden bleibt das erstmal so!"
Aha und die Leute,die einen PKW zum LKW haben schlüsseln lassen,
haben da vorher Landrover gefragt?
Hallo Caruso
Nein dürfen sie nicht !
Gruß Ralf.
In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit dem 1. Mai 1956 an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftwagen (http://www.blacklandy.de/wiki/Lastkraftwagen) über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie für alle LKW ungeachtet ihres zulässigen Gesamtgewichtes, die einen Anhänger mit sich führen. Das Verbot gilt nicht für reine Zugmaschinen (http://www.blacklandy.de/wiki/Zugmaschine) oder Sattelzugmaschinen (http://www.blacklandy.de/wiki/Sattelzugmaschine), die keine Ladung aufnehmen können und keinen Auflieger (http://www.blacklandy.de/wiki/Sattelauflieger) oder Anhänger (http://www.blacklandy.de/wiki/Anh%C3%A4nger) mit sich führen. Das Verbot ist in § 30 (http://dejure.org/gesetze/stvo/30.html) Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (http://www.blacklandy.de/wiki/Stra%C3%9Fenverkehrs-Ordnung_(Deutschland)) (StVO) geregelt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wochenendfahrverbot
Sag mal,liest du auch abundzu,was du hier einstellst?
marsulandy
04.01.2011, 23:01
Hallo Caruso
Ja wieso ?
Du schreibst Sachen die nicht Richtig sind !
Zugmaschinen dürfen ohne Anhänger Fahren.
Mit Anhänger leider nicht :-(
Gruß Ralf.
Du darfst die Ausrufezeichen ruhig weglassen.
Ich empfehle Seite 3 dieser Lektüre äußerst sorgfältig zu lesen:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987064817779961290/1_141.PDF
marsulandy
04.01.2011, 23:39
O.K. :)
Ich denke du meinst diesen Passus :
Bei
Anhängern, die sich nicht auf ihre Zugmaschine
abstützen, heißt es lediglich die zulässigen Gesamtgewichte
des Hängers und des Zugwagens
zusammenzählen. Bleibt der so ermittelte Wert im
7,5-Tonnen-Rahmen, kann die Kombination der
beiden auch an Sonn- und Feiertagen eingesetzt werden.
Richtig ?
Aber wer hat schon einen Anhänger der sich nicht auf das Zugfahrzeug abstützt ?
Gruß Ralf.
Herr Jesus,es gibt dort auch noch eine Seite 4.
Anforderungen,an eine Zugmaschine:
"2. Das Kfz muss mindestens für eine Anhängelast vom 1,4fachen des zGG technisch geeignet sein. "
Rechne mal aus,wie hoch das zGg. dann noch sein darf.
Hm, 3,5 t zul. GG mal 1,4 ergibt 4,9 t.
Mit einer eingetragenen Anhängelast (dann bei ner Zugmaschine) von 5,5 to (bis 25 km/h, ja ist möglich) kein Hexenwerk, oder?
Gruß, der Feger
Und du glaubst Landrover oder ein Hersteller eines Anhängebocks,
erteilt dir eine Freigabe,zum Ziehen von mehr als 3,5t?
Und am besten noch ohne Druckluftbremsanlage?
Wenn du einen TÜV kennst,der das von sich aus macht,PN bitte.
Ansonsten rechnen wir von 3,5t 40% ab und landen bei 2,1t zGg.
Ich kuck jetzt nicht nach,welches Leergewicht ein 130er hat.
Wurd mir mal so angeboten von einem Sachverständigen. Wie geschrieben, die höhere Anhängelast wird auf 25 km/h beschränkt. Ein Anhängesystem, was bis 80 km/h (100 km/h) 3,5 to aushält, wäre wohl bei max 25 km/h auch für mehr gut. Eingetragen hab ich´s nicht, weil ich mit PKW-Zulassung einfach am preiswertesten fahre und keine Malessen mit irgendwelchen Sonntags-Fahrverboten habe.....
Gruß, der Feger
P.S.: In dem Fall ohne durchgehende Druckluftanlage. Mit würde aber auch kein anderer Anhängebock drannkommen....
LKW im Brief lässt sich nicht so einfach umschlüsseln. Zuerstmal ist das Sache des Herstellers! Da LandRover entschieden hat es soll ein LKW werden bleibt das erstmal so!
