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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Frontschutzbügel"


JuLi
02.07.2004, 22:37
Moin!
Dieses Thema gab es bestimmt schon früher im forum, aber nachdem ich heute den neuen Zubehörkatalog von LR bekam ...
Da bieten die ab "Herbst 04" A-Bars an, die sooo häßlich aussehen - unglaublich. Ok. passiver Schutz - klar, keine Frage. Aber so?
(Da bekomme ich schon Panik wie wohl der nächste Defender aussehen wird)

Nun meine Fragen:
- Gibt es die Alten noch?
- Bis wann müsste ich sowas 'dran haben und eintragen lassen? (Eintragen oder ABE?)
- Machen die Dinger überhaupt 'nen Sinn für 95%-ON-Road-Fahrer?
- Original-LR, oder Fremdanbieter? Welcher?

Besten Dank schonmal für Eure Antworten!

PS:
Zubehörkatalog. Mein persönlicher Eindruck: Da geht es nicht mehr um Funktion und Qualität - Optik ist alles. :-/
Wie sagte der Engländer früher? Form follows function. Ob das die Amis (FORD) auch mal gehört haben?

blacklandy
02.07.2004, 23:46
A-Bar mit ABE wirst Du sicherlich keine mehr bekommen, aber es gibt sie noch bei fast allen Zubehörhändlern (ohne ABE) zu kaufen.
Solltest Du einen TüV finden der es dir einträgt muss dies bis 2006 erledigt sein, danach ist endgültig Schluss.

ingolandy
03.07.2004, 00:00
Hallo Matthias,

Eine freie LR Werkstatt hat mir erklärt, dass ein Bügel bis Ende diese Jahres eingetragen werden muss.
Woher stammt Deine Info 2006 als letzter Termin? Ich will mir auch einen Bügel eintragen lassen und deshalb ist die Richtigkeit des Datums für mich sehr wichtig.

Grüße
Ingo

blacklandy
03.07.2004, 01:05
@Ingo,
die stammen von meiner befreundeten Werkstatt, aber ich kann gern noch mal nachfragen. Melde mich dann noch mal.

Daniel
11.07.2004, 15:12
Hi,

Eine andere Möglichkeit ist ein A-Bar der mit der Stoßstange verbunden ist (siehe Bild). Über Einzelabnahme ist die auch noch einzutragen.

Grüße Daniel

landyx
12.07.2004, 20:55
... Also nachdem ich unendliche Male bei verschiedenen Instanzen nachgehakt habe, wie es denn nun sei mit dem Thema "Bullenfaenger", kam ich zu diesem Schluß:
Es ist nicht das Zuenglein an der Wa(a)ge, dass der neue Frontschutz in den Papieren eingetragen ist. Egal ob man einen "netten" TÜV Menschen hat, der das fuer einen macht:
Fakt ist (so sagte man), dass Fronbuegel ab dem xXx (vor circa 2 jahren, genau hab ichs nicht mehr parat) verboten sind. Auch wenn man den Buegel eingetragen bekommt, faehrt man OHNE gültige Verkehrszulassung mit seinem Wagen rum, was im Falle von Versicherungsansprüchen auch schlimme Folgen haben kann (so sagte man).
Anders ists halt -wie gehabt- bei alten Wagen, bzw. Gebrauchtwagen. Wenn hier schon ein Buegel dran ist, ists OK!
Zudem (so sagte man) kann man keinen Original Buegel von LR mehr ordern. Steht zwar brav im Katalog (Computer), ist aber bei Anwahl nicht mehr fuer uns verfuegbar( also Deutschland).
Die neuen Buegel von LR, die man bestellen kann sind aus Plastik. (Knack) (...und ab)
Da ich unbedingt einen Buegel (..aber Stahl) an meinem LR will, waere es schoen wenn ich mit meinen Angaben falsch liegen wuerde. Jedoch haben zu viele LR und TÜV Leute das gleiche gesagt.
Gruesse, Goetz

Defender Mountie
12.07.2004, 21:01
;)

....mein Landy fährt sogar ohne einen Frontschutzbügel ;)....und gegen einen Smart reicht dies wohl.... :)) :)) :)) und im Gegensatz zu Australien bin ich in den Schweizer Alpen noch auf kein hüpfendes Kängeruh gestossen ;) ;) ;)


*schmunzel schmunzel schmunzel*

Robert
DM

markus-christine
12.07.2004, 21:04
salü götz,

der kunststoff frontschutzbügel den du meinst ist nicht aus plastik, sonder aus matall. aber mit plyurethan ummantelt, sodass der schön weich aussen bleibt. in der schweiz ist nur noch dieser für den defender freigegeben. :))

grüsse an dich

Daniel
12.07.2004, 21:33
Hi,

Hab ich da jetzt was flasch verstanden? Sobald ein Fahrzeug mit all seinen Anbauteilen zugelassen ist mit TÜV und alle Anbauteile eingetragen sind, ist doch das Fahrzeug automatisch für den Betrieb nach der StVO freigegeben. Also auch zugelassen. Da darf es doch eigentlich dann keine Extrawurst für einige Ausnahmen geben, oder?

