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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versicherung S III


Finn
22.08.2009, 12:11
Ich wohne seit 16 Jahren in Amsterdam, werde aber vor Dezember wieder nach Deutschland zurück ziehen.
Vor einigen Jahren habe ich mir eine S3 109 Ambulance in Deutschland gekauft und nach Holland importiert.
Diesen Wagen nehme ich selbstverständlich wieder mit wenn ich umziehe!

Was beim Tüv alles auf mich zukommt weiß ich noch nicht so genau, aber ich befürchte das ich einiges am Wagen ändern muss für den Deutschen Tüv.
Aber das ist ein anderes Thema..

Ich habe mir die Steuer und Versicherungstabelle aus dem 'Landrover Allgemein' Forum mal durchgelesen. Aber das ist so unübersichtlich das mir der Kopf anfängt zu schwirren!

Zur Zeit ist mein Landy als Oldtimer in Holland angemeldet (0 Euro Steuer, 14 Euro/Monat Versicherung; ich habe keine KM-Begrenzung und der Landy ist mein einziges Fahrzeug)

Jetzt würde mich interessieren ob und wo ich in Deutschland meinen Wagen auf eine vergleichbare Art und weise versichern könnte.

Ich weiß nicht ob man so was öffentlich im Forum sagen kann (wegen Werbung usw.), sonst schickt mir doch einfach eine Privat Nachricht.

Ich freue mich über alle Infos die ich kriegen kann (auch über das Thema 'Steuer' (LKW oder Oldtimer?)

Ich bedanke mich schon mal ganz herzlich!

Viele Grüße,
Finn

ps. ich habe einen 2,5 n/a diesel motor (aber auf papier immer noch einen 2,25 d)
Der Wagen wiegt lehr ca. 2,3 Tonnen.

gustel
22.08.2009, 12:29
als 't mogelijk is,
laat de landrover in nederland



verzekering .. is in D te duur
kfz´- steuer... veel te duur


mein niederländisch ist zwar fast 20 jahre nicht gepflegt..
ik heb in utrecht studeerd..

doch nun der deutsche hinweis..


wenn deine ambulanz normal angemeldet wird, wirst du finanziell ruiniert..


wenn du aber ein deutsches H kennzeichen erhälst,
historisches fahrzeug älter als 30 jahre..
und in erhaltenswertem original zustand...
dazu bedarf es aber eines extra gutachten;
dann bezahlst du einen pauschalbetrag von steuer und versicherung
zusammen etwas mehr als nur 300 euro jahr

Finn
22.08.2009, 13:44
Na klasse :)
der wagen ist aus 1980.. und umgebaut zum Wohnmobil.

nochnixlandy
22.08.2009, 14:06
Hallo,

tja, das is nicht so einfach, welcome back bei den Bürokraten.

Also auf dem Bild sieht man das nicht so richtig, kannst die in Teil hinten stehen, falls ja kannste steuerlich ein Wohnmobil draus machen, wie hoch die Steuer da is weiss ich nicht, Versicherung sollte nicht so heftig sein.

Wenn du ihn als LKW unterbringen kannst liegt die Steuer irgendwo so bei € 180, aber LKW Versicherung ist relativ teuer schätze mal so € 600 oder mehr.

Als PKW wirst du an der Steuer arm sollte irgendwo in den Tabellen zu finden sein, knapp unter 1000 €.

Also am besten noch bis 2010 warten und und dann H Zulassung, wobei dann manche Versicherer erwarten, dass es noch ein Hauptfahrzeug gibt. Vielleicht mal ne Tour zum deutschen TÜV machen und Abklären ob die ne H Zulassung problemlos machen.

Grüsse,

Michael

Nikolay
22.08.2009, 17:47
Tach,

1. Binn ab Morgen zwei Tage in Amsterdam und würd echt gern vorbeischauen! Noch nie ne Ambu in live gesehen aber gern eine haben wollen...klar, Land Rover halt.