UND: LKW im Brief bedeutet auch Versicherung als LKW - ganz wichtig weil: teurer :rolleyes:
Aha und die Leute,die einen PKW zum LKW haben schlüsseln lassen,
haben da vorher Landrover gefragt?
Ich habe mich damit vor ein paar Jahren mal intensiv mit beschäftigt. Mein Problem war auch einen LKW (Pickup) zu einem Pkw zu machen.
War kein Land Rover, aber ist ja allgemein gültig.
Soviel habe ich damals rausgefunden. Natürlich keine Gewähr für 100%tige Richtigkeit:D
CrewCab Nutzer hat im Grunde Recht. Nur entscheidet nicht Land Rover ob es ein LKW ist, sondern dafür ist das Kraftfahrbundesamt zuständig.
(Natürlich in enger Zusammenarbeit mit dem Hersteller.)
Der TÜV kann sich nicht über das KBA hinwegsetzen. (Genauso wenig wie der Finanzbeamte.)
Es geht aber trotzdem. Wie sovieles was eigentlich nicht gehen dürfte.
Nennen wir es mal "Grauzone".;)
Und wegen der Versicherung, es gibt Versicherungen die keinen Unterschied machen ob es PKW oder LKW ist. Zumindest damals für den Japanischen Pickup fand ich zwei Versicherungen, die das Fahrzeug als PKW versichert hätten, obwohl LKW im Brief stand.
Ob das für einen Defender 130 auch geht, keine Ahnung. Da hilft nur klinkenputzen bei den Versicherungen.
Übrigens, weil es auch angesprochen wurde.
Man darf zur Zeit Sonntags keinen Anhänger zu Sport- oder Freizeitzwecken mit einem LKW ziehen.
Die Verkehrsminister der Länder haben zwar beschlossen, das zu ändern, aber das wurde bis heute noch nicht in die STVZO übernommen.
Und nur was darin steht, hat Gültigkeit.
Viele Grüße
Michael
Lies dir das mal durch:
http://www.avd.de/startseite/recht-wissen/infothek/tipps-fuer-caravan-und-wohnmobil-fans/generelle-ausnahmen-fuer-gespanne/
Übrigens wage ich mal zu behaupten,dass Landrover nicht das KBA gefragt hat,
ob sie ihr aktuelles 110Station-Modell,europaweit als LKW vertreiben dürfen.
Und die Leute,die die Sitze rauswerfen und eine Trennwand einbauen,
haben vor der Umschlüsselung auch nicht beim KBA nachgefragt.
Keenyataa
05.01.2011, 19:11
Übrigens, weil es auch angesprochen wurde.
Man darf zur Zeit Sonntags keinen Anhänger zu Sport- oder Freizeitzwecken mit einem LKW ziehen.
Die Verkehrsminister der Länder haben zwar beschlossen, das zu ändern, aber das wurde bis heute noch nicht in die STVZO übernommen.
Und nur was darin steht, hat Gültigkeit.
Viele Grüße
Michael
ich gehe z.Z. danach:
http://server.selltec.com/go/dkv/_ws/mediabase/downloads/dkv/08-04-21sonntagsfahrverbot1.pdf
und demzufolge darf ich in Niedersachsen fahren...
in Bremen, Schleswig Holstein, Bayern und noch einigen anderen Ländern
wird es gleichsam gehandhabt
gruß
thomas
Es ist halt eine Sache, was der AVD schreibt oder irgendeine andere Quelle, oder was in der Straßenverkehrsordnung steht.
An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für
kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,
1a. kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- und Entladestelle und einem innerhalb des Umkreises von höchstens 150 km gelegenen Hafen (An- und Abfuhr),
die Beförderung von
frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
leichtverderblichem Obst und Gemüse,
Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,
Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen
Das ist die Fassung vom 04.12.2010. Also ziemlich aktuell.
Wo steht das mit den Freizeitanhängern?
Viele Grüße
Michael
Keenyataa
05.01.2011, 19:28
nagut, dann pack ich noch ein Tetrapack Milch in die Chubbybox... ;-)
Ich habe bisher noch nie von Schwierigkeiten in Niedersachsen bei Wohnanhängern
oder Sport/Freizeitanhängern gehört
gruß
thomas
Übrigens wage ich mal zu behaupten,dass Landrover nicht das KBA gefragt hat,
ob sie ihr aktuelles 110Station-Modell,europaweit als LKW vertreiben dürfen.
