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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : neuer Europabrief


Stephan2703
19.01.2006, 09:23
Hi,

ich habe heute morgen meine LPG Anlage eintragen lassen und bekam meinen Fahrzeugbrief entwertet zurück. Dafür bekam ich dann den neuen europäischen Brief und Schein. Das heißt jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Schein) und Teil 2 (ehemals Brief)
Im Brief steht so gut wie nichts mehr drin. Keine Gewichte, Anhängelasten oder Reifengrößen.
Im Schein stehen die Daten mit drin, aber mit Codierten Bezeichnungen. Auf der Rückseite stehen die Erläuterungen zu den Codes.

http://www.buenger-germany.de/lr/neuer Brief.jpg

http://www.buenger-germany.de/lr/schein1.jpg

http://www.buenger-germany.de/lr/schein2.jpg

Gruß,
Stephan

DSW
19.01.2006, 09:56
....... 8o 8o Europa ?( ?( ;( ;( ;( ;( ;( ;(......................

Stephan2703
19.01.2006, 10:10
kein Grund zum Weinen, das Fahren macht trotzdem noch genau so viel Spaß! :D :D :D

sweetwater
21.01.2006, 08:33
Hi Stephan,

glaub ich Dir auf´s Wort! Gas Tanken macht mit Sicherheit mehr Spass als sein Geld an die launischen Benzinpreise zu verfeuern!

Aber der "Europabrief" bestätigt mich in meiner Annahme das da wo das Ding erdacht wurde, nur Deppen rumsitzen. Da ist doch einem was eingefallen, womit er ganz wichtig wird sodass Ihm keiner seinen Stuhl absägen kann - damit er dann weiterschlafen darf.... 8o ... lauter Trantüten da, in dem Verein !!!

allerdings funktioniert das ja garnicht richtig Europaweit - die Engländer sind schlauer!!! :D die bleiben bei Ihrem System und pfeifen (vorerst) auf die Eurokraten aus Brüssel!!! [soweit ich weiß 8)]

Gruß
Constantin

Larsson
21.01.2006, 14:30
Original von sweetwater

allerdings funktioniert das ja garnicht richtig Europaweit - die Engländer sind schlauer!!! :D die bleiben bei Ihrem System und pfeifen (vorerst) auf die Eurokraten aus Brüssel!!! [soweit ich weiß 8)]

Gruß
Constantin

Deshalb gehören sie ja auch nicht zu EU! ;) ;)

Emslandy
21.01.2006, 15:27
Naja,

ein bischen auskennen sollte man sich schon in europa wenn man da wohnt :P, denn England gehöhrt sehr wohl zur EU.

gruß aus Colorado

Daniel

JuLi
21.01.2006, 20:42
*Klug...modus AN*
Das UK ist seit 1973 dabei. Also ("nur") kein Gründungsmitgleid.
*Klug...modus AUS*

*Persönlicher Kommentar AN":
Beim Euro haben sie sich zurückgehalten, wie zB auch DK -
und recht behalten.
*Persönlicher Kommentar AUS*

Jetzt aber zurück zum Topic:
Ich wollte im Dezember eine Eintragung (wg. ERad) mit dem Wortlaut "wahlweise auf Motorhaube" haben. Sagt der nette Mann im blauen Kittel:
Könnte ich haben, wäre möglich (Hab ich ja auch schon wg. drittem Sitz).
Aber: "Warten sie noch etwas, zur Zeit sind die Zulassungsstellen noch nicht so sicher im Umgangen mit den neuen Papieren" ...

Was mir noch immer nicht klar ist:
Was ist mit Eintragungen, die schon jetzt im Brief und dem Schein sind?

MsJ, Jörg

Stephan2703
21.01.2006, 21:12
Hi,

im alten Brief war die Nr. der Anhängekupplung aufgeführt. Im Neuen ist nur noch die Anhängelast. Jetzt frage ich mich, ob die das vergessen haben oder ob das nicht mehr notwendig ist. Außerdem habe ich gerade festgestellt, das die im alten Brief die Nummer der AHK falsch geschrieben haben. Statt 002200TP9 steht da 00200TP9. Ist mir bisher nicht aufgefallen. Ob die dort nicht so richtig bei der Sache sind?