2. Leider zwingt mich der Zeitplan der Azubifahrt die wir dorthinn unternehmen leider wohl darauf zu verzichten....:-((

3. Wenn du nicht so scharf auf hohe Steuern und teure Versicherung bist:
- Den Landy als LKW versteuern. Geht, weil ist ja nunmal baulich genau in den
Vorschriften

- Dann die ganze Fuhre normal als PKW Versichern, denn du hast den Wagen erst
als PKW angemeldet und dann beim zuständigen Finanzamt Vorgeführt das es
steuertechnisch ( keine festen Sitze hinten, min. 70 oder 80 % des innenraumes
sind zur Ladungsbeförderung und nicht zur Peronenbeförderung...usw.) einem
LKW entspricht, ändert nichts an der Zulassung aber an den Steuern! Denn in
diesem Lande sind das immernoch zwei Paar Schuhe!

Oder wenn du eh schon nen WOMO Ausbau hast machst offiziell eins draus und fährst auch günstig!

Hansadampf
22.08.2009, 19:01
Hallo Finn

mein 109 war mal ein Wohnmobil, ein äußerst spartanischer Ausbau.
Wegen der Stehhöhe ging das nicht mehr, nun ist er ein Lkw.
Die genauen technischen Konditionen um ein Fahrzeug als Womo anzumelden kenne ich nicht, auch die Höhe der Steuern und der Versicherung sind mir unbekannt.
Vielleicht lohnt sich meine Version für Dich:

Versichert ist er als Youngtimer, das machen einige Versicherungen allerdings mit Km- Begrenzung und einem Pseudo Erstfahrzeug.
Die Km- Leistung hat noch niemand geprüft und mein "Haupt"-Fahrzeug ist ein Trialmotorrad Baujahr ´84.
Als Erstfahrzeug hätte auch ein formloser Nachweis das man Auto oder ein Motorrad von anderen Person nutzen darf, die Eltern, sonstige Verwandte, die Firma, die Frau, die Geliebte oder Freunde.
Der Versicherung war es auch egal, ob Lkw oder Pkw im Brief steht.
Ob meine Versicherung auch Womos akzeptiert, weiß ich nicht.

Steuern und Versicherung für beide Fahrzeuge betragen knapp 400 Euro im Jahr, das Motorrad beläuft sich auf circa 50 Euro.

Falls Du nähere Infos brauchst, schreib mir eine PN

Grüsse Andreas

Finn
22.08.2009, 20:40
Mein Fahrzeug ist vom alter her ja fast ein Oldtimer, in Deutschland (2010).
Allerdings muss das Fahrzeug um als Oldtimer angemeldet zu werden mit H Kennzeichen, sich doch im Originalzustand befinden oder nicht?

Bei mir ist hinten drin ein Schrank und ein um klappbares Bett (Bank).

Damit hat sich das anmelden als Oldtimer mit einem H Kennzeichen erledigt.

Bei einer LKW Zulassung wird das bestimmt auch fraglich..

Der Wagen hat aber keine Stehhöhe.. das will ich auch nicht ändern. Also als Womo anmelden fällt auch weg..

:-s

sailor
22.08.2009, 22:05
Kannst Du Schrank und Bett für die Oldtimerzulassung nicht ausbauen?

Mit Oldtimerzulassung zahlst Du nur 191 € Steuern und ca. 80 € Versicherung im ganzen Jahr.

Die meisten Versicherungen verlangen allerdings, daß Du ein zweites Fahrzeug als Alltagsfahrzeug hast (kann auch ein Moped sein).

