Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zugfahrzeug-Zulassung
ratzfatzmatz
29.11.2005, 16:02
Hallo,
aus aktuellem Anlaß nochmal eine Frage zu den Steuern: Welche Vorraussetzungen müssen für eine Einstufung als Zugfahrzeug erfüllt werden. OK, die Sitze hinten müssen raus und es werden dann nur drei Sitzplätze eingetragen. Das würde mir aber dicke reichen.
Ich habe einen 1983 Serie III, und da wäre dies eine weitaus günstigere Alternative als mit PKW-Zulassung. Wer hier im Forum kann da aus der Praxis berichten?
Gruß
Martin
Hallo Martin,
habe das nach dem diesjährigen Steuerschock durchgespielt. Der Starnberger Tüv hat mir sofort angeboten meinen Serielandy als Zugmaschine zuzulassen. das steht in Land Rover Unterlagen. Weiter bin ich allerdings nicht gekommen weil mir drei Sitze eindeutig zu wenig sind um 5 Mennekens mit zu nehmen.
Mein landy ist BJ 76, wird also nächste sJahr Oldtimer, dann hat sich das Problem mit der Steuer erledigt. Bei deinem BJ würde ich beim Tüv einen termin machen und vor Ort die Bedingungen bequatschen.
Gruß
Manfred
ratzfatzmatz
29.11.2005, 20:32
Nun, das läßt hoffen.
Mir reichen auch die drei Sitzplätze vollkommen aus. Es wird wohl meißtens so sein, daß mein Sohn und ich den Wagen fahren. Selbst wenn meine Frau dann doch noch auf den Geschmack kommen sollte, reicht das Platzangebot immer noch :D
Ich werde am Donnerstag mal beim TÜV vorbeischauen und hier dann weiter berichten.
Moonbull
29.11.2005, 20:55
Als Zugmaschine darf man Sonntags bis 22 Uhr nicht fahren, glaube ich!
Landgauer
30.11.2005, 17:50
Hallo Martin
kommt die steuerrechtliche Typisierung als LKW für Dich nicht in Frage?
Das ist nach meiner Erfahrung eine sehr einfach zu realisierende ALternative - hab ich mit meinem Pinzgauer beim FA. München (KFZ-Steuerstelle) ohne TÜV und sonstiges BrimBamBorium im AUgust 2005 "durch gezogen". Jahressteuer = 172,- Euranten :] :] :]
Mein Serie III Landy hat eine Oltimerzulassung ... tja echte Veteranen haben halt so ihren ganz besonderen Charm =) =) =)
Gruß Ferdinand
= Baujahr 1953 .... auch schon ein Veteran?(
ratzfatzmatz
30.11.2005, 18:07
Hallo Ferdinant,
ja im Prinzip würde ich den auch als LKW zulassen. Dachte halt nur, daß die dann mehr Probleme machen. Möglicherweise sieht man das bei einem Landy aber anders, als bei den anderen Geländewagen. Wie gesagt, morgen werd ich versuchen, beim TÜV näheres zu erfahren.
Gruß
Martin
Landgauer
30.11.2005, 18:45
Hallo Martin,
den TÜV brauchst Du nicht bei dem Spiel. Wende Dich direkt an Dein Finanzamt (siehe KFZ-Steuerbescheid) in der KFZ-Steuerstelle - die gibt es - und lass das Auto dort begutachten.
Du musst die für die für steuerliche Anerkennung als LKW notwendigen Bedingungen wie z.B.
* Abtrennung zwischen Fahrerhaus und Laderaum (Gitter)
* keine Seitenfenster hinten (verblechen bzw. Plane ohne Scheiben)
* keine Sitz- und Gurtbefestigungspunkte hinten (demontieren)
* Laderaum muß größer sein als der Fahrgastraum (wird beim 88er knapp ... beim genauen Messen aber OK)
....
(allerdings) erfüllen;););)
Da kommt also u.U. etwas an (De)Montageaufwand auf Dich zu ... aber es rechnet sich 8)
Zu dem Thema sind hier im Forum schon ettliche Diskussionen gelaufen ... stöber einfach mal nach
blacklandy .... da werden Sie geholfen =)=)=)
Katreiber
30.11.2005, 20:46
Bitte bei der LKWniedrigsteuerrate die im Verhältnis wesentlich höhere Versicherungsprämie nicht vergessen. LKWs in dieser Größenordnung laufen in der schadenträchtigen und daher teueren Paketdienstmercedessprinterklasse. Nur so als Tipp.