Werde ich wohl Montag mal anrufen müssen.

Gruß,
Stephan

mitch
21.01.2006, 22:20
bei mir wurden alle eintragungen komentarlos übernommen.
incl. "frontschutzbügel" etc.

hatte mich da auch schon auf diskussionen eingestellt.

yellowcat
22.01.2006, 00:30
hier haben die scheine auch nur die farbe geweschelt und man muss jetazt wissen was wo dran steht, da nic mehr im klartext ist.
Trotzdem, ich finde es lustig das grossartig von einem EUROPA brief geredet wird, ich stelle immer nocht nicht die geringste aehnlichkeit fest.
Und warum das bei euch zei dokumente sind, auf denen jede Menge zaeug draufsteht ausser den wesentlichen dingen wie herstellungsdatum und die technischen kontrollen... versuch ich garnicht zu verstehen.
zwei dukumente kenn ich bisher nur aus spanien. In GB, (B), (F) und (NL) ist es ein Dokumkent.

wie gesagt da wird was von allegemein gueltigen Daten gesprochen, die durchfuehrung ist ein witz der administration.

Stephan2703
23.01.2006, 08:17
Hi,

ich zweifel heute morgen doch sehr stark an der Intelligenz unserer Europaexperten, die sich den neuen Brief ausgedacht haben.

Wie ich oben schrieb, ist meine AHK im neuen Brief nicht aufgeführt. Deswegen rief ich bei der Zulassungsstelle an und erkundigte mich, ob das vergessen wurde. Die Antwort ist der Hammer: Die AHK wird im neuen Brief nicht mehr aufgeführt. Stattdessen hätte ich ja den alten, entwerteten Brief mitbekommen und müsse den nun immer im Auto mitführen. Das wollte ich nicht glauben. Man Verband mich, nach Angabe meines Kennzeichens, weiter und dort bekam ich die gleiche Auskunft.

Echt armselig.

Gruß,
Stephan

Detlef
23.01.2006, 08:50
Der Landkreis RZ schreibt die AHK auch in den neuen Fahrzeugschein ( zulassungbescheinigung Teil I ) unter Punkt 22:

bei meinen Landy seht da: WW. AHK LT. EGTG/ABE

Bei dem Mini meiner Frau wurde das Prüfzeichen und die Anhängelast unter Punkt 22 eingetragen.

Detlef

Stephan2703
23.01.2006, 08:56
Hi,

ich habe gerade einen Brief an den ADAC und an den Verkehrsausschuß des Bundestags geschrieben. Da ist auf irgend einer Ebene Nachbesserungsbedarf. Mal sehen was ich zu hören bekomme.

Gruß,
Stephan

Katreiber
23.01.2006, 10:44
Also jetzt mal alles Unverständnis beiseite: Vom Grundsatz her sind doch für Fahrzeugbesitzer weniger Eintragungen eigentlich besser, da man künftig wahrscheinlich dann mehr an der Karre verändern kann ohne dass dies noch irgendwo vermerkt wird. Mein derzeitiger Kenntnisstand ist, dass künftig nämlich nicht mehr der Fahrzeughalter nachweisen muss, dass z.B. eine Rad/Reifenkombination oder eine AHK legal am KFZ verbaut ist, sondern dass die Ordnungsmacht nachweisen muss, dass das jeweilige Teil nicht erlaubt ist.

Die für uns derzeit relevante Frage ist doch: wo steht rechtsverbindlich geschrieben, dass ich verpflichtet bin einen "alten" KFZ-Brief als Kopie mitzuführen und was passiert mit technischen Veränderungen, die nach Entwertung des Altbriefes vorgenommen werden. Werden die dann in den "Altbrief" eingetragen :D :D :D.