Und die Leute,die die Sitze rauswerfen und eine Trennwand einbauen,
haben vor der Umschlüsselung auch nicht beim KBA nachgefragt.
Das KBA ist für Deutschland zuständig. Nicht Europaweit.
Selbstverständlich arbeitet das KBA mit den Herstellern eng zusammen und hält sich an die Vorgaben des Herstellers. Die Hersteller sind ja nicht dumm und wissen genau was möglich und machbar ist und was nicht.
Was dann noch zwischen Herstellern und KBA intern abläuft entzieht sich unserer Kenntnis.
In meinem Fall war es ein Japanischer Pickup. Der Defender kommt ja aus der EU. Möglich das da andere Regeln greifen.
Mir wurde damals vom Deutschlandimporteur mitgeteilt, das das Fahrzeug im Herstellerland nicht als LKW im deutschen Sinne geführt wird.
Bei der Typprüfung um eine Zulassung für Deutschland zu erlangen entscheidet dann das KBA über die Einstufung.
Und das eine Umschlüßelung trotzdem möglich ist, habe ich ja ebenfalls geschrieben.
Viele Grüße
Michael
Keenyataa
05.01.2011, 19:44
Es ist halt eine Sache, was der AVD schreibt oder irgendeine andere Quelle, oder was in der Straßenverkehrsordnung steht.
wo du jetzt in meinem Link etwas vom AVD gelesen hast weiß ich zwar nicht
aber das Schreiben ist vom Niedersächsischen Ministerium für Verkehr
dasselbe Schreiben findet man vom jeweiligen Ministerium von Bremen, NRW usw...
also denke ich schon das es Gültigkeit hat
gruß
thomas
Badewetter
06.01.2011, 01:44
Es kann nicht sein,daß ich einen Sesselfurzer beim Finanzamt anrufe,um eine Zollstockaudienz zu bitten,der Gute aber überhaupt keine Lust hat,meinem Anliegen statt zu geben.
Nee, soo wird da nix draus, nichtmal wenn Du dafuer bezahlen wuerdest.
Ebenso bei dem Versicherer.
Den wuerde ich dann wechseln
Defender zu fahren ist eben eine Passion,etwas bescheiden ausgedrückt.
Das hoere ich oefter, muss aber gestehen, verstehen tue ich das nicht sooo ganz....
Ich muß da nicht betteln.Ich fahre,ich bin der Chef.Lasst euch doch nix einreden.Wer keine Kohle hat,ein Dickschiff zu fahren ,kann sich ja umorientieren.
Nein das geht nun wirklich nicht, DU hast recht, Du bist Chef, Chef
Klingt jetzt evtl.arrogant,
Jepp, stimmt gibt sich bestimmt irgendwann...
aber was solls!
.....äääähhh, doch nicht.
Viele Gruesse trotzdem,
Matthias
Sorry keine Lust alles durchzulesen vielleicht hat dich da schon jemand drauf hingewiesen. Bei Gewerblicher Nutzung von LKW ist ab einem zulässigen Gesamtzuggewicht von 3,5t (Zugfahrzeug+Anhänger ) ein EG Kontrollgerät erforderlich .
Deshalb haben die ganzen neuen T5 Firmenwagen keine Anhängerkupplung mehr . Einige Ausnahmen gibt es aber da wühl dich mal selbst durch. Evt. kommt man durch eine Zulassung als ``Werkstattwagen´´ da raus wenn du ein paar Einbauten hast.
"Bei Gewerblicher Nutzung von LKW ist ab einem zulässigen Gesamtzuggewicht von 3,5t (Zugfahrzeug+Anhänger ) ein EG Kontrollgerät erforderlich . "
Echt? Das würde ja heißen, dass jeder Landy mit LKW-Zulassung und mit AHK, der gewerblich genutzt wird so ein Kontrollgerät braucht.
Kann ich mir fast nicht vorstellen, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Wo steht denn das und wie baut man so etwas ein? Wäre dann meine nächste Frage, nicht weil ich es bräuchte, sondern aus reiner Neugierde.
Gruß Toro
Da gibts zahlreiche Ausnahmen.
