Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : TÜV Wiesbaden ;(
RoterAdler
04.12.2008, 18:33
HY,
Ich besitze einen LR88 Ex.Mod BJ.75 von den Belgiern! Ich habe jede Mege arbeit in das gute Fahrzeug gesteckt um es für eine Vollabnahme vorzubereiten..................
Also ich heute voller Elan zum TÜV Rheinland gefahren (Gonsenheim, in Wiesbaden hätte es ehhh beim ersten Anlauf nicht geklappt).
War auch alles OK am Fahrzeug,das einzigste was zu Bemängeln war der hintere Querträger................... Wusste ich aber weil ich die Natozugöse gegen eine Kugelkopf getauscht habe.
Ich habe einen Tüv Bericht bekommen.
Einen Bericht zur Oldtimer Begutachtung
Und eine AU (wo ich den Leerlauf noch etwas runternehmen mußte) alle super freundlich und sehr entgegendkommend.
In Wiesbaden wieder angekommen ca.12 Uhr hat der Hof zu ? Betriebsversammlung stand auf einem Zettel :0 Wieder auf von 13-15 Uhr.
Also ich wieder mit dem ganzen gelumpe zur Zulassungstelle ...... Es war 14 Uhr bis ich dran kam war es 14.15. Ich habe alle Papiere auf den Tisch gelegt und die Tante stelle einen Fehler in der Ausstellung der Papiere fest ........ ;( es war nix zu machen ..............
Ich mit der alten Lady wieder über den Rhein gefahren und alles korrigieren lassen ... Wieder über den Rhein und ich habe es geschafft 10 min. vor Feierabend ;)
Dann die Zulassungstelle WBN. alle Tanten frei,kein normaler Mensch mehr hier ........ !
Suche mir den nächsten Platz und achte darauf das es nicht wieder die ist die mich schon mal weggeschickt hat (aber die winkt schon).
Ich sage zu der Person möchte ich nicht mehr ......... Dann war es aus .......
Sie Prüft die Papiere und rennt zu Ihrem Chef ........... dann sagt sie ganz entspannt "Und wo ist Ihr Kaufvertrag" ................ Den habe ich leider nicht .......... Ich habe das Fahrzeug per Handschlag gekauft und was denken sie wo die ganzen Papiere hier herkommen meinen sie die sind auch alle mit geklaut worden? ....... Sie haben das Fahrzeug doch eben durch die Suchliste geschickt oder ?
"Wir brauchen einen Eigntümernachweis sonst können wir nichts machen"
Auch eine Beschwerde beim Chef der Zulassung brachte nix.... Der Typ ist so fertig das er warscheinlich noch die Plättchen an der Klorolle nachzählt (Sorry aber das mußte sein).
Ich sagte dem ich habe das Auto per Handschlag mit Zeugen gekauft. Seine Antwort war " man kauft ein Stück Vieh per Handschlag aber kein Auto" Ich "wo ist da der Unterschied?". Er "das merken sie doch jetzt".
"ich kaufe meine Autos wie ich es für richtig sehe" Und ich habe schon mehr wie ein Dutzend Autos gekauft und verkauft.
Leider hat die Zeit nicht mehr gereicht einen Kaufvertrag auszufüllen ...... Aber am Montag stehe ich mit einem Kaufvertrag vor denen mal sehen was dann noch fehlt ...............
Ich habe eine Wut im Bauch ..................
Ich wusste ja das auf dem TÜV in Wiesbaden nur Deppen rum rennen aber das die Zulassungsstelle von den selben bevölktert wird ..............
Aber mit dem HANSDAMPF bin ich vor Jahren mal zusammengerasselt ....... Damals ging es um eine Führerschein Umschreibung.
Grüße
Dann hst du sicher bald ne Anzeige wegen Urkundenfälschung am Hals weil er ja weis das du garkeinen Kaufvertrag hast und du den jetzt gefälscht hast um dir ne Zulassung deines Steuerbegünstigten Stinkers zu erschleichen und die Umweltzonen zu verpesten !
(OK nicht ganz ernst gemeint;)aber denk trotzdem mal drüber nach)
delSilencio
04.12.2008, 18:52
Ja, das war nicht der beste Verlauf, ich kann deinen Groll verstehen. Aber versuch mal andersrum den Anderen zu verstehen.
