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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AU Benziner ohne Kat


Eisbär
21.04.2006, 21:17
Da hier bei den Serien wohl die meisten Benziner laufen schreib ich die Info mal hier rein.

Ab 01.04.06 mit Inkrafttreten der 41.Änderungsverordnung(oder so ähnlich) ist auch bei Benzinern ohne+ mit U-Kat die AU 2 Jahre gültig.
Viele Werkstätten scheinen das `überlesen ´ :evil:zu haben also passt auf was für Plaketten man euch klebt. :D

Wers nachlesen will schaue am besten bei der DEKRA da stehts am deutlichsten.Hab das grad mit meinem Spider durch.

sweetwater
22.04.2006, 08:04
Das ist aber sehr interressant :] wo ja nun die (jährliche) AU genausoviel wie die (zweijährige) ASU kostet X(

Wirklich erfreulich zu hören!!!!!!

Gruß
Constantin

Katreiber
22.04.2006, 08:35
Ich möchte ja nicht klugsch... aber unsere AU heisst ASU, nicht Abgasuntersuchung sondern Abgassonderuntersuchung.

Stefan

dersalweyer
22.04.2006, 08:43
Ich möchte ja nicht klugsch... aber unsere AU heisst ASU, nicht Abgasuntersuchung sondern Abgassonderuntersuchung.




Meines Wissens nach gibt es die ASU gar nicht mehr.

Jedenfalls heist sie so nicht mehr.

Es gibt nur noch die AU.

Und die hält zwei Jahre.

Für alle Autos.

Es sei denn, vor BJ. 68.

Die brauchen das gar nicht.

Aber ich lass mich gern beleeren. :D :D


Gruß Anton

LandyAndy101
22.04.2006, 09:24
Genau, das heißt schon seit einigen Jahren AU = Abgasuntersuchung.

Zurück zu den Fristen:

Wie ist das bei LKW Zulassung? Ich musste in den letzten Jahren auch immer jährlich, wegen der LKW Zulassung (Benziner). Hat sich da auch was geändert?
Kann man das irgendwo nachlesen?

Gruß

Andreas

gkuehn
22.04.2006, 09:44
Interessant. Also daß das AU heist hab ich auch schon gelernt, aber mein AU Plakettenverkäufer will mich dennoch alle Jahre sehen. Ich werd Ihn mal mit der neuen Info konfrontieren.

Grüße, Guido

dersalweyer
22.04.2006, 11:06
Hallo,


Also meine AU beim Diesel lass ich immer mit dem TÜV Termin erledigen.

Alle zwei Jahre.

Die aufgeklebten Plaketten bestätigen das.

Bin eigens für den erlauchten Kreis der Forumsmitglieder hinausgeschritten und hab nachgeguckt. ;)


Gruß Anton

Katreiber
22.04.2006, 12:56
Ich bitte untertänigst um Vergebung.

Mein seitheriger Kenntnisstand war der, dass KFZ mit KAT AU machen müssen und KFZ ohne KAT ASU. Ihr habt natürlich Recht und das heisst jetzt für alle AU. Naja,eingedenk der Tatsache, dass Änderungen seitens der Behörden zwischenzeitlich im gleichen Tempo umgesetzt werden wie sich die Spritpreise erhöhen mögt ihr mir das nachsehen.

Stefan

LandyAndy101
22.04.2006, 13:09
Tschuldigung Jungs, aber so kommen wir nicht weiter!

Sagt doch mal um welche Fahrzeuge und welche Zulassungsart es sich handelt!
Bei 2 gleichen Fahrzeugen mit unterschiedlicher Zulassungsart kann das schon anders sein!

Beispiel: Bei der Vollabnahme 1999 wurde zuerst die AU gemacht, es gab noch keine Papiere also bekam ich die AU mit Plakette für 2 Jahre. 10 Minuten später dann die Vollabnahme mit LKW Zulassung, upps!

Nach 2 Jahren dann wieder zum TÜV und AU. AU nur noch für 1 Jahr, Frage warum, Antwort: Es handelt sich um einen LKW = AU jährlich (Kein Wort von Kat).

Die Antwort: Bei mir ist's jährlich / 2jährlich bringt also nicht wirklich ein Information!

Wenn es jetzt eine Änderung gibt:

1. Wo kann man das nach lesen?
2. Änderung nur für PKW / Benziner / ohne Kat
3. und was ist mit LKW / Benziner / ohne Kat
4. und was mit PKW / Diesel / ohne Kat
5. und was mit LKW / Diesel / ohne Kat

Und wenn wir dann den genauen Wortlaut haben, ausdrucken und zur AU mitnemen!

Gruß

Andreas

Stephan2703
22.04.2006, 14:41
Hi,

das ist mir auch neu. Ich muss bis jetzt jährlich und findes das X(
Ich habe den Tüv angeschrieben. Mal sehen was die dazu sagen.

