Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Historisches Fahrzeug in Österreich???
Hallo Allerseits!
Wieder mal ne blöde Frage von mir:
Kann ich meinen Landy in Österreich als "Oldtimer" anmelden oder nicht bzw. was bringt mir die Anmeldung als "historisches Fahrzeug" überhaupt???
SIII 109, 2,6 lt 6pot LHD - Feuerwehr
Erstzulassung Jan. 1974 ???- da bin ich mir mittlerweile nicht mehr so sicher...
Welche Vorschriften gibt es und was muss ich machen um alles zu erfüllen?
Vielleicht kennt sich ja doch jemand mit dem einfachen österreichischen Recht aus?!
mfg
horst
was ich zu wissen "glaube":
falls du deinen Landy so anmelden willst, muß das Fahrzeug
- erhaltenswert sein (da gibts angeblich eine Liste von Fahrzeugen und dann kannst du hoffen, daß er da drauf steht ;-) )
- es gibt fürs Jahr eine Kilometerbeschränkung
- du mußt Fahrtenbuch führen
- und dann gibt es noch eine Regelung, zu welchen Anlässen (Treffen historischer Fahrzeuge / Oldtimer-Club-Treffen / etc.) du fahren darfst.
Und dann bringt das nur für den steuerlichen Teil was. Versicherung ist ja getrennt. Drum hab ich meinen 71er normal angemeldet mit einem "Oldtimer"-Versicherungstarif.
Genauere Auskünfte bekommst du vom ÖAMTC....
Gruß Moses
P.S.: Glauben heißt nicht wissen!
Weitere Infos:
http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1121218.html
Fahrbeschränkung
Historische Kraftwagen dürfen nur an 120 Tagen pro Jahr verwendet werden, historische Krafträder nur an 60 Tagen pro Jahr. Über diese Verwendung sind fahrtenbuchartige Aufzeichnungen zu führen und der Behörde auf Verlangen vorzulegen. Die Eintragung in das Fahrtenbuch ist so zu führen, dass die jeweilige Fahrt bereits vor deren Antritt ausgefüllt sein muss. Diese Eintragung muss das Datum, den Zweck der Fahrt und den Standort enthalten. Nachträglich ist das Ziel und die zurückgelegten Kilometer zu ergänzen. Das Fahrtenbuch ist ständig mitzuführen und 5 Jahre aufzubewahren. Neben der Fahrtenbuchaufzeichnung gibt es zusätzlich die Möglichkeit über einen speziellen Versicherungsvertrag, sowie der Hinterlegung der Kennzeichen bei der Behörde und den Nachweis über einen Fahrtenschreiber oder Kontrollgerät.
das ist zum teil richtig, und in der praxis dann wieder anders...
1. das mit der liste stimmt. ob genau der 109er 6zyl drinnen ist kann dir wirklich der öamtc am besten sagen. ich nehms aber stark an das da einfach land rover serie 1, 2 oder 3 drinnen steht....
2. fahrtenbuch stimmt, ich kenn aber niemend von dem die versicherung jemals dieses sehen wollte, somit zu
3. die oldtimer anmeldung bringt NUR bei der versicherungsprämie was (oldtimerversicherung), NICHT aber bei der steuer. die zahlst du ganz normal nach den ps die der landy hat.
4. kilometerbeschränkung gibt es keine, nur eine beschränkung der benutzungstage pro jahr, deshalb auch das fahrtenbuch. ich will jetzt nicht meinen zulassungsschein suchen gehen, ich glaub das es beim pkw 120 tage und beim 2 rad 60 tage sind.
5. hinfahren kannst du wo du willst.... das wär ja noch schöner.....