Ich bemühe mich jetzt mal um eine extrem positive Sichtweise:

Es gibt sowohl in Brüssel als auch im bundesdeutschen Verkehrsministerium Menschen die der Meinung sind, dass die in D zwischenzeitlich auf Orgienstatus ausgeweitete praktizierte Eintragungspraxis nix taugt. Die schaffen sie jetzt mit dieser Maßnahme ab. Cool! :D. Und die Versicherungswirtschaft, die sich bei einem vollen Aschenbecher als unerlaubter technischer Veränderung vor der Schadensbegleichung drückt hats nicht gemerkt. Auch cool! :D.

Ne ne, Freunde, das wird bestimmt noch spannend!

Stefan

Stephan2703
23.01.2006, 10:58
Hi Stefan,

solange ich ungestört meines Weges ziehen kann bin ich einverstanden.
Blöd wirds, wenn eine Eintragung fehlt, die eigentlich da sein müßte, und ich deswegen Probleme bekomme. Die Gasanlage wurde ja auch in den neuen Schein eingetragen. AHK ist auch ein sicherheitsrelevantes Bauteil. Sonst hätte ich das englische Ding dranlassen können. Es funktionierte fehlerfrei.

Irgendwo werden die neuen Regelungen aufgeschrieben sein. Bin gespannt was ich zu hören bekomme. Deswegen habe ich den ADAC angeschrieben. Da sitzen Leute die nichts anderes zu tun haben ;). Und ich finde, dass das von allgemeinem Interesse ist.

Ansonsten stimme ich Dir zu. Weniger Eintragungspflicht=weniger Probleme und weniger Gebühren.

Gruß,
Stephan

Birger
23.01.2006, 11:38
Moin,
Die neuen Zulassungspapiere sind auf die aktuellen Fahrzeuge und Zubehörteile abgestimmt: alles wird zentral zugelassen, registriert und kann per Computer kontrolliert werden. Wenn also eine Reifengröße für einen bestimmten Fahrzeugtyp zugelassen wird gilt es dann für alle Fahrzeuge. Eine AHK mit E-Zulassung für ein bestimmten Fahrzeugtyp ist automatisch für alle diese Fahrzeuge generell freigegeben.
So gut, so schön.
Kann aber nur klappen wenn Code Fahrzeug-Hersteller und Schlüssel-Nr. Fahrzeugtyp diesen Computer-Zugriff ermöglichen.
Funktioniert aber nicht bei Fahrzeugen mit Schlüssel-Nr. 000000 (wie bei Stephan) und allen Einzelabnahmen.
Deshalb habe ich bei meinem Land-Rover (auch England-Import mit Hersteller 2049 = Britisch Leyland mit Fahrzeug-Schlüssel-Nr. 000000) alles unter Ziffer 22 eingetragen bekommen: alle Reifengrößen, alle Kupplungen, alles was außer der Norm angebaut ist. Daraus wurde dann ein Zulassungspapier mit Beiblatt.
Wurde auch (in Hamburg) brav alles eingetragen, muß deshalb auch nicht meinen entwertenten alten Fahrzeugbrief mit mir rumschleppen.
Also: bei Schlüssel-Nr. 000000 generell alles eintragen lassen. Alle alten Eintragungen ex. Nr. 33 sollten nach Nr. 22 übernommen werden - bei alten Fahrzeugen (also eigentlich alle unsere Land-Rover) auch AHKs, insbesondere solche mit nur nationaler Zulassung (ohne E-Nr.).

Happy rovering - Birger

Moonbull
23.01.2006, 15:13
Habe heute vier Sitzplätze (Querbänke hinten) austragen lassen. Dies muss unverzüglich laut TÜV in den Fahrzeugpapieren übernommen werden.
Ich bin dann sodann zum Straßenverkehrsamt und habe mich auch schon auf eine ordenliche Auseinandersetzung bezüglich meiner Eintragungen eingestellt.
Angenehm überrascht wurden ohne großen Kommentar alle Eintragungen in den neuen Papieren übernommen, auch so der Frontschutzbügel!
Mich wundert es nur, das wir gezwungen sind diese neuen EU-Papiere zu übernehmen unsere Politiker aber nicht das EU-Recht auf die KFZ-Steuer anwenden. Wir entfernen uns immer mehr von der Demokratie hin zur Diktatur.

yellowcat
23.01.2006, 23:23
Original von Katreiber
..

