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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Serie 3 88" als LKW?


Tiernatscha
06.05.2010, 14:01
Hallo Freunde,

nun will ich nach etlichen Schraubereien den kleinen 88er zulassen und
natürlich vorher zu Onkel TÜV.

Da ich eben mit dem TÜV mann telefoniert habe, sagte er mir der Wagen
könnte auch als LKW zugelassen werden.
Dafür müßte die länge der Ladefläche länger als der Weg von der Rückenlehne
bis zum Bremspedal sein und ein Raumvolumen von 1x1x1 meter auf
die Ladefläche passen.
Da dies nun an der Hecktür (safari-Dach) scheitert frage ich mich nun
ob ich den kleinen verschandeln und schnell als Pick-Up umbauen soll um
somit die LKW zulassung zu schaffen?

Hat jemand erfahrung mit so einer Sache, damit ich mich bestens für die
blauen Männer vorbereiten kann und am ende nicht 500 Euro Steuern zahlen muss?

Beste Grüße Sebastian

yoeddy2
06.05.2010, 17:07
Hallo,
Ist Wohl Auslegungsache und der Laune und Einstellung des Tüvlers entsprechend ....
Mein 88er wurde auch als LKW mit dem Hardtop drauf Zugelassen und Abgenommen damals,ohne was zu Messen oder so ! Auch musste Hinter d. Sitzen keine Geschlossene Wand sein und oder die Seitenteile Geschlossen ...hab da Schiebefenster drinn ........

Gruß Ralf

buechse
06.05.2010, 19:59
Hallo,

nicht nur Laune und Auslegungssache des Tüvlers entsprechend. Das F-Amt hat ja auch noch was zu melden. Da ja die Steuereinstufung von denen festgelegt, und das z.T. unabhängig von der Eintragung. Wenn Du den Tüvler sagst, Du willst LKW, dann sollte das gehen, da:
-Ladefläche
-Trennwand (ja, Höhe ist unentscheidend)
-Rahmen (LKW typischer Aufbau)
-eingetragene Zuladung u. Anhängelast (PKW untypisch)

Das Finanzamt bekommt von der Zulassung dann übermittelt Land Rover LKW und denken sich Häääääääää?, das sind doch Luxusoffroader mit Holz und Leder, also Ne!, dem schicken wir ein PKW-Bescheid.
Dann musst du in Widerspruch gehen und beim F-Amt vorfahren. Und wenn die dann den Eimer sehen..............Nimm noch ne Spendenbüchse mit.

Manche haben sich beim Tüv gar nicht erst um LKW bemüht und haben dann gleich mit dem Finanzamt diskutiert. Am Ende Entscheiden eh nur die (UNABHÄNGIG von der Eintragung).

Grüße, Büchse.

yoeddy2
07.05.2010, 07:27
Habe ich auch Riesen Glück gehabt, ist Nichts an Aufforderung des FA gekommen von wegen Vorführung ect. ! Das Einzige was gekommen ist jemals vom FA war der Steuerbescheid f. LKW ;-)
Aner habe da auch schon Horrorstorys Gehört von wegen Vorführung und dann gings nicht deswegen und deswegen und und .............. Versuch macht Klug

Ralf

master_l
07.05.2010, 07:44
Kann dir auch ne Kopie meines scheines zur verfügung stellen, da steht es ja drin, dass es ein LKW ist....einfach PN an mich, dann schaue ich am Wochenende

saui
07.05.2010, 12:07
Moin,
also ich könnt da auch noch mit einen Schein Dienen.

LR88OL3 ,
LKW Plane Spriegel.

Bei bedarf :PN mit Mail Adresse.

Gruß Rolf

volleywurm
07.05.2010, 14:30
Hallo zusammen,

kann Buechse nur beipflichten, mein Finanzamt wollte meinen 88er auch gerne sehen, ob er steuerlich ein LKW ist.
Da ich nur Truckcab drauf habe, passte das mit der Länge der Ladefläche (größer als der Fahrgastraum) und ich bezahle problemlos € 121,-- LKW-Steuer, das sind immerhin € 70,-- weniger als H-Kennzeichen.
Weiterer Vorteil, Diesel Baujahr 1976, spar mir die AU.
Unabhängig von der Steuer, darauf achten, das LKW mit Anhänger dem Sonntagsfahrverbot unterliegen (da gelten die 7,5 to nicht).