6. die einzelgenehmigung die du machen mußt is übrigens eine recht einfache übung, solange alle sicherheitsrelevanten einrichtungen am fahrzeug in ordnung sind!
das ist meine erfahrung aus 2 oldtimer pkw und 3 historischen 2 rädern!
tomii
edith schreibt noch dazu: fahrtenschreiber is überhaupt "graue theorie", taferl hinterlegen brauch ich bei meiner versicherung auch nicht....
was ich zu wissen "glaube":
falls du deinen Landy so anmelden willst, muß das Fahrzeug
- erhaltenswert sein (da gibts angeblich eine Liste von Fahrzeugen und dann kannst du hoffen, daß er da drauf steht ;-) )
- es gibt fürs Jahr eine Kilometerbeschränkung
- du mußt Fahrtenbuch führen
- und dann gibt es noch eine Regelung, zu welchen Anlässen (Treffen historischer Fahrzeuge / Oldtimer-Club-Treffen / etc.) du fahren darfst.
Und dann bringt das nur für den steuerlichen Teil was. Versicherung ist ja getrennt. Drum hab ich meinen 71er normal angemeldet mit einem "Oldtimer"-Versicherungstarif.
Genauere Auskünfte bekommst du vom ÖAMTC....
Gruß Moses
P.S.: Glauben heißt nicht wissen!
Danke für die Antworten!
So wie es aussieht werd ich das Pickerl machen und den Landy normal (mit Wechselkennzeichen) anmelden. - Sofern es möglich ist einen LKW zu einem normalen PKW zu melden?!
Beim Wechselkennzeichen hätte ich dann ja keine Mehrkosten, die Kilometer wären egal und ich könnte fahren wann ich will (bzw. der Landy will...)
mfg
h.
PKW / LKW wechselkennzeichen? Ich glaube, das ist schwierig:
Ein Wechselkennzeichen kann für bis zu drei zugelassene Fahrzeuge verwendet werden, wenn
diese in dieselbe Obergruppe (Kraftrad, Kraftwagen etc.) fallen und
die Kennzeichentafeln desselben Formats auf allen Fahrzeugen verwendet werden können.
Hinweis: Das Wechselkennzeichen darf zur selben Zeit nur auf einem der zugelassenen Fahrzeuge geführt werden.
Quelle: http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.060200.html
Würde bei mir schon bei der hinteren Nummerntafel scheitern: 2 Zeilig beim Landy, 1 zeilig beim ander Fahrzeug. LKW vs. PKW ganz zu schweigen. (Das mit der Tafel könnte man ja umtypisieren, was halt auch wieder kostet....)
ta.innok
18.06.2009, 17:00
Sofern es möglich ist einen LKW zu einem normalen PKW zu melden?!
Ja, ist möglich.
Hab ich auch so.
Der 110er HT ist ein LKW und ist mit einem Fiat-Bus der nur selten gebraucht wird zusammengemeldet (der ist ein PKW).
Ist kein Problem beim zusammenmelden.
Den Fiat hab ich allerdings vorher noch von 1-zeiligem Kennzeichen auf 1 od. 2 zeiliges Kennzeichen umtypisieren müssen.
Wenn du das auch vorhast, dann achte darauf dass sie dir 1 od. 2 zeilig eintragen! Dann kannst du es auch irgendwann wieder mit einem einzeiligen Anmelden (wichtig wenn du es mit einem anderen mal zusammenmelden willst).
Evt. solltest du auch bei deiner Versicherung nachfragen wie dass dann ist.
LKW hat kein Bonus/Malus. Bei meiner Versicherung ist's aber so dass ich die Stufe nicht verliere solange der PKW dazugemeldet ist.
Würde ich nur einen LKW (Defender) angemeldet haben würde ich nach einer Zeit meine Bonus/Malus-Stufe verlieren :eek:
Also erkundige dich da vorher noch, nicht dass es dann irgendwann ein böses erwachen gibt.
Nachtrag:
Bin mir nicht mehr sicher was das umtypisieren gekostet hat, glaub irgendwas so 30-40 Euro oder so.
Wobei das umbauen recht einfach war beim Bus, habe einfach neue Löcher für die Nummertafelbeleuchtung gemacht und diese ein paar cm weiter nach oben gesetzt damit darunter das 2-zeilige Kennzeichen platz hat.
Zusammenmelden ist also möglich, das ist ja mal positiv...
Als PKW hab ich einen Tiguan - somit 2 Stk. einzeilige Kennzeichen.