Grüße Daniel

Didi
12.07.2004, 22:41
...würde ich auch so sehen, wenn der TÜV das Ding einträgt sollte man davon ausgehen das man auf der sicheren Seite ist. Aber im Ernstfall ist ein ummantelter Bügel als Lampenhalter auch gut geeignet.

Grüße Didi

neon38
14.07.2004, 13:59
Also ich war heute beim Tüv und hab das eintragen lassen!

Gruss Volker

Janelectro
14.07.2004, 14:29
Geht das mit dem aufgesetzten Zugmaul?

Didi
14.07.2004, 22:54
Hey, sieht gar nicht übel aus! Wo iss´n das Teil her und wieviele Taler hat´s verkostet???

blacklandy
25.07.2004, 23:41
@Ingo,
habe noch einmal nachgefragt. Die Eintragungen für den Frontschutzbügel sollen tatsächlich schon mit 2004 enden.
Du hattest recht.

neon38
26.07.2004, 12:16
Ja, die Eintragung ist mit Zugmaul und die Stossstange ist ein Einzelstück, hab ich von nem Baslter für 90 € gekauft.

Gruss Volker

Johanna
03.04.2006, 20:40
Hallo, ich habe auch überlegt ob ich einen Frontschutz anbauen soll, ich habe auch gehört das ihn der TÜV ggf. noch einträgt. Meine Versicherung sagte das währe Ihnen auch egal ob das nun drann ist oder nicht würde nix ändern. Als ich dann versucht habe den Frontschutz zu kaufen habe ich die gleichen Antworten bekommen, verboten, Versicherung haftet nicht bei Personenschäden, usw. Ich werde versuchen von meiner Versicherung schriftlich zu bekommen das die Versicherungsleistung nicht futsch ist mit dem Bügel und es dann wohl doch mal mit dem Kaufen im Ausland Probieren. Bin mal gespannt ob das hinhaut. ?(

Grüße Johanna

uenue
03.04.2006, 21:57
@johanna

also mein Dicker (neu, Bilder werden demnächst veröffentlicht, zur Zeit zur sehr im berufl. Stress) hat seit 4 Tagen einen Frontschutzbügel eingetragen bekommen (TüV Köln).
Soweit so gut...also war 2005 doch noch nicht Schluss...:-))
Ich kann mir in Deutschland beim besten Willen aber nicht vorstellen, das man ein KFZ nach den "offiziellen" Regeln des TüV's herrichtet und danach eine Versicherung sagt "bei-Personenschaäden-lehnen-wir die Regulierung-ab"...
Wie sollte Sie das tun ??
Der TüV entscheidet OB ein KFZ im deutschen Verkehrsraum zugelassen wird, WIE es zugelassen wird und WANN es aus dem Verkehr gezogen wird - nicht die Versicherung !!
Wäre ja auch der Hammer, oder ?
"Nein, die Felge scheint uns zu wuchtig, die Antenne zu spitz, die Farbe zu getarnt, da lehnen wir doch mal die Haftung gemäß unserer Versicherungsbedingungen ab !"
Dann wäre die GESETZLICHE Haftpflicht ja ad absurdum geführt !!
Schließlich kann ich mir nicht aussuchen, DAS ich versichert werde !!

Eure Meinungen bitte :-))

Grüße
uenue

hundertzehner
04.04.2006, 22:58
hallo erstmal
bin ganz neu hier im forum,
habe auch so was ähnliches wie die scorpion oderequipe windenstange mit a-bar angebaut.
aber der tüv-mann in hannover hat gesagt, das er keine einzelabnahmen mehr macht.

in köln geht das????

http://jeep.cfasp.de/upload/73604.jpg

blue130
16.04.2006, 04:04
Moin,


ist doch eigentlich egal, ob man den Fußgänger aus dem Kühlergrill kratzt oder ob er sich um die A-bar wickelt.
Eingetragen kriegt man die Dinger auf jedenfall nicht mehr.



Gruß

LR130
16.04.2006, 08:43
Hallo blue130,

das ist ja schon ein uralter Beitrag ( Start am 02.07.2004) aber deine Aussage ist nicht ganz richtig. Als Einzelabnahme ist das in diesem Jahr immer noch möglich. Es macht halt nur nicht jeder Prüfer.