Ja, einerseits gibts einfach unbewegliche arrogante Arschlöcher die ihre Macht ausnutzen und Spaß dran haben.
Andererseits werden die desöfteren mit allen möglichen krummen Hunden konfrontiert, die mit den verständlichsten Erklärungen versuchen, die zu bescheissen und aus einer geklauten Kiste oder einem Schrotthaufen kapital zu schlagen. Und wenn der bearbeiter da nicht aufpasst, dann hat er ganz schnell mächtig Ärger und evtl. sogar Regress am Hals.
Also, nicht aufregen und für Behördengänge einfach mehr innere Gelassenheit, alle nötigen Papiere(kann man vorher telefonisch abklären) und leider auch ein großzügig bemessenes Zeitfenster mitbringen. Allerdings muss man auch nicht jeden Pups von den Beamten und Angestellten akzeptieren und sollte in ruhiger und sachlicher Form versuchen, das Hindernis wegzuräumen. Oft reicht auch das nachträgliche Faxen eines Dokumentes.
Hallo,
ja das kommt mir doch alles sehr bekannt vor (andere Zulassungsstellen sind auch nicht besser). Herzliches Beileid einerseits, andererseits ist das mit dem Kaufvertrag doch ein alter Hut und ein muss, dementsprechend auch bekannt. Aber insgesamt sind es doch zwar zeitintensive, aber dennoch lösbare Aufgaben. Wozu dann deine Aufregung? ..und wenn man dann noch die Leute verbal vor den Kopf schlägt, hat das noch nie zur schnellen Problemlösung beigetragen. Vor allem wenn Sie dann noch am längeren Hebel sitzen.
Gruß highway
Ich kann mich nicht erinnern jemals einen Kaufvertrag zur Zulassungsstelle getragen zu haben aber vorsicht wenn du mit einem anderen Fzg. vorfährst verlangen sie nächstes mal sicher das du das Fzg. bei der Zulassung ``vorstellst´´. Auch das ist legitim.Und man kann ja so schön Leute ärgern wenn man will .
RoterAdler
04.12.2008, 19:22
Wozu dann deine Aufregung? .
Weil ich das FZ zulassen möchte und ganz legal damit fahren möchte und vor allem weil ich die Umbauarbeit hinten mit dem Nummernschild vollenden möchte (denn das passt auch noch nicht da hinten wegen den Tranlichtern die ich gerne erhalten möchte).
Grundsätzlich sind a l l e Rechtsgeschäfte formfrei, d. h. z. B. auch per Handschlag gültig!
Es gibt lediglich folgende Ausnahmen:
- öffentliche Beglaubigung ist vorgeschrieben z. B. für eine Handelsregistereintragung
- Schriftform ist vorgeschrieben z. B. für ein Testament
- notarielle Beurkundung ist vorgeschrieben für z. B. einen Grundstücksverkauf
Für einen Autokaufvertrag brauchst Du also keinen schriftlichen Kaufvertrag. Sonst frage mal die Zulassungsstelle nett und freundlich (!) nach der Gesetzesgrundlage. Gegen ein Gesetz werden die sicher nicht verstoßen wollen.
Viele Grüße
Sailo
Was immer Du tust. Tu zwei Dinge nicht: Bau nichts, ws Dir schlecht ausgelegt werden kann (Also mach einen Vertrag mit dem Verkäufer nicht mit Dir) und versuch kein Brustpanzerrasseln mit den Behörden. Wobei du bei letzterem eventuell irgendwann mit Deiner Zulassung von Statten ziehen könntest, bei erstem mit hoher Wahrscheinlichkeit, wenn es auffällt nicht.
Grüße, Guido
109power
04.12.2008, 20:47
Meines Wissens wird ein Kaufvertrag von der Zulassungsstelle verlangt, wenn das Fz. aus dem Ausland kommt und neu in Deutschland zugelassen werden soll.