Die Nummerntafelbeleuchtung am Landy ist sowieso hinüber, spricht etwas dagegen hier auch 2 einzeilige Kennzeichen zu montieren? (mit der dazugehörigen Beleuchtung links und rechs)
Im Einzelgenehmigungsbescheid ist nichts darüber vermerkt, auf den Fotos nichts zu erkennen.
Einzeilig wäre nicht originalgetreu - nachdem der Landy aber nicht als historisches Fahrzeug angemeldet wird sollte das ja nicht ins Gewicht fallen?!
f5434964
18.06.2009, 20:31
Problematisch wirds wahrscheinlich, wenn es auch die Umweltzonen in Ö gibt - da wird man dann vorallem mit nem alten Diesel Probleme haben; hoffe ich kann dann meine Serie noch fahren! Ein historisches Fahrzeug sollte jedoch immer eine Ausnahme bekommen, denn es ist ja "erhaltenswert".
lg elmar
Hallo, ich habe die mehrzeilige Nummertafel auf einzeilig geaendert und in der Pruefhalle eintragen lassen. Somit ist mein TD5 mit Wechselkennzeichen in einer Dreiergruppe verwendbar. Einzelgenehmigung musste ich ohnehin machen, da Matzker den Originalzustand meines TD5 metzelte. Ging aber.
Noch ein wesentlicher Vorteil bei historischen Fz ist, dass man nur alle zwei Jahre Pickerl machen muss.
Gruss
Romax
ta.innok
18.06.2009, 23:16
Zusammenmelden ist also möglich, das ist ja mal positiv...
Als PKW hab ich einen Tiguan - somit 2 Stk. einzeilige Kennzeichen.
Die Nummerntafelbeleuchtung am Landy ist sowieso hinüber, spricht etwas dagegen hier auch 2 einzeilige Kennzeichen zu montieren? (mit der dazugehörigen Beleuchtung links und rechs)
Im Einzelgenehmigungsbescheid ist nichts darüber vermerkt, auf den Fotos nichts zu erkennen.
Einzeilig wäre nicht originalgetreu - nachdem der Landy aber nicht als historisches Fahrzeug angemeldet wird sollte das ja nicht ins Gewicht fallen?!
Vorn ist immer einzeilig :-) (weil du das 2 stk. erwähnst)
Aber beim Tiguan hinten ein zweizeiliges Kennzeichen unterbringen könnte schwierig sein (zumindest wenns noch halbwegs was nach ausschauen soll).
Dann bleibt eben nur hinten ein einzeiliges Kennzeichen beim LR.
Und da bleibt dir dann eigentlich eh nur noch oben am Dach übrig, weil links/rechts von der Tür gehts sich nicht aus.
Glaube bei der letzten Erg hatte ein 90er aus Gsi-Berg das so.
Naja, die 30€ fürs jährliche Pickerl werd ich beim Landy auch noch haben - fahr ich eben ein paar Kilometer (bei dem Sprit- und Materialverbrauch werden es 50km in zwei Jahren sein) weniger...
Meine Frage wäre jetzt nur ob ich die Änderung von zweizeilig auf einzeilig irgendwo eintragen muss - vor allem wenn es am Foto nicht erkennbar ist und im Einzelgenehmigungsbescheid nicht vermerkt ist?!
Und natürlich will ich den Tiguan auch nicht verunstalten - hätt mir für den LR das neue Kennzeichen auch am Dach vorgestellt...
ta.innok
18.06.2009, 23:57
Ja klar musst du das eintragen lassen (in den Typenschein oder wie bei dir in die Einzelgenemigung).
Bekommst dann auch einen neuen Zulassungsschein, weil dort auch vermerkt ist ob Ein, Zwei oder Ein und Zweizeilig.
Ich war dazu in Graz bei der Landesprüfhalle (in der Petrifelderstrasse).
Es gibt aber auch immer wieder Termine wo Prüfer zu auswärtigen BH's fahren.
Ruf einfach mal bei der BH an, die können dir sagen ob/wann Prüfer bei euch im Bezirk sind oder ob du nach Graz fahren musst (unbedingt vorher Termin ausmachen!).
-markus-
Für mich stellt sich noch immer die Frage, wo derzeit die 2-zeilige Nummerntafel niedergeschrieben ist.