Erstmal selbst abwägen und dann mit dem zuständigen FA reden.

Gruß

Jürgen

Tiernatscha
07.05.2010, 14:38
Ooooh mega der dank.

Also ist es aber unabdingbar dass ich mir son Truck Cab draufschraube?
Oder meint Ihr ich könnt mein Safari Dächle drauflassen?

Wär mir am liebsten. Zur Not würd ich auch noch schnell zu Spriegel Plane
wechseln...

Haupstsache ich hab ne Verhandlungsgrundlage mit den blauen men!

meine eMail: passagier16@t-online.de

wär super wenn jm. nen Schein senden könnt!

Tausend dank sieb

Rollo
07.05.2010, 15:32
Unabhängig von der Steuer, darauf achten, das LKW mit Anhänger dem Sonntagsfahrverbot unterliegen (da gelten die 7,5 to nicht).



Moin,
das gild nicht für sogenannte Sportanhänger, wie Bootstrailer und Wohnwagen.
http://www.campen.de/attachments/mobile-technik-mobiles-leben-camping-zubehoer/11806d1228382347-neue-ausnahme-beim-sonntagsfahrverbot-fuer-lkw-bis-3-5-to-ausnahmen-vom-sonn-und-feiertagsfahrverbot.pdf

ReSch
07.05.2010, 16:33
Meiner ist ein geschlossener Kasten, der sowohl nach dem Zulassungspapieren als auf beim Finanzamt ein LKW ist. Und ein Safari-Dächle hat er auch :-)

Hast ne Mail

Gruß

Reinhard

sailor
07.05.2010, 16:55
... Weiterer Vorteil, Diesel Baujahr 1976, spar mir die AU. ...

Die AU fällt aber bei allen Zulassungsarten bis einschließlich Bj. 1976 weg. Meine Diesel Bj. 1976 hat Oldtimer-Pkw-Zulassung und braucht ebenfalls keine AU.

Einen wichtigen Vorteil hat die Oldtimer-Zulassung aber noch: Man darf mit ihr in jede Umweltzone reinfahren, auch als Diesel!

Viele Grüße

Sailor

volleywurm
07.05.2010, 18:56
Hallo Sieb,

Rollo und Sailor haben natürlich recht.

Dein Problem sind doch aber nicht die kleinen blauen Männchen, denen ist es glaube ich egal, ob die Pkw oder Lkw reinschreiben (ich habe einen 88er als Lkw und einen als Pkw), sondern doch wahrscheinlich das FA wegen der Steuern:
Du wohnst doch in Köln, dann schau doch mal hier - Seite 12 - 13, da steht, wie das FA, das mit dem Lkw sieht.
http://www.finanzamt-koeln-nord.de/allgemein_fa/steuerzahler/fragen/25_faq_kfz_anlagen/kraft22a_internet_04_2009.pdf

Wie schaut es überhaupt mit der Umweltzone aus - bei uns auf dem flachen land ja kein Problem?
Gruß

Jürgen

cancerman
07.05.2010, 20:35
N´abend zusammen. Bin jetzt etwas verwirrt. Meiner ist als "LKW geschlossen" eingetragen und ich dachte, ich muß mal ganz dringend zum TÜV, um das ändern zu lassen, da die Oldieversicherung doppelt so teuer ist, wie für einen PKW...
Was ist denn jetzt die "bessere" Variante?

buechse
07.05.2010, 20:40
Ganz klar PKW im Schein und LKW beim F-Amt. So stört auch nicht das Sonntagsfahrverbot, Polizei kennt ja nicht die Steuereinstufung.

Gruß, Büchse.

cancerman
07.05.2010, 21:00
Aber die Einstufung im Brief/Schein geht doch gleichzeitig als Meldung ans Finanzamt. Eine Trennung ist doch hier eigentlich gar nicht möglch, oder?