Problem hatte ich auch als ich meinen 109er aus der Schweiz zulassen wollte. Habe ich mir nachträglich noch ein Schreiben vom Verkäufer zukommen lassen.
chrischi47
04.12.2008, 21:36
Hallo,
hab jetzt nicht alles gelesen (bisschen spät schon...)
aber mir fällt ein, dass im aktuellen Oldtimer Markt Heft
ein Bericht genau dazu steht:
zulassen ohne Papiere (kaufvertrag)
und dass das rechtlich kein Problem ist
(auch wenn die ZUla Stellen sich quer stellen...)
vielleicht hilfts was...
Gruß
Christian
brooklands
04.12.2008, 22:18
Hallo,
Vorbereitung hilft immer. Beim Kauf meines Landy, aus England importiert, habe ich mir gleich bei der Abholung und Bezahlung einen deutsch/englischen Kaufvertrag vom Verkäufer unterschreiben lassen.
Übrigens vorgestern: habe das STVA angerufen, da ich die Information hatte, dass bei der Verlängerung der roten Oldtimersammler-Nummer (läuft am 31.12.2008 ab) jetzt ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen sei. Ja, das wäre so, ich sollte beim Bürgerbüro meiner Stadt eines beantragen und wenn dem STVA das vorliegt ruft er mich an, macht einen Termin und verlängert dann die roten Kennzeichen für weitere drei Jahre. Meine Telefon-Nr. hat er sich aus dem Display notiert und gefragt, ob dies so in Ordnung ist. Sehr freundlich - ich kann mich nicht beklagen.
Grüße
manfred
Von der Zulassungsstelle Nürnberger Land kann ich nichts schlechtes berichten. Ich habe meinen Landy auch per Handschlag gekauft, Kaufver-
trag hat niemanden interessiert und geht auch niemanden was an, da nicht vorgeschrieben. Ein mündlich geschlossener Vertrag gilt auch bis auf die genannten Ausnahmen. Es hat aber wirklich keinen Zweck, sich mit Beamten anzulegen. Man zieht immer den Kürzeren. Lieber sich mal auf die Lippe beissen. Bringt meistens mehr, wenn man von Gegenüber etwas braucht ( wie überall im täglichen Leben). Kleiner Trost, wenn man sich mal wieder über den Staat ärgert: War schon immer so, im Mittelalter wars noch schlimmer !
Gruß Christian
Alsoo - wenn ein Kaufvertrag nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, dann muß der Dienststellenleiter auch unbedingt bei der nächst höheren Stelle schriftlich "angezeigt" werden, der (und seine Schergen) können doch nicht einfach machen was sie wollen.
Ich mußte das auch mal mit einem Polizeibeamten so machen, der sich nachts völlig übertrieben aufgeführt hat. Das war sehr wirkungsvoll, der mußte zum Einzelgespräch, auch noch bei einer Vorgesetzen.
Wenn die Sachlage eindeutig abgesichert ist, dann muß die Dienstaufsicht informiert werden, das fürchten alle. MaRa
Ich denke mal er wollte den Kaufvertrag um einen Eigentumsnachweis zu haben . Woher soll er wissen das das Fzg rechtmässig in seinem Besitz ist bei einem Fzg aus dem Ausland ? Bei Inländischen Fzg´en liesse sich das leicht (er) prüfen.
NEIN - es geht doch nur noch darum was GESETZ ist und was Willkür. Entweder ein Kaufvertrag ist gesetzlich vorgeschrieben oder nicht. Wenn nicht dann siehe oben .
Und wenn nicht sicher: einmal kurz amtlich klären lassen. MaRa
P.S.: Wir sind doch hier nicht in America oder was.........
Stephan2703
06.12.2008, 04:39
Hi,
der Eiigentumsnachweis für ein Auto ist der Brief. (Zulassungsbescheinigung Teil2)
Egal ob du das Auto bezahlt oder geklaut hast; wer den Brief hat ist Eigentümer.
Dein Auto hat aber keinen (deutschen) Brief weil es aus dem Ausland kommt. Deshalb musst du den Eigentumsnachweis erbringen und das ist der Kaufvertrag. Steht in unzähligen Beiträgen und Foren und wäre vorher recherchierbar gewesen.