Viele Grüße

Sailor

highway
23.08.2009, 19:11
..alles was lose eingebaut ist, ist doch Ladung im LKW:D
gruß h

yoeddy2
24.08.2009, 07:05
Es gibt auch mit Veränderungen - Umbauten und Anbauten ein H Kennzeichen !
Wenn diese Bauten auch schon vor 20-30 Jahren so möglich waren ...dann geht das !
Kommt aber wie immer etwas auch auf d. Good Will des Prüfers an ;-(

Gruß Ralf

Finn
24.08.2009, 08:16
Schade, so alt sind die umbauten noch nicht.
Was meint Ihr, am besten als LKW versuchen an zu melden?
Würde das gehen mit dem Schrank?
Hier ein paar Bilder vom Wagen inneren:

Viele Grüße,
Finn

knut
24.08.2009, 08:31
Holland ist sooooooooooooo schön...
Wir fahren seit Jahren mit Begeisterung in Urlaub...
Bleib doch einfach dort :-) (nicht Ernst gemeint, Späßle)

siggi109
24.08.2009, 11:20
dem prüfer dürfte das egal sein.wichtig ist der ,,herr,, vom finanzamt,
der darf es nicht sehen.sonst ists nix mit LKW............. :D

Finn
24.08.2009, 11:34
Ja gut..
aber da muss es doch regeln geben. Ich nutze diesen Wagen schon regelmäßig für den Transport irgendwelcher Güter (ich habe aber kein Gewerbe angemeldet)

Habe mal versucht im Netz das eine oder andere ausfindig zu machen was LKW Zulassung und Finanzamt angeht, aber finde nur Müll..

Würde lieber einen legalen Weg einschlagen :D Oder wird das zu teuer? *grins*

siggi109
24.08.2009, 15:00
@finn
meistens reicht den leuten vom finanzamt ein foto des fahrzeugs
auf dem zu sehen ist das es sich um einen LKW handelt........
also bild von schräg,vorne rechts oder links und gut ist die sache.
wenn du trotzdem vorführen muss,heist es hinten leer räumen. :D

Landyloser Landyfan
25.08.2009, 02:40
Hi, ich habe mir auch vor zwei Jahren viel Kopf gemacht zum H-Kennzeichen. Hinterher war alles viel entspannter, aber das ist auch sehr Glückssache (Prüfer). Wenn Dus hast, isses Gold wert!

Meine paar Tips (soviel ich weiss/glaube zu wissen, Stand 2007):

Du kannst, wenn die Ambulance aus 1980 ist, prinzipiell am 01.01.10 eine H-Zulassung erhalten, das Jahr ist entscheidend, nicht das Datum.
Aber Achtung: Bei Ex-mod oder anderen Ex-Militär-kfz. gilt für die 30 Jahresfrist für die Zulassung als Oldtimer NICHT die Indienststellung/Baujahr, sondern das Datum der Demilitarisierung, sprich das Ausstelldatum des ersten ZIVILEN Kfz-briefs! Allerdings glaube ich, dass es sogar da einen Verhandlungsspielraum gibt!

Umbauten wech vom Originalzustand sind dann nicht hinderlich für eine Zulassung als Oldtimer, wenn sie technisch auch vor 30 Jahren möglich UND üblich waren (z.B. Wohnmobile mit "alter" Technik a la Hanomag AL-Koffer oder klassische Rallyefahrzeuge o.ä.. Umbauten die diese Anforderungen nicht erfüllen, sind dann möglich wenn sie entweder die Sicherheit (Gurte, Kopfstützen) oder Umweltverträglichkeit (Kat) verbessern. Nicht möglich sind "Hot Rod"-Umbauten, Komforteinrichtungen/-nachrüstungen etc..

Du kannst deinen Oldie ganz normal versichern, eine Oldie-versicherung wie von vielen Versicherern angeboten lohnt sich meist nicht, wenn Du mit deinen Prozenten nicht über Hundert liegst (recherchieren und rechnen). Wenn Du keinen alten Versicherungsvertrag aus der Vorhollandzeit bei einem deutschen Haftpflichtversicherer rumliegen hast (also meinetwegen dein erstes Auto zum Abitur oder was, diese Verträge werden bei den Versicherern quasi aufgehoben und Du kannst auch mit zeitlichem Abstand bei deinen alten Prozenten wiedereinsteigen), dann kannst Du auch einen nicht mehr genutzten Vertrag von einem Elternteil übernehmen.

