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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nummerschild am Dachträger


lungerer
05.09.2005, 17:09
Moin!
Kann mir jemand sagen wie es mit der Nummernschildbefestigung an einem Dachträger aussieht.Legal oder nicht?

Maulwurf
05.09.2005, 18:21
Hi! Irgentwo wurds auch grad diskutiert, mit dem Hinweisw auf den deutschen Gesetzesdschungel, wo geschrieben steht, daß das Nummernschild FEST mit dem Fahrzeug verbunden sein muss. Ein Dachträger ist nicht fest verbunden, und wäre sonst Eintragungspflichtig... Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter. ich bin wochenlang mit Schild am Träger herumgefahren, die entgegenkommenden Polizisten hatts nicht interessiert...

DeltaEchoFoxtrott10
05.09.2005, 20:25
ganz aktuell:

kontrolle , ums auto gelaufen ... blöde fragen gestellt (was frist der denn so ? antwort gras und heu :D) , .. danke schönen tag noch ...

Und mein schild ist und bleibt dort oben, sollte wer was sagen frage ich ihn was besser ist: lesbar? oder dreckig verbogen oder im morast verschollen ? dort oben ist es wenigstens sicher =) vor meinen fahrkünsten *schmunzel*

also der nette grünling hat nix gesagt und beim tüv der man auch net.
(auch wenn beider erst das teil suchten)

gruß chris

Clarence
05.09.2005, 20:46
Frag mal Helmut. (Okzip) Sein Kennzeichen ist auch oben und nur mit Ketten oder Kabelbinder befestigt das es sogar pendeln kann! Links und rechts je ein Xenon Scheinwerfer. Soweit mir bekannt ist hatte er noch nie Probleme. Da seine Stoßstange nur so breit ist wie für die Warn-Winch benötigt wird ist dort auch kein Platz mehr.
Gruß Olli

lungerer
05.09.2005, 20:50
Habe durch die Equip Windenstosstange auch kein Platz mehr!!!!
Wollte sie diese Woche eintragen lassen...
Hab das Nummernschild nun am Träger und weis nicht was der Eintragungsmensch dazu sagt??????

gsmix
05.09.2005, 20:59
@lungerer
Kennzeichen entweder mit Blechen, abnehmbar vor das Windenfenster klemmen oder mit zwei Rohrschellen seitlich befestigen, sind aber alles Notlösungen!

Cheers

GSMIX

Clarence
05.09.2005, 21:06
Also ich würde 2 Kabelbinder nehmen, das Ding oben befestigen und falls der Herr Prüfer etwas sagt, frage ihn doch einfach wo es denn sonst hin soll...
Gruß Olli

Battel
05.09.2005, 21:36
man kann das nr-schild auch leicht am kühlergrill befestigen. wobei das dann wieder jeder selber wissen sollte ob seinem fender dadurch zuiel luft genommen wird.

mfg andreas

Hattinger
05.09.2005, 23:34
Hallo Roman,
es paßt doch ganz prima in das Fenster für Die Winde, so lange du keine hast.
Also da ist es bei mir prima aufgehoben.
Der TÜV in Essen sagt am Dachgepäckträger is nich wegen kein festes Teil.
Bei meiner Scorpion im Windenfenster hat´s mich gerade mal zwei Schrauben, zwei Muttern und 4 Dichtringe, um das Klappern zu vermeiden gekostet.

Liebe Grüße vom Hattinger

blacklandy
05.09.2005, 23:44
Das Nummernschild muss mindestens 2m hoch angebracht werden und von den Seiten frei einsehbar sein.
Das ist meines Wissen nach alles. War so beim TüV, hat keiner beanstandet.

Detlef
06.09.2005, 06:00
Original von blacklandy
mindestens 2m hoch

du meinst wohl 20 cm min. Höhe.

Detlef

stewi62
06.09.2005, 06:15
Also meines ist am Kühlergrill befestigt.

Zusätzlich behindern zwei Fernscheinwerfer den Lufteinlass.

Habe troztdem keine Probleme mit der Fahrzeugtemperatur feststellen können. Sowohl Kühler- als auch Öltemperatur zeigen keinerlei Tendenz zu steigen.
Siehe Bild: Nummernschild ist zwischen Zugmaul und den Scheinwerfern. Schlecht zu erkennen, war gerade etwas dreckig :D

Gruß

Clarence
06.09.2005, 08:29
Hab gerade in der StVZO von 2004 nachgesehen. Dort steht:
Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kfz. fest anzubringen.
Der untere Rand des vorderen Kennzeichen darf nicht weniger als 200mm, der untere Rand des hinteren Kz. nicht weniger als 300mm über der Fahrbahn liegen. Die vorhandene Bodenfreiheit darf nicht verringert werden. Der obere Rand des hinteren Kz. darf nicht höher als 1200mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fz. eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Die Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fz. in einem Winkel von 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