Im Einzelgenehmigungsbescheid steht davon auf jeden Fall mal nichts...
- Warum also etwas ändern lassen, was nirgends fixiert ist?
mfg
horst
Als Grazer muß ich mich da ja auch kurz mal melden :).
1- oder 2-zeilig ist in der Zulassungsbescheinigung eingetragen.
Kann dir aber auch nicht sagen ob das bei mir im Typenschein steht.
Hab auch die Serie als LKW mit meinem Toyota Starlit zusammen gemeldet. Am Landy hab ich eine Halterung für 1-zeiliges Kennzeichen mit entsprechender Beleuchtung drauf.
Bei mir wurde die Versicherung ca. 50€ teurer im Jahr, obwohl der Starlit mehr KW hat. Das hatte was mit der LKW Versicherung zu tun.
Grüße
BeneMax
Anmelden überhaupt kein Problem - mit dem Alter wird er autom. als "erhaltungswürdiges Fahrzeug" angesehen.
Habe vor 14 Tagen auch einen Serie3 Bj. 74 / Sixpot / Feuerwehr angemeldet :D
lG 2slow4y
LandyJohann
21.06.2009, 12:09
Hallo Zusammen!
Hatte auch Probleme mit dem zweizeiligen Kennzeichen hinten.
habe meinen 109 FC umtypisieren lassen von 3,9T Ges. Gewicht auf 3,5T zwecks Führerschein B Tauglichkeit.
Alles bestens in Ordnung bis der Prüfer von der Landesregierung mich fragte ob ich ihn mit Wechselkennzeichen anmelden will.
Er sagte das ginge nicht, ich bräuchte da ein zweizeiliges Kennzeichen für den LR.
Die Kennzeichenhalterung besitzt jedoch zwei Leuchten!
Nach langem hin und her fragte er den Zulassungsbeauftragten der BH, welcher in der Einzelgenehmigung keinen Eintrag ob ein- oder zweizeilig fand, somit war das Problem vom Tisch und ich konnte das Einzeilige verwenden.
Gruß:
Johann
Für mich stellt sich noch immer die Frage, wo derzeit die 2-zeilige Nummerntafel niedergeschrieben ist.
Im Einzelgenehmigungsbescheid steht davon auf jeden Fall mal nichts...
- Warum also etwas ändern lassen, was nirgends fixiert ist?
mfg
horst
bei mir jedenfalls steht schon in der einzelgenehmigung, das ich ein- oder zweizeilige tafeln verwenden darf....
tomii
So, jetzt stehe ich vor dem nächsten Problem:
Im Einzelgenehmigungsbescheid hab ich als Art des Fahrzeuges:
Lastkraftwagen - Feuerwehrfahrzeug
Der Versuch letzte Woche das Pickerl zu machen ist leider gescheitert.
- Die Werkstätte darf beim Feuerwehrfahrzeug kein Pickerl machen?!
Das darf nur die Landesregierung?!
Vorschlag der Werkstätte: Pickerl durch die Landesregierung, Anmeldung als historisches Fahrzeug oder umtypisieren und die Feuerwehrstoßstange demontieren, Sicherheitsgurte nachrüsten
Welche Erfahrungen habt Ihr mit dem Thema?
mfg
horst
wenn du eine typisierung/einzelgenehmigung als hist. kraftfahrzeug hast, sollte fehlende gurte, stoßstange und solche sachen kein problem sein. ich hab in keinem meiner hist. kfz z.b. einen gurt und beide sind so einzelgenehmigt.....
tomii
ich hab derzeit eben nur den alten Einzelgenehmigungsbescheid.
Eintrag: LKW - Feuerwehrfahrzeug
Darf eine normale Werkstätte das Feuerwehrfahrzeug prüfen oder nicht?
Erstzulassung 1974, 1995 abgemeldet und derzeit ohne gültiges Pickerl.
Zum Anmelden benötige ich jetzt die Überprüfung, letzte Woche hat mich die Werkstätte aber an die Landesregierung verwiesen...