Stefan
Düssellandy
30.11.2005, 20:52
Ein absolut wichtiger Hinweis den Stefan da geschrieben hat!
Da kann der Steuervorteil schnell von der höheren Versicherungsprämie aufgefressen werden.
Man kann jedoch auch bei Versicherungsgesellschaften anfragen, ob sie den Wagen trotzdem als PKW anerkennen und so einstufen!
Mir reichen auch die drei Sitzplätze vollkommen aus.
ratzfatzmatz
Schon mal zu dritt vorne in einem Landy gesessen? Wenn Du keinen Automatikserielandy hast, dann sollte die Person in der Mitte entweder unter 4 Jahren alt sein, oder beinamptutiert. Ehrlich: der Sitz in der Mitte ist nur ein hartes Kissen, welches auf mysteriöse Weise die Weihen einer bundesdeutschen Zulassung als Sitz bekommen hat. Aber zur Benutzung als Autositz ist es nicht wirklich brauchbar.
[für LKW zulassung braucht man]
* Abtrennung zwischen Fahrerhaus und Laderaum (Gitter)
* keine Seitenfenster hinten (verblechen bzw. Plane ohne Scheiben)
Wenn wie beim 88 oder 109er (nicht Station) hinter den vorderen Sitzen die durchgezogene Schottwand ist, braucht es keine Gitter oder dergleichen. Um das (hässliche) Verblechen zu vermeiden würde ich einfach ganz offen oder besser mit Truckcab vorfahren. Man verliert die Zulassung nicht, wenn man hernach ein Dach mit Fenstern draufsetzt. Man verliert sie, wenn man Sitze einbaut und Personen befördert.
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich denke, das Verblechen, wie auch das Verschweißen der Sitzanschläge fällt in den Ermessensspielraum des zuständigen FA. Es soll verhindern, daß ein LKW Umbau dann doch zum Personentransport genutzt wird. So fahren z.B. Telekomservicewagen genau so rum: Astra Kombi, bei dem lediglich die Heckbank ausgebaut wurde. Nix verschweist, nix Fenster verblecht. Wäre es ein Gesetz, ginge das ja nicht, aber vielleicht irre ich ja auch.
Grüße, Guido
Hi ratzfatzmatz,
habe meinen 109er in dieses Jahr zugelassen. Dabei habe ich ihn als LKW umschreiben lassen (der TÜV hat mir aber 5 Sitze eingetragen :D).
Das Finanzamt wollte den Wagen nicht mal sehen (Es ist ein HT - also Zweitürer - der Bearbeiter sagte am Telefon dann wäre eh alles klar) - Also 172 EUR.
Versichert habe ich ihn bei der LVM für ca. 150 EUR pro Jahr mit Teilkasko. Einzige Bedingung da war auch mit dem Erstwagen hin zu wechseln.
Grüße
Alex
Katreiber
01.12.2005, 06:54
@Alex:
Dann hast du eine Oldtimerversicherung, die gibts bei manchen Gesellschaften schon bei einem Fahrzeugalter ab 20 Jahren.
Stefan
ratzfatzmatz
01.12.2005, 07:34
So, komme gerade vom TÜV. War nicht sehr erschöpfend. Scheinbar hatte der Onkel da keinen Bock auf meinen Serie-Landy.
Er sprach immer wieder von einem Gutachten von Rover, daß das entsprechende Fahrzeug als Zugmaschine ausweist. Auserdem legte er ein irgendwie seltsam anmutendes Fluchverhalten an den Tag. Dabei war außer mir kein Kunde vor Ort. :D
Dabei gibt es doch irgendwo einen Paragraphen dazu, den die Mannen vom TÜV eigentlich auch kennen müßten.
Die Bemerkung zum Schluß sagte dann eigentlich alles. "Sowas haben wir hier noch nie gemacht, deshalb sind die Chancen eher gering, sowas bei uns zugelassen zu bekommen." 8o 8o
Also, alles klar.
Ich überlege, ob ich mir den Spaß mache und nochmal hinfahr, wenn mein Fahrzeug fertig ist.
Gruß
Martin
@Stefan
Ja - von 20-30 Jahren heißt das bei denen dann Youngtimer. Ab 30 Jahren dann Oldtimer. Aber die Beschränkung mit Kilometerleistung sind gleich.
Grüße
Alex
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