Ich hab nur bis Seite 2 gelesen:
http://www.bag.bund.de/cae/servlet/contentblob/10018/publicationFile/616/Merkblatt_Neue_Fahrpersonalverordnung_08.pdf
Paysagiste
06.01.2011, 20:45
Ich hab da mal vorsorglich einen Fahrtenschreiber einbauen lassen, nachdem die Pozilei meinen Kumpel rausgefischt hat. Begründung: In seiner Branche sind maximal 50km Radius(er hatte 60km zum Geschäftssitz) ohne Fahrtenschreiber drin, in meiner als Landschaftsgärtner sollen es aber 100km sein(Steinmetze auch). Nachdem der Kumpel zur IHK-Schulung geschickt worden ist und noch 300,-Eus abgedrückt hat an Strafe, habe ich mich kurz mit nem Polizisten kurzgeschlossen und so ein Kienzle-Gerät einbauen lassen. Habe aber nicht nachrecherschiert, habe keine amtlichen Schreiben und so weiter.
Ist schon mühselig täglich die Karte auszufüllen, mach das mittlerweile nur noch mit Anhänger und mehr als 40km Fahrt. Kostet sicherlich auch Strafe oder auch nicht, da gehen die Meinungen auseinander. Ich glaub ab MY02 oder 05 sind dann nur noch die elektronischen Geräte erlaubt.
Wenns nochmal wäre, würde ich von Anfang an PkW-Steuer abdrücken und denn Kutter als Privatfahrzeug laufen lassen. Spart einiges an Nerven.
Angeklemmt ist der Fahrtenschreiber an den Tachosteckern, wen es interresiert dem teil ich die Belegung mit oder mach mal ein Foto.
paysagiste
Da gibts zahlreiche Ausnahmen.
Ich hab nur bis Seite 2 gelesen:
http://www.bag.bund.de/cae/servlet/contentblob/10018/publicationFile/616/Merkblatt_Neue_Fahrpersonalverordnung_08.pdf
Danke Caruso,
kommt in die Sammlung : "mitzuführender Diskussionsgrundlagen für Polizeibeamte" :]
Gruß Toro
Richtig bei neuen nur noch die elektronischen. Aber wie schon geschrieben es gibt Ausnahmen , sich da durchzuwuseln ist (natürlich) leider sehr undurchsichtig.
Strafen sind extrem heftig !
Bei Gewerblicher Nutzung von LKW ist ab einem zulässigen Gesamtzuggewicht von 3,5t (Zugfahrzeug+Anhänger ) ein EG Kontrollgerät erforderlich .
Deshalb haben die ganzen neuen T5 Firmenwagen keine Anhängerkupplung mehr . Einige Ausnahmen gibt es aber da wühl dich mal selbst durch. Evt. kommt man durch eine Zulassung als ``Werkstattwagen´´ da raus wenn du ein paar Einbauten hast.
Das sieht so aus,als wäre es völlig egal,mit welcher Fahrzeugart du unterwegs bist:
"Erlaubnispflichtiger Güterkraftverkehr im Sinne von § 3 Abs. 1 GüKG liegt vor, wenn
* geschäftsmäßig und entgeltlich Beförderungen von Güter
* mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben, durchgeführt werden,"
http://www.bag.bund.de/cln_008/DE/Navigation/Rechtsvorschriften/GueKG/guekg_node.html
Caruso da geht es nicht direkt um die Kontrollgerätepflicht ! Aber das Thema ist Umfangreich , verwirrend...... und im Zweifelsfall teuer .
Doch genau darum gehts.
Hier auch:
http://www.bag.bund.de/cln_010/DE/Service/FAQs/_functions/Kontrollgeraete_faq_liste.html?nn=13044
Da steht immer wieder Fahrzeuge,nicht LKW.
Wurd mir mal so angeboten von einem Sachverständigen. Wie geschrieben, die höhere Anhängelast wird auf 25 km/h beschränkt. Ein Anhängesystem, was bis 80 km/h (100 km/h) 3,5 to aushält, wäre wohl bei max 25 km/h auch für mehr gut.
Ich hab grad die Antwort "meines" Sachverständigen bekommen.
Das ist so,wie Reifen eintragen,die 20cm aus der Karosserie rausstehen.
Kann man machen...
Kontrollgerätepflicht
Hier auch nochmal:
http://www.zds-bonn.de/services/files/gesetzevo/l_36020061219de00010020_1_.pdf
Besonders interessant,Artikel 13,wenn das Lenken nicht die Haupttätigkeit ist.
Caruso das ist der ``Urentwurf ´´von 2006. Das ist noch umfangreicher und undurchsichtiger geworden .
Ich hatte letzte Woche schon zur BAG-Seite verlinkt.
