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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ehemaliger Feuerwehrlandy


DokDaktari
08.06.2010, 23:07
Hallo ich habe eine Frage und hoffe, dass sie mir jemand hier im Forum beantworten kann. Ich habe eine Serie 2 Baujahr 63 entdeckt, der Landy wurde als Feuerwehrfahrzeug genutzt und besitzt noch die volle Ausstattung also auch Horn und Blaulicht. Darf ich dies so belassen und auch damit fahren oder muss ich zumindest die Blaulichter entfernen. Danke für eure Antworten.
Gruß Olaf

ITDesaster
08.06.2010, 23:39
Hi Olaf,

die Zulassung "Sonder-KFZ" o.ä. die im Schein steht, wird normalerweise bei der Ausserdienststellung ausgetragen, damit erlischt auch die Genehmigung der Sondersignalanlage (die du als "Privatmensch" eh nicht führen darfst). Ob aus der Sicht "historische Originalität" des Fahrzeuges es da Ausnahmen geben kann ist umstritten (benutzen darfst du es auf jeden Fall nicht im Straßenverkehr :D). Die Varianten für die Blaulichter gehen über Tausch auf orangene Kappen auf öffentliche Straßen (zulässig im Anbau und Betrieb zur Sicherung von Arbeits- und Gefahrenstellen) über "Überzieher" (Unkenntlichmachung des Blaulichts) bis zur Demontage und Außerbetriebnahme.
Bei uns sind Blaulichter mit zivilen KFZ-Kennzeichen auf der Abschußliste, aber das mag in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden...
Eine gewisse Sicherheit kannst du nur in Zusammenarbeit mit deiner Zulassungsstelle erreichen, die dir evtl. einen historische Originalitätspassus einbauen...habe ich bislang aber erst einmal gesehen bei einem zivil zugelassenen BW-Flugfeldlöschfahrzeug aus den späten 70ern.

Grüße
Lars

heppsen
09.06.2010, 07:21
Moin,
insbesondere würde ich VOR Kauf klären, ob Du als Privatperson anschliessend überhaupt mit einem Feuerwagen rumfahren darfst. Bei uns hier im Norden hat der Amtsschimmel letztens ziemlich gewiehert, als ein Bekannter von mir eine Drehleiter (Magirus) zulassen wollte (H Kennzeichen)
Da hiess es plötzlich, das man keine Einsatzfahrzeuge mehr zvil zulassen dürfe....

Gruß
heppsen

Moses
09.06.2010, 08:10
@heppsen:
dann soll er einen museums-verein gründen und das fahrzeug da drüber anmelden ;)

heppsen
09.06.2010, 08:33
So isses geschehen...:-)
Trotzdem dämlich. Was soll sowas?
Angeblich fahren Menschen mit ehemaligen Behördenautos rum und die Verwechlsungsgefahr mit echten Einsatzfahrzeugen ist zu hoch.
Deswegen darf man ja auch geraume Zeit schon nicht mehr die alten Keksdosen der Bereitschaftspilizei als privater Mensch kaufen....
Soll verstehen wer will.

Gruß
heppsen

PS. ich weis noch ne schicke Drehleiter mit Holzgestell von BERNA.... muss ich wohl mal nachforschen ob der endlich mal verkauft werden soll....:-)

BN-C
09.06.2010, 08:40
Morgen,
mein Magirus Mercur TLF hat auch die Sondersignalanlage drauf. Auf der Strasse müssen da natürlich Häubchen drüber. Ich kann dir auch mehrere Briefkopien schicken von zivil zugelassenen Fahrzeugen in denen steht: "Sondersignalanlage ist bei Fahrten auf öffentlichen Strassen abzudecken, etc.."
Zu einem historischen Feuerwehrfahrzeug mit H-Zulassung gehören die Dinger doch einfach dazu.

Es gibt Tüvs die sich bei der ersten "zivilmachung" querstellen und die Lampen runter haben wollen. Aber da macht es auch einen Unterschied, als was du ihn eintragen lässt. Bei Wohnmobilzulassung oder so, ist das schon schwieriger.

Gruß Julian

Milchbubi
09.06.2010, 08:50
Donnerkniesel,
ist die Regelung bzgl. der Sondersignalanlagen wohl doch keine Bundesregelung sondern Michelhausener Lades bzw. Kommunalhandhabung.....

Wobei doch die Kriterien für die H-Zulassung Bundeseinheitlich sind, oder irre ich da gewaltig?

Grün weisse bekommt Mann nicht mehr?

Aber eheml. KTW oder RTW bekommt Mann doch ohne Probleme!!!! Wo liegt da der Unterschied????