Gruß,
Stephan

sweetwater
22.04.2006, 18:11
Gut, wieder was gelernt!! meine Claire ist nen LKW was die einjährige Frist bei meiner AU erklärt - aber ändert sich das nun auch bei mir - oder bei mir wieder nicht???? X(

Gruß
Constantin

gkuehn
22.04.2006, 18:19
wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Abgassonderuntersuchung)

Es scheint sich tatsächlich was geändert zu haben. Leider ist die Dekraseite nicht erreichbar.

Mal sehen, was das wird.

Grüße, Guido

landytreiber
22.04.2006, 19:57
hallo zusammen
Die AU Frist hat bei euren Autos nix mit der LKW Zulassung zutun,sondern damit dass ihr ein Fahrzeug mit OTTO Motor ohne Kat fahrt.Auch LKW bis 3,5t zgg haben eine Prüffrist von 2Jahren.
Ich vermute mal das keiner von euch über 3,5t liegt.
Ich fahre nen 90er Tdi mit LKW zul und muss auch nur alle 2 Jahre.
Allerdings ist jetzt bei der AU einiges im Umbruch ,werde unseren
DEKRA Prüfer mal Löchern.Infos folgen.
Grüsse olaf

Eisbär
22.04.2006, 20:35
Original von gkuehn
[Dekraseite nicht erreichbar.




Tip einfach DEKRA.de funzt prächtig. Die ausführliche Erklärung steht nicht mehr drin lediglich das die AU-Fristen den HU-Fristen angepasst wurden.

Landy Andy 101 wenn dein 101er über 3,5t zGG hat bist du nach wie vor jährlich dran aber auch mit der HU !!!Und lesen 41.Änderungsverordnung.

Und an die Dieselfahrer Ich schreib hier fürBenziner ohne oder mit U-Kat.


Hab´s doch gefunden: http://www.dekra.de/live/mediendatenbank/psfile/datei/76/HU06_Info43c632dc01dff.pdf

gkuehn
22.04.2006, 21:27
Dekra-Seite: Ah jetzt geht es wieder. Tagsüber hatte ich immer eine Fehlermeldung. Danke.

Grüße, Guido

Stephan2703
25.04.2006, 13:45
Hi,

Info vom TÜV ist gekommen.
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Mit der 41. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde die Anlage XIa zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ersatzllos gestrichen. Die Fristen für die Durchführung der Abgasuntersuchung (AU) werden jetzt zusammen mit der Hauptuntersuchung (HU) in der Anlage VIII in Verbindung mit § 47 a StVZO geregelt.

Auch für Fahrzeuge ohne Kat oder mit Katalysator ohne Lambda-Regelung ("U-Kat") gilt damit jetzt die 24-Monatsfrist für die AU.
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Was noch unklar war:
Was ist mit meiner AU von 6/2006?
Zum TÜV muß ich erst 6/2007.

Ein Anruf brachte folgendes:
Die AU 6/2006 muß ich machen lassen. Dabei bekomme ich eine Plakette bis zum TÜV Termin 6/2007.
Beim Tüv Termin gibts dann die 2 jährige AU Plakette.

Gruß,
Stephan

oldman
25.04.2006, 21:19
hallo
wir sind zwar diesel-anhänger aber das interessiert mich jetzt auch mal.

wenn ich das richtig verstanden habe gilt ab sofort die au für 2 jahre, punkt.

es sei denn man hat jetzt noch keinen tüv-termin sondern erst nächstes jahr, dann gilt plötzlich die au nur ein jahr, ist aber genauso teuer.

na wat denn nu ??

für aprilscherze ist es ein bischen spät !

irgendwer is doch da oben nich ganz frisch, oder ?

schlammige grüße oldman

Stephan2703
26.04.2006, 05:35
Hallo Oldman,

die nächste AU steht auf der Plakette. Diesen Termin müssen wir leider einhalten. Theoretisch müßte die AU dann 2 Jahre gelten. Aber durch die Zusammenlegung mit dem Tüv Termin ist die nächste AU dann mit dem nächsten Tüv Termin. Erst dann ist man im 2 Jahres Rhytmus.

Gruß,
Stephan

Landgauer
26.04.2006, 09:36
Ich war in der vergangenen Woche mit meinem Serie III Benziner EZ 1972 mit Oldtimerzulassung bei der DEKRA zur AU und habe ein "Pickerl" für 2 Jahre bekommen. =) =) =)
"Das ist neu seit 1. April" ... hieß es. ;)
Bei der Gelegenheit habe ich (auch) erfahren, dass die gesonderte AU künftig (ab 2010) gänzlich entfällt ... die Prüfung (gleich der bisherigen AU) wird dann Bestandteil der Hauptuntersuchung sein ... werden. :rolleyes:

Happy Rovering aus dem BGL

Ferdinand