Ausserdem, wie schon angesprochen sind an die meisten Angebote günstiger "Classic-Car"-Haftpflichtversicherungstarife (liebt Ihr auch diese Eigenschaft der deutschen Sprache, im Prinzip beliebig lange Hauptwortungetüme zuzulassen?) bestimmte Bedingungen gebunden (Erst-(Alltags-)fahrzeug beim gleichen Versicherer oder Kilometerbeschränkung etc.).

Ich an deiner Stelle, würde so vorgehen:

Klarstellen, dass die Erstzulassung (Ausstelldatum ziviler Brief) vor 1981 liegt. Ist das nicht der Fall, neue Strategie: WoMo (zusehends schwieriger Stichwort "Stehhöhe" etc., habe ich aber keine eigenen Erfahrungen) oder LKW (teure Versicherung). Die Vorgaben zur Einstufung als LKW findest Du auch hier im Forum (meines Wissens längere Ladefläche als Passagierkabine, geschlossener Kasten oder Pritsche). Es gibt auch noch sone Nummer als Zugmaschine, da musst Du dann irgendwelche Gewichts- und Zugkraftverhältnisse beachten, was weiss ich, gabs auch mal nen Thread zu, dürfte für die Ambulance, die ja eh kaum vom Fleck kommt eh nicht in Frage kommen ?).

Zum Termin bei TÜV oder Dekra die Ausbauten ausbauen (sah auf den Photos nicht so schwierig aus), gegebenenfalls vorher mal unverbindlich vorfahren und fragen. Prinzipiell lohnt sich das vorbereitende Gespräch! Wennse unrealitische Vorstellungen haben oder dir Steine in den Weg rollen, es gibt tausende Gutachterstellen in D, da wird sich was finden, hast ja freie Auswahl (PN an mich).

Du mußt nur EINMAL die Anforderungen erfüllen, wenn Du das H-Kennzeichen erstmal hast, kannste alles wieder einbauen und das interessiert nie wieder!

Noch ein Hinweis:

Dieser ganze Themenkomplex wurde hier im Forum diverse Male für diverse Fzge durchgekaut und die gesetzlichen Vorgaben sind nicht hundertprozentig klar! Schau in den Anforderungskatalog "H-Kennzeichen" des TÜV-Süd (findest Du in der Dokumenten-/Handbuchsammlung hier im Forum. Auch ich sondere hier nur eine Meinung ab und mag mich irren.

LG Nico

P.S. In manchen Bundesländern sind H-Kennzeichen zumindest im ersten Jahr von der KFZ-Steuer komplett befreit. Ich habe in Hessen 168 €/Jahr gezahlt, in Thüringen 0 €!

Finn
25.08.2009, 11:58
Herzlichen Dank für diesen Super Beitrag!
Die Erstzulassung laut NL papieren ist 01-07-1980 (Baujahr 1979). Das ist schon mal klasse.

Ich habe selber noch kein Auto gehabt hier in Deutschland. Der Deutsche Staat fand das ich zu jung war mit 8 Jahren :(
Verstehe ich das richtig das ich einen alten Vertrag von zb. meiner Mutter (die jetzt nicht mehr in Deutschland lebt) übernehmen könnte (auch wenn ich sonst nix mit dem Vertrag zu tun habe)?

Wenn ich den Wagen hier wieder anmelde, brauche ich eine Voll-abnahme. Kann ich das auch bei der Dekra machen?

Nochmal DANKE :)

- Finn

gkuehn
25.08.2009, 12:42
Allerdings glaube ich, dass es sogar da einen Verhandlungsspielraum gibt!

Ja, z.B. bei Importen aus dem EU Ausland geht der Brief verloren, dann wird das Herstellungsdatum an Hand von LR Werksunterlagen recherchiert. Das geht natürlich nicht, wenn der Wagenb oder die VIN bereits in Deutschland gemeldet war. In letzterem Fall ist aber das Zulassungsverfahren einfacher, falls die Kiste nicht abgängig gemeldet ist.

Grüße, Guido