iltis
07.05.2010, 21:34
.....nur mal so am rande:
eine tüv-eintragung ( empfehleswert im falle de themenstarters : lkw / geschlossener kasten , wahlweise offen ) ist für die anschließende " weiterbehandlung " durch das finanzamt eine gute voraussetzung. in diesem falle reicht schon eine vorführung ohne das dach .....mit dem hinweis , daß man ein hardtop hat. mehrausgaben für ein truckcab oder softtop mit allem zubehör erübrigen sich eigentlich!!
wenn also das alles im tüv- gutachten steht, dann übernimmt das finanzamt entweder ohne kommentar und nachprüfung oder nicht ; beim letzteren muß man vorfüheren.....und das ergebnis ist vom jeweiligen finanzamt und deren dafür zuständigen leuten sehr , sehr abhängig !!!!
mein finanzamt hat mir nur eine lkw-steuerrechnung geschickt ohne zu gucken ; also das gibt s auch !!!
viel glück

vom finanzamt - ungeschädigten iltis

rookie63
08.05.2010, 16:14
Tach auch,

auch ich habe einen als LKW zugelassenen Serie 3 88" - mit H-Kennzeichen zwecks Umweltzonenbefahrung. Da ich in einer solchen wohne, ist das H-Kennzeichen für mich essentiell wichtig.
Die Zulassung als LKW sehe ich in diesem Zusammenhang als Nachteil, da meine Versicherung für den historischen LKW ganz schön zulangt - kein Vergleich zum H-PKW.
Ich werde mich also beizeiten mit dem Umschreiben auf PKW beschäftigen.
Bei einer "normalen" LKW-Zulassung ist zu beachten, dass der Schadensfreiheitsrabatt vom PKW nicht übernommen wird (so wurde mir gesagt).

Noch eine Bemerkung zum Wegfall der AU: dies hat mit dem H-Kennzeichen aber auch gar nichts zu tun.
Ich zitiere Wikipedia:

Ausgenommen von der Pflicht zur Abgasuntersuchung sind (siehe § 47a Abs. 1 StVZO):

Kraftfahrzeuge mit
-Fremdzündungsmotor (Ottomotor), die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h haben oder vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind;
-Kompressionszündungsmotor (Dieselmotor), die weniger als vier Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h haben oder vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind;
-einem roten Händlerdauerkennzeichen (06) oder Oldtimerdauerkennzeichen (07) oder einem Kurzzeitkennzeichen (04 - ab 1. März 2007 auch Bereich 03);
Versicherungskennzeichen
-land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
-selbstfahrende Arbeitsmaschinen, sofern sie nicht den Baumerkmalen eines LKWs entsprechen, und Stapler.

... kommt kein H-Kennzeichen drin vor. Natürlich sind Benzinfahrzeuge die älter als 1969 und Dieselfahrzeuge, die älter als 1976 sind mittlerweile H-Kennzeichen fähig. Daher kommt sicherlich die Verwirrung.

Historische Grüße,
Martin

yoeddy2
08.05.2010, 16:38
Dieser Unterschied in dem Versicherrungs Beitrag zu LKW Normal und dann wenn LKW mit H kann man d. mal in Zahlen Ausgedrückt Bekommen von Euch ?
Habe Eigentlich jetzt beim Tüv Termine im nächsten Monat vorgehabt dieses bei meinem zu Vollführen von LKW Normal auf LKW H !
Daher Fände ich die Differenz mal Interessant !

Danke Ralf

Rollo
08.05.2010, 17:32
Moin,
das die Oldi-Versicherung für einen LKW so viel teurer ist, kann ich nicht sagen. Ich zahle bei der Züricher für den Zeitraum 04-10 52 € Haftpflicht.:D

OliversLandy
08.05.2010, 17:40
Hallo zusammen

Ich habe auch einen 88 Diesel mit H Kennzeichen. Meiner ist als LKW Plane und Spriegel eingetragen. Wollte ihn Ursprünglich als PKW zulassen, allerdings meinte der Tüv das er für einen PKW 2 db zu laut ist und die alten Diesel deshalb nur als LKW eingetragen werden können. Also wenn du einen Diesel hast, dann kannst ihn ohne weiteres als LKW zulassen. Problem: 2 max. 3 eingetragene Sitzplätze vorne. hintere Sitzbank wird nicht eingetragen. Versicherung als H-LKW wesentlich teurer wie als PKW.
Gruss
Oliver

sailor
08.05.2010, 18:05
Also ...

die Zulassung als Pkw-Oldtimer ist auch beim Diesel möglich (die Lautstärkeregelung gilt so nicht für Geländewagen). Mein 88er Lightweight Diesel ist anstandslos als Pkw-Oldtimer zugelassen worden.