Nach Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil2 bist du als Eigentümer legitimiert. Solltest du den Wagen geklaut haben hätte dich die Behörde damit staatlich legitimiert und den Diebstahl unterstützt und verdeckt. Deswegen musst du nachweisen das du das Auto gekauft hast. Der Kauf per Handschlag ist aber eben nicht beweisbar und das könnte jeder Autoschieber anbringen.
Ein Auto mit deutschem Brief kannst du per Handschlag kaufen. Dabei bekommst du die Papiere ausgehändigt und kannst damit den Nachweis erbringen das du Eigentümer bist.
Ein Auto ist nun mal ein hochpreisiges Teil und da ist es ganz gut das man nicht jedes am Straßenrand parkende Fahrzeug einfach mitnehmen und zulassen kann. Hat alles seinen Sinn.
Gruß,
Stephan
...der Eiigentumsnachweis für ein Auto ist der Brief. (Zulassungsbescheinigung Teil2)
Egal ob du das Auto bezahlt oder geklaut hast; wer den Brief hat ist Eigentümer.
Dein Auto hat aber keinen (deutschen) Brief weil es aus dem Ausland kommt. Deshalb musst du den Eigentumsnachweis erbringen und das ist der Kaufvertrag. Steht in unzähligen Beiträgen und Foren und wäre vorher recherchierbar gewesen.
Nach Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil2 bist du als Eigentümer legitimiert.
[...]
Ein Auto mit deutschem Brief kannst du per Handschlag kaufen. Dabei bekommst du die Papiere ausgehändigt und kannst damit den Nachweis erbringen das du Eigentümer bist...
Aber das V5-Dokument (englisches Pendant zu unserem Brief?!) bietet doch einen Abriss für den Käufer (der restliche Teil muss wieder an die DVLA -englische Zulassungsbehörde- zurückgesandt werden). Ist DASS denn dann nicht der entsprechende, nötige Eigentumsnachweis????
der bom :(
RoterAdler
07.12.2008, 14:35
Fahrzeug ist Zugelassen ;)
Keine rumgurkerei mehr mit roten Nummern ;) (was ein Glück). Ich habe dem Verkäufer einen vorgedruckten Kaufvertrag gefaxt den er mir Unterschrieben zurück gefaxt hat.
Kinderkram in meinen Augen.
Dann war alles kein Prob. mehr auf der Zulassungsstelle . Doch lache ich immernoch über die Damen, das sie mich am nächsten Tag alle wieder erkannt haben(gemauschel hinter den Schaltern).Oder teilweise drei davon nötig gewesen sind um mir meinen Brief auszudrucken............
Die Vorbesitzer sind leer ;)
Grüße
RoterAdler (der jetzt ganz legal auf Deutschlands Straßen rumfährt).
RoterAdler
07.12.2008, 14:42
Übrigens ist es nur bei Ausländischen Fahrzeugen so.
Bei einer Schenkung brauchen sie auch eine Unterschrift des Schenkers bzw. ein Schriftstück was die Schenkung bestädigt. Ob der dann der Schenker einen Eingentum nachweisen muß K.A.
Interessant bei Scheunenfunden wo z.b. überhaupt keine Papiere vorliegen.
Stephan2703
07.12.2008, 16:54
@bom
Wo lebst du denn?:) Eine deutsche Behörde nimmt doch kein englisches Dokument als Nachweis. Was glaubst du was die auf dem Amt für ein Theater machen wenn man von denen verlangt ein englisches Dokument als "echt" zu bewerten. Da musst du bestimmt einen Notar einschalten, am besten einen britischen. Hi,hi,hi:D
Ne, deutsche Ämter wollen deutsche Dokumente. Europa ist noch weit weg. Vielleicht können wir zum 100. Geb. von Land Rover frei kaufen und fahren. Ich bin dann 85 und habe vielleicht noch Muße dazu. Ich glaube aber, eher nicht.
Gruß,
Stephan
:D:D:D
Hej,
also ich habe letzt meine Serie in F "registriert" und damit Legalisiert.
Die wollten natürlich ein Schreiben von Land Rover (COC- Papier).
Als ich mit allem Fertig war und meine Carte Grise in Händen hielt, stellte ich fest, dass ich vergessen habe, den Fahrzeugschein mit abzugeben.....
Naja, den behalte ich jetzt, wie meine Kennzeichen als Souvenir.... :D
Es hat aber auch niemand etwas gesagt, dass da noch ein Document fehlt.