Wollte den Landy eigentlich "normal" anmelden, nicht als historisches Fahrzeug...
ja darf sie. wir gehen mit unseren (echten) feuerwehr-autos auch nicht zur Landesregierung, sondern zur nächsten VW / Mercedes / .... werkstätte um das pickerl zu machen.
da mein Feuerwehr-Landy bereits einen privaten vorbesitzer hatte kann ich dir nicht sagen, ob daß damals beim wechsel von FW zu Privat ein problem war. ich denke aber nicht, da wir auch schon ausgemusterte FW Autos an Private verkauft haben.
LandyJohann
06.07.2009, 09:12
Hallo Horst!
Habe meinen 109 FC damals von der Landesregierung von 3,9t ges. gew. auf 3,5t umtypisieren lassen zwecks B-Führerschein, ich dachte da wird wohl das Fahrzeug dabei komplett überprüft und ein Gutachten zwecks Anmeldung erstellt, war nicht so - ich mußte ganz normal die Pickerlüberprüfung in einer Kfz-Werkstätte machen lassen.
Zur Aussage deiner Werkstätte wegen Feuerwehrfahrzeug:
Dein Fahrzeug ist jetzt ja nicht mehr von einer Feuerwehr (Behördliches Fahrzeug) genutzt.
Damit kannst du überall dei Pickerl machen (PKW und LKW bis 3,5t ges.Gew.)
schöne Grüße:
Johann
Jetzt hab ich mir den Einzelgenehmigungsbescheid meiner alten Dame herausgesucht, die ja ebenfalls ein ehemaliges Feuerwehrauto war:
die läuft als PKW mit Feuerwehrumrüstung, war bei der Anmeldung überhaupt kein Thema, im Zulassungschein steht halt Einzelgenehmigung.
Ad Pickerl: probiers mit einer anderen Werkstatt, zumindest von unseren Rettungsautos beim Roten Kreuz weiß ich nichts davon, dass die Überprüfung des Fahrzeuges nur das Land macht.
Alois
Mittlerweile wurde mir in einem Telefonat mit der Steirischen Landesregierung mitgeteilt, dass ich das Fahrzeug umtypisieren muss.
Als Privatperson darf ich kein als "Feuerwehrfahrzeug" typisiertes Fahrzeug anmelden...
Hat vielleicht jemand andere Erfahrungen bzw. seinen als "LKW-Feuerwehrfahrzeug" typisieren Landy so angemeldet?
mfg
horst
sonnenwald1
15.07.2009, 12:23
interessant... hab meinen LR (SIIa) als Oldtimer angemeldet.
Voraussetzung: Hauptfahrzeug auf den gleichen Halter und gleiche Versicherung (in dem Fall UNIQUA) angemeldet.
Vorteile:
- kein Bonus/Malussystem keine Versicherungsstufen
- ca. 250,- /Jahr Versicherung (PS unabhängig) + ca. 220,- Steuer
- keine km Begrenzung etc.
- eigene Nummerntafel - keine Umtypisierung auf einzeilig
LandyJohann
15.07.2009, 15:27
Hallo Horst!
Habe meinen 1998 umtypisiert von LKW 3,9t auf PKW/Kombi 3,5t, der Prüfer wollte nur einen Wiegebescheid von einer öffentlichen Waage.
Hatte die Blaulichter vorher schon sicherheitshalber entfernt.
Für den Zustand des Fahrzeuges hat er sich überhaupt nicht interessiert.
Gruß:
Johann
@sonnenwald1:
Oldtimerversicherungen bieten verschiedene Versicherungen an. Auch speziell für Landrover. Das ist aber keine TYPISIERUNG als "historisch erhaltungswürdige Fahrzeuge" (Oldtimer)....... damit hier keine Missverständnisse aufkommen!!!!
"Historisch erhaltungswürdige Fahrzeuge" sind als solche typisiert, man zahlt noch weniger Versicherung und Steuer, unterliegt aber den o.g. Auflagen (Fahrtenbuch, etc.). Oldtimerversicherungen sind freie Angebote von div. Versicherern und können noch um Etliches billiger sein als die Uniqua.
Also zwei Paar Schuhe!
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