Falls vom Baujahr her möglich, würde ich den Landy immer als Pkw-Oldtimer zulassen. Das hat mehrere Vorteile:

1.) günstige Oldtimerversicherung (ca. 75 €/Jahr)

2.) günstige Oldtimerbesteuerung (auch wenn der Lkw nochmal 20 €/Jahr günstiger wäre)

3.) das Fahren ist das ganze Jahr über erlaubt (im Gegensatz zum Saisonkennzeichen)

4.) das Fahren ist zu jedem Zweck erlaubt (im Gegensatz zum roten 07er Kennzeichen)

5.) man hat freie Einfahrt in alle Umweltzonen (wollte ich schon immer mal machen)

6.) es sind bis zu 7 Sitzplätze möglich (im 88er Landy)

7.) man darf auch an Sonn- und Feiertagen jeden Anhänger ziehen

Viele Grüße

Sailor

bom
08.05.2010, 20:00
@sailor: seeeehr schöne Zusammenstellung, der ich so nur voll und ganz zustimmen kann!

Auch meine Sophie ist daher mittlerweile: historischer PKW offen mit 7 Sitzplätze =)
Wobei ich auch Sonntags keine Hänger über die Autobahn ziehen darf :rolleyes: - Ohne Anhängerkupplung ist das einfach zu gefährlich! :D

Moin,
das die Oldi-Versicherung für einen LKW so viel teurer ist, kann ich nicht sagen. Ich zahle bei der Züricher für den Zeitraum 04-10 52 € Haftpflicht.:D

Ich habe meine Sophie derzeit auch bei der Zurich als historischen PKW. Die Haftpflicht für H-PKW kostet dort dann ca. 75€ für das ganze(!) Jahr, was ja nochmal ein büschen günstiger ist. ;)

der bom

OliversLandy
10.05.2010, 21:45
@ Sailor:
Kannst du mir da eine Quelle dafür geben wo das so drin steht? War bei 3 Verschiedenen TÜV Stationen. Der erste meinte gleich ohne genau zu schauen, das der Einstieg hinten zu hoch ist und es dehalb nicht geht. Die anderen Zwei haben alles angesehen und haben dann gesagt das ein PKW nur bis zu einer bestimmten DB zahl haben kann und meiner eben 2 db zu laut ist. Würde ihn sehr gerne als PKW zulassen.
Hast du mir dafür eine Quelle und vielleicht auch ein Scan von deinem Fahrzeugschein?

Gruss

Oliver

siggi109
11.05.2010, 08:45
@sailor: seeeehr schöne Zusammenstellung, der ich so nur voll und ganz zustimmen kann!

Auch meine Sophie ist daher mittlerweile: historischer PKW offen mit 7 Sitzplätze =)
Wobei ich auch Sonntags keine Hänger über die Autobahn ziehen darf :rolleyes: - Ohne Anhängerkupplung ist das einfach zu gefährlich! :D



Ich habe meine Sophie derzeit auch bei der Zurich als historischen PKW. Die Haftpflicht für H-PKW kostet dort dann ca. 75€ für das ganze(!) Jahr, was ja nochmal ein büschen günstiger ist. ;)

der bom



ich mein 75.-euro im jahr ist ja sehr günstig.............nur
welche einschränkung habt ihr dabei.............4000 km im jahr
oder weniger ???:confused:
ich zahle im jahr als LKW 240.-euro OHNE km beschränkung.
bei z,b. einer rumänier-tour wären ja schonmal 5000 km geschafft,
da müste das auto den rest des jahres stehen bleiben............8o

bom
11.05.2010, 17:05
@Siggi:
8 oder 10tkm sind es bei mir. :rolleyes: Die Pficht den Wagen nachts in einer Garage oder auf einem umfriedeten Grundstück abzustellen hat mein Vertreter rausgestrichen, nachdem er mir zustimmen musste das es bei einer reinen Haftpflicht ja mal recht egal sei wo das auto nächtens STEHT(!). =)
Also mit 22€ im Monat für Steuer und Versicherung kann ich leben! :D
Und wenn ich doch mal eine große Reise vorhab, muss ich wohl wegen Kilometerüberschreitung bzw. Nutzungsänderung meine Versicherung mitten im Jahr aufkündigen - Es sei denn, sie wollen mich trotz des gestiegenen Wagnisses zu gleichen Konditionen weiter versichern... :rolleyes: :D

der bom