Aber die kennen sich eher mit Englischen Papieren aus, als wie mit Deutschen....
Hat es hier Recht wenige :D
109s3
HarleyTom
08.12.2008, 15:28
@Stephan2703: Sorry, daß ist falsch. Der Eigentümer eines Fahrzeugs
wird nur durch einen Kaufvertrag (schriftlich oder per Handschlag)ausgewiesen. Das der Brief als Nachweis gilt ist schlicht falsch. Auf der Zulassungsbescheiningung Teil II steht es nun schriftlich: " Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eignetümer des Fahrzeugs ausgewiesen".
Gruß Tom
Stephan2703
08.12.2008, 15:35
Hi Tom,
rechtlich gesehen hast du recht, aber wenn ich mit Zulassungsbescheinigung Teil 2 bei der Zulassungsstelle aufkreuze bekomme ich das Fahrzeug auf meinen Namen zugelassen, egal ob ich das Fahrzeug gekauft habe, geschenkt bekommen habe oder was auch immer. Einen Kaufvertrag brauche ich dann nicht vorlegen.
Das ist der Unterschied zum importierten Fahrzeug ohne deutsche Papiere. Deswegen braucht man den Eigentumsnachweis, z.B. den Kaufvertrag.
Gruß,
Stephan
HarleyTom
09.12.2008, 06:24
Guten Morgen Stephan,
da gebe ich Dir recht ;-), leider hat jede Zulassungsstelle ihre eigenen Zulassungsmethoden..... die eine braucht dies, die andere das....
(sehr nervig)
Gruß Thomas
PS Interessant ist oft die Eigentumsfrage wenn eine Scheidung ansteht.
Ich habe schon viele verdutzte Gesichter gesehen wenn Frau oder Mann mit der Zulassungsbescheinigung Teil II bei seinem Scheidungsanwalt sitz und er erklärt das die Bescheinigung nicht als Eigentumsnachweis gilt sondern einzig und alleine der Kaufvertrag.......:-)
Gruß Tom
Winterfreund
09.12.2008, 16:33
Den Kaufvertrag würde ich auch verlangen.
Denn ob die englischen Papiere echt sind, kann ich nicht so einfach nachvollziehen.
Und sollte die Karre tatsächlich geklaut sein (soll vorkommen), hätte doch ich dann den Mist am Hacken.
Und drittens - Du willst was, nicht ich. Also ...
Würde das jemand anders machen?
Jaa, genau- Du willst doch was von mir, also streng Dich mal an. Diese Einstellung liebe ich und macht das Zusammenleben so angenehm. Wenn ich nicht verpflichtet bin, beim Autokauf einen schriftlichen Kaufvertrag zu machen, dann hat das für mich auch ein Amt zu akzeptieren. Anderenfalls unterstellt mir der Schnösel am Schalter nämlich, ich hätte das Ding geklaut und das nehme ich persönlich. Ich verstehe nicht, warum der Beamte dann den Mist am Hacken hat. Sollte sich irgendwann mal rausstellen, daß das Auto geklaut´ist, ist es sowieso nie in mein Eigentum übergegangen und ich muß es rausrücken. Vielleicht steht es ja anders in der StVZO, aber nachzuvollziehen ist es nicht. Also weiter Dienst nach
Vorschrift, bitte !
Christian
Zum einen mag ich nicht, wenn Menschen gleich mit der "Ich will, ich hab Recht, jetzt Sofort"-Tür ins Haus fallen. Das ist man sicher. Ein bisschen entspannte Freundlichkeit macht das Leben gleich um Klassen lebenswerter - für beide Seiten des Tisches.
Zum anderen mag ich auch nicht, wenn Monopoldienstleister aus ihrer Position eine Gutsherrenhaltung ableiten. Ich muss den Mann hinterm Schalter respektieren, aber nicht mögen und schon gar nicht devot begegnen. Auf jeden Fall aber gilt für mich, meinen Nachbarn und alle in diesem Gesetzesraum die selbe Behandlung und die gleichen Grundsätze. Also nix mit: "Und drittens - Du willst was, nicht ich. Also ..."
Grüße, Guido
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