Ich bemühe mich jetzt mal um eine extrem positive Sichtweise:

Es gibt sowohl in Brüssel als auch im bundesdeutschen Verkehrsministerium Menschen die der Meinung sind, dass die in D zwischenzeitlich auf Orgienstatus ausgeweitete praktizierte Eintragungspraxis nix taugt. Die schaffen sie jetzt mit dieser Maßnahme ab. Cool! :D. Und die Versicherungswirtschaft, die sich bei einem vollen Aschenbecher als unerlaubter technischer Veränderung vor der Schadensbegleichung drückt hats nicht gemerkt. Auch cool! :D.

Ne ne, Freunde, das wird bestimmt noch spannend!

Stefan
ich stimme dir von herzen zu.

Hier stehen weder anhaengerkupllungen (nur Lasten ) drin, noch buegel noch irgendwelcher anderer unsinn. die schluesselnº ist auch eine rein deutsche angelegenheit. Kenne ich auch bloss weil mich die leute das immer fragen wenn ich in (D) BMW teile oder so bestelle.

wichtig ist doch bloss eure chassisnº, die sagt schliesslich alles.
Der gipfel aller buerokratie war neulich im chat zu lesen: da sagte jemand er haette eintragen lassen muessen das sein Serie 2a keine wegfahrsperre hat.
kann ich immer noch nicht glauben son unfug.

OK, dafuer machen mich unsere buerokraten mit ihrer eintragungswut fuer firmenpaiere verueckt. ich wette ihr muesst nicht eure inventur listen seite fuer seite bei der handelskammer eintragen lassen etc. jedem land seine administrative ueberproduktion redundanter papiere (um es hoeflich zu sagen).

ich bin fuer eine einheitliche eu form mit:
herstellungsdatum, chassisnr, typ im klartext, motorleistung und laenge x breite. Dann noch die gewichte. schliesslich name(n) des besitzers.
alles andere ist nicht sinnvoll. denn wenn es nicht sicher oder soagar gefaehrlich waere, was ihr dran, drauf oder druntergebaut habt, dann wuerde es die technische kontrolle schon bemerken.

crossair
25.01.2006, 17:15
Original von Katreiber
..

Der gipfel aller buerokratie war neulich im chat zu lesen: da sagte jemand er haette eintragen lassen muessen das sein Serie 2a keine wegfahrsperre hat.
kann ich immer noch nicht glauben son unfug.


ist aber wahr, ich habe für die Zulassung meines IIa eine Bestätigung der Versicherung gebraucht, dass sie ein Fahrzeug ohne Wegfahrsperre versichern, mit der Bestätigung wurde dann eine Ausnahmegenehmigung gem. § 70 STVZO vom § 38A STVZO eingetragen, steht wörtlich im Schein drin :-))))

Das Problem ist, dass der (mein) IIa kein Lenkradschloss hat was auch als Wegfahrsperre zählt.... :rolleyes:

Stephan2703
25.01.2006, 17:17
na dann bin ich aber froh, dass mein Serie 3 eine Wegfahrsperre hat. :D

yellowcat
28.01.2006, 22:55
Original von Stephan2703
na dann bin ich aber froh, dass mein Serie 3 eine Wegfahrsperre hat. :D
:D :D wenn du einen diesel haettest wuerde ich ja denken dein gluehknopf ist gut versteckt :)

oder ist dein Gasknopf so diskret wie bei mer yellowcat: kein gas kein lpg im vergaser- kein start :D

Stephan2703
29.01.2006, 04:51
Hallo Annette,

ich dachte eher an das Lenkradschloß.
Aber wenn ich den Umschalter für Gas in neutrale Stellung bringe, findet das auch kein Mensch. Dann noch das Overdrive und Untersetzungsgetriebe in Mittelstellung, und kaum einer wird den Wagen in Betrieb nehmen können.

Müßte versicherungstechnisch doch eigentlich als Wegfahrsperre gelten. ;)

Gruß,
Stephan