Ansonsten stimme ich Dir voll und ganz zu.

Gruß von der Küste




Unterschätze niemals die dunkle Seite der Macht! :evil:
Wer ständig sein Handeln erklären kann, bliebt permanent unter seinen Möglichkeiten! ;)

Luis 112
16.04.2006, 11:16
Hallo zusammen!
Ich habe mir einen Frontbügel selber gebaut. Dieser steht nicht an den Seiten über und nicht nach vorne über. Diese Maße des Fahrzeuges bleiben unverändert. Der freundlich Mann von Dekra sagte mir, solange die Maße nicht geändert würden, bräuchte man nichts eintragen zu lassen. Achslast würde ja auch nicht überschritten.Bin jetzt schon 3 mal bei der HU gewesen und keine Probleme gehabt. Lasse in auch erstmal drauf. Wenn die Grün-Weiße Rennleitung mich angehalten hat, gab es auch nie Probleme.
Gruß Guido

Ingo
16.04.2006, 11:21
Wenn Du jemanden plattfährst wird Dir die Versicherung zeigen wie schade es für Dich ist das der Bügel nicht eingetragen ist :D

Und wenns dann zu spät ist sagt Dir keiner der TÜV-Fuzzis das man das nicht hätte eintragen brauchen. Lass es Dir lieber schriftlich geben

Moonbull
16.04.2006, 11:46
Hallo Guido,
wie leichgläubig bist du? Glaubst du auch noch an den Osterhasen?

1. Die DEKRA kann und darf keine Eintragungen diesbezüglich vornehmen. Das ist dem TÜV vorbehalten! Zumindenst in den alten Bundesländern.
2. Gibt es schon seit Jahrzehnten die Auflage, Frontschutzbügel sind Eintragungspflichtig! Egal ob sie die Maße verändern oder nicht.
3. Gibt es inzwischen EU-Bestimmungen die erfüllt sein müssen. Da deiner bisher nicht eingetragen ist, hast du auch keinen Bestandsschutz.
4. Ohne Eintragung keine ABE mehr! Du verstößt gegen die STVO.
5. Im Falle eines Unfalls trägst du die vollen Kosten, mit Sicherheit wird deine Versicherung die Haftung ausschließen.
6. Bei einem Unfall mit Personenschaden, egal wer im grunde schuld ist, hast du definitiv ausgesorgt!
7. Bisher hast du halt nur Glück gehabt!
8. Auf unserem Pfälzer-Treffen wäre das schon ein Ausschlußkriterium! Vortäuschung falscher Tatsachen oder demontieren.

forester01
16.04.2006, 18:59
Auch wenns nicht 100% zum Thema passt.....
Kann der ARB Frontschutzbügel bei Fahrzeugen mit Klima montiert werden?
Mein Defender hat auch den original Scheinwerferschutz montiert, würde der stören?

Zweite Wahl ist der Scorpion Bügel, den ich nur von Bildern kenne.Ist der auch Steifer als die Originalstoßstange?

Bernhard

basmu
16.04.2006, 19:26
Kann der ARB Frontschutzbügel bei Fahrzeugen mit Klima montiert werden?
Mein Defender hat auch den original Scheinwerferschutz montiert, würde der stören?


Jain. Gibt von ARB ne spezielle Version, die weiter absteht, dafür aber eher bescheiden aussieht (wusste das nicht, als ich meine bestellt hab und hab dann einfach die Klimaversion geliefert bekommen).
Da passt dann auch locker noch ein Scheinwerfergitter zwischen.
Hier mal ein Bild davon:
http://jeep.cfasp.de/upload/22541.jpg


Gruß

Basti

forester01
16.04.2006, 21:20
Danke für das Foto.-Ein Foto sagt mehr als 1000 Worte :]
Sieht echt wild aus, (ohne Klima) und der Böschungswinkel wird auch nicht besser.

Aber robuster geht es kaum!!

matschliebhabe
12.01.2012, 18:08
.. also ich habe an meinen wagen den bügel dran gehabt schon mit abe, nun eine windenstossstange angebaut (brauche ich beruflich / und off road halt) der tüv hat beides komplett als gesamtteil nun eingetragen, aussage des tüv manns war, nachdem er ca. 25 minuten nachgelesen hatte im pc, das es einen stichtag gäbe vom baujahr her also fahrzeuge bis sommer 2006 juni oder juli weiss ich nicht mehr genau, wer darüber liegt kann es vergessen wird nichts mehr eingetragen selbst aus beruflicher sicht keine changse mehr
Gruß stefan