Grüße aus der Hauptstadt des Wahnsinns


Bernd

gkuehn
09.06.2010, 10:24
Grün Weisse Exminnas sind auch kein Test. Da fahren nciht nur in Berlin viele Anwälte aus Promotiongründen mit rum.

http://www.kanzlei-wanne.de/wp-content/uploads/2010/03/Patent-Wanne-443.jpg

http://www.kanzlei-wanne.de/wp-content/uploads/2009/08/kanzleibus.jpg

Und auch das geht im Privatbesitz

http://www.rainerkleinedowe.de/de/bilder/sport/sparkassen_giro_2009/bilder/pa034883_800.jpg

Aber manche Prüfer und Zulassungsstellen drehen bei sowas komplett hohl. Bei anderen ist es kein Problem.

Ich kenne eine Menge Ex- Feuerwehr, -KTW, -Polizei, -Grenzschutz im Privatbesitz, nicht wenige davon, vor allem die Feuerwehren mit Sondersignalanlagen. In der Regel funktionsfähig und auf der öffentlichen Straße unter Mützchen.

Aber ich kenne auch die Stories, wo verlangt wurde die stillgelegten Blaulichter von innen zu lackieren, damit bei ungünstigem Sonnenstand nicht für einen Brchteil einer Sekunde der Anschein erweckt würde, das kastrierte Blau würde wieder zum Licht. Mit Sachverständigem, Prüfaufbau, großer Bahnhof, alle furchtbar wichtig und als sie dann mit geeigneten Sonnenersatzmitteln (Baustrahler) hinter den von innen geschwärzten Blaulichtern herumfuchtelten und nichts mehr durchkam, aber einer der ganz verhärmten von der grundsätzlichen Möglichkeit der Zersetzung der blindmachenden Farbe durch das böse UV und daher regelmäßiger Wiederholung dieses Prüfvorganges faselte, da brannte dann doch die Luft.

Anyway. Ein Kumpel hat einen Exfeuerwehrbully mit Blau ohne Licht und H. Weil er gerne Blinklicht haben wollte , fragte er nach der Genehmigung für gelbe oder rote Rundumlichter. Abgelehnt, weil er als historisches Fahrzeug solche Aufgaben nicht mehr wahrnehmen dürfe.

Ein weites Feld.

Grüße, Guido

Logan1986
09.06.2010, 14:16
Wie jetz? Was darf ich mit H nichmehr?

Ich darf nur nicht Gewerblich fahren wenn ich das H einzig dazu benutze um Fahrverbote zu umgehen(Sonntags mit 40-Tonner Kohle machen) Alles andere Kann ich machen wann wo und wie ich will.

Leider hab ich gerad wieder keinen Paragraphen bzw. Präzedenzfall parat...

Ja ein sehr weites Feld, so weit wie eigentlich überflüssig. Wellkom tu Dschörmäni

Milchbubi
09.06.2010, 18:58
Jenau so hab ick det jemeint Giudo!!!

Schön wensde meene Jedanken Bebildast.

oke
09.06.2010, 20:24
Schon ein paar Jahre alt,
bis ins Detail aufgedröselt, vielleicht nicht
mehr gaaaanz aktuelle launige Geschichte von

einem der sie behalten durfte ... (http://www.newtonmeter.de/blaulicht/index.html)


Die Geschichte zeigt aber ganz gut, was möglich ist,
wenn man einen ganz langen Atem hat und beriet ist,
den Kampf aufzunehmen :D

Greeez
Olaf

Webcamper
18.08.2010, 16:49
Wie ist es denn eigentlich mit der Aufschrift auf den Türen, z.B. Feuerwehr Walsrode?
Muss die auch verschwinden oder könnte ich diese dran lassen?
Ist ja eigentlich auch ein Amtsanmaßung.
Müsste aber bei einer H Zulassung okay sein,weil ja dann auch orginal.
vg Dirk

zwen
18.08.2010, 17:32
Amtsanmaßung wirds erst, wenn du damit anfängst hoheitliche Aufgaben wahrnehmen zu wollen. Das ist der gleiche Spaß wie mit nem T-Shirt wo Polizei draufsteht. Kannste tragen, fängste an den Verkehrt zu regeln oder Leute zu durchsuchen wirds ne Amtsanmaßung.

Webcamper
23.08.2010, 14:03
Nach einem längeren Gespräch beim TÜV Bln/BHrandenburg ist es hier in Berlin leider so,dass die Sirene ausgebaut sein muss.Der Schriftzug am Fahrzeug muss fantasievoll verändert (z.B. Durstlöscher Entenhausen) oder entfernt sein.Man könnte sonst zu einem Ersatz hinzugezogen werden (laut dem Dipl. Ing. vom TÜV ;) )Das Blaulicht muss abgebaut sein ,kann aber durch eine Attrappe die nicht leuchtet ersetzt werden.Eine Abdeckung ist hier leider nicht ausreichend.
Man,die können einem den Spass echt vermiesen.
Des weiteren darf man auch keine Singnalfarblackierung verwenden.Okay,die gab es damals sowieso noch nicht.
Ehem. Ersatzfahrzeuge haben manchmal auch Kunststoffscheiben-sind logischerweise bei einem Privatmann auch nicht zulässig.
Das nur mal als Info