Meinst du die haben seit 2008 ihre Seite nicht überarbeitet?
http://www.bag.bund.de/cln_009/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblaetter/Merkblatt_Neue_Fahrpersonalverordnung_08.html
Da du so gerne mit Links arbeitest .Guckst du Vorschriften Deutschland .
http://de.wikipedia.org/wiki/Tachograph#Digitaler_Tachograph
Von mir kommt jetzt nichts mehr dazu weil das hier , wie so oft , völlig aus dem Thema läuft.
Einen besseren als Wikipedia hast du nicht?
Zu erwähnen dass es Ausnahmen gibt hat der Verfasser vergessen oder hab ichs übersehen?
Übersehen aber nu ist gut.
Ne,will ich jetzt wissen,zeig doch mal.
Sorry keine Lust alles durchzulesen vielleicht hat dich da schon jemand drauf hingewiesen. Bei Gewerblicher Nutzung von LKW ist ab einem zulässigen Gesamtzuggewicht von 3,5t (Zugfahrzeug+Anhänger ) ein EG Kontrollgerät erforderlich .
Ich hab mir grad mal die Eu-Rili durchgelesen.
Soll das heißen der Themenstarter,müsste so ein Gerät verbauen,
bräuchte es aber nicht benutzen,weil er in seiner Forstwirtschaftlichen Tätigkeit,
nicht mehr als 100km im Umkreis unterwegs ist?
Das ist ja geil.
Dann müsste jeder Landroverhändler,der einen Defender mit Autotransportanhänger
benutzt um Kundenfahrzeuge zur Werkstatt zu holen,ein Kontrollgerät verbauen
und auch benutzen.
Wahnsinn.
Der TÜV sieht das übrigens anders bezüglich der Einbaupflicht:
http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xbcr/tng_de/Ausnahmen.pdf
gefunden hier:
http://www.tuev-nord.de/de/Suche_4562.htm?search=eg+kontrollger%C3%A4t+ausnah men&x=0&y=0&competence=&pdfdoc=1&extended-search=true&new_search_query=1#
r75-gespann
12.02.2011, 06:58
Hallo, habe mal die Beiträge gelesen. ich nutze meinen 130 auch geschäftlich, voll ausgebaut und aufgerüstet für die Baubranche.
Das mit dem Sonntagsfahrverbot kenne ich auch, keinen Anhänger mit gewerblicher Ladung. Mit dem Wohnwagen dran darf man fahren ( Polizeikontrolle gehabt).
Die Sache mit dem Fahrtenschreibe kenne ich so, wenn der Anhänger zum Transport der Arbeitsmaterialien benutzt wird, also der Transport nicht das Gewerbe ist ( Zimmermann bringt sein Holz zur Baustelle) dann geht das bis 100 km ohne Fahrtenschreiber. Den Zettel habe ich im Auto, wenn es denn mal nötig ist. Aber seit fast 4 Jahren war noch nix und das hier im Ballungsgebiet Ruhrgebiet.
Angemeldet ist er als LKW, habe 2 Sitzplätze eingtragen aber die Dame am Amt hat vergessen die 6 in den Bemerkungen zu löschen ( Glück gehabt). Sieht schon toll aus, wenn 4 Zimmermänner aussteigen.
Würde ihn so schnell nicht hergeben, geile Karre.
Zum Thema Plakette, fahre z. zt. mit dem Handwerkerparkausweis in die Umwltzone. AGeht noch bis mitte des Jahres. Dann mal sehen aber das mit dem Ausweis ist ja auch schon 2x verlängert worden!!!!
Jetzt sagte man mir, wenn 50 % des Fuhrparks eine grüne Plakette haben, dann kann man mit dem auto ohne Plakette weiterhin in die Umwltzone-------- DA BEIB ICH DRAN.
Hab mir erst mal einen kleinen Polo als Chefwagen geholt.............
So das erst mal.....
Wem die 50 bzw. 100 KM Umkreis reichen soweit sie in dem Ausnahmekatalog erwähnt wurden der ist sicher fein raus. Richtig ist sicher auch das diese Fzg. Gruppe selten in dieser Richtung Kontrolliert werden . Aber wenn dann wirds richtig teuer . Wunder mich auch immer über die ganzen Baufirmen mit Kennzeichen von ``sonstwoher ´´ die hier so schön rumfahren . 100km Umkreis haben die alle überschritten. Aber Mut zur Lücke und voran.
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