Das einzige Problem das ich dabei sehe ist, das der Dachträger nicht zum Fahrzeug gehört, sondern als Ladung gilt. Hoffe, dich bringt es weiter,
Gruß Olli

masterofdesaster
06.09.2005, 10:51
ist es nicht so, das die meisten Dachträger beim Def. durch die Regenrinne fest mit dem Dach verschraubt sind und so gewissermaßen eine Einheit mit dem Rest des Fahrzeugs bilden??

ist so ein Gedanke...
Holger

Clarence
06.09.2005, 12:57
@masterofdesaster: Simmt, aber trotzdem gilt der Dachträger als Ladung.
Schön wäre es wenn alles was "oben" verschraubt ist zur Kategorie Ladung gehören würde.
Dann wäre das Fender Dach auch Ladung -oder? Aber wo hört es dann auf -die Seitenteile hnten sind auch geschraubt, und überhaupt ist da alles geschraubt.
Bleibt also noch der Rahmen mit Sitz und Lenkrad usw. Super, und so fahre ich dann rum. Aber wo mache ich dann das vordere Kennzeichen fest? :D :D
Ach wäre das schön..

Bassetfender
06.09.2005, 13:34
Hallo Lungerer,

schraub das Schild oben an der Dachträger und zerbrich Dir nicht den Kopf ob legal oder nicht ( es ist zu sehen ) !!!!!!

Kommt TÜV und mault schraub es ab und frag den Prüfer wo er es gerne hin hätte , mach es dort fest und wenn der Aufkleber am Schild ist schraub es zu Hause wieder an den Dachträger, wie gesagt wenn !!!!!!!!

Merke: Wo kein Kläger da kein Richter!!!

Gruß
Bassetfender

Maulwurf
06.09.2005, 18:33
Original von lungerer
Habe durch die Equip Windenstosstange auch kein Platz mehr!!!!
Wollte sie diese Woche eintragen lassen...
Hab das Nummernschild nun am Träger und weis nicht was der Eintragungsmensch dazu sagt??????

Hi Lungerer, frag doch mal Deinen Equip-Händler, ob er nicht ein Nummernschildblech het. Das wird zwischen Seilfenster und Stoßstange geschraubt, das Nr-Schild steht danach über der Stoßstange vor der Winde und schützt sie sogar gewissermassen. Beim holländischen Generalimporteuer gabs das umsonst dazu...

Bassetfender
06.09.2005, 19:41
Hallo Lungerer,

habe mit meinem Freund gesprochen ( Freund ist Angestellter Prüfer der DEKRA) und folgende Aussage bekommen.

Das Kennzeichen muß fest mit dem KFZ verbunden sein als fest Verbunden ist alles was nur mit Werkzeug gelöst werden kann !!

Ist vom KFZ die mindest cm nicht einzuhalten ist es gut sichtbar am KFZ zu befestigen.

Aussage vom Freund wenn das Schild am Dachgepäckträger fest verbunden und der Dachträger fest verbunden mit dem KFZ nach Definition s.O. muß er immer aufs Auto klettern um die Plaketten zu kleben.

Gleiches gibt es bei Traktoren und LKW usw.

Gruß
bassetfender

Moonbull
06.09.2005, 20:05
Hallo bassetfender,

da hast du ja eine feine Quelle!!!!

Willste nicht in Zusammenarbeit mit deinem Freund ein neues

TÜV - Fragen Forum eröffnen?

@ blacklandy

Wäre das nicht mal was- ober 8)es- fürs Forum?

Bassetfender
06.09.2005, 20:17
Hallo Moonbull,

stöbere Täglich im Forum und wenn Fragen auftauchen frage ich meinen Freund und klinke mich ein.

Gruß
Bassetfender

GeLandy
06.09.2005, 20:19
Hallo @ stewi62,

ein klasse Bild das du da reingesetzt hast. :]
Kannst du mir das etwas größer zukommenlassen für meine Landykuriositätensammlung?

Grüße Gerhard :D

Moonbull
06.09.2005, 20:23
Das Bild gehört in die Gallerie !!! 8)

Wenn unten im Bild noch Wasser wäre, das wär crasy. :D

blacklandy
07.09.2005, 01:00
Original von Detlef
Original von blacklandy
mindestens 2m hoch

du meinst wohl 20 cm min. Höhe.

Detlef

Der Dachträger ist schon höher als 20cm, zumindest bei mir :-)

Habe noch mal in der STvZO nachgeschaut, von einer vorgeschriebenen Höhe steht da nichts die 2m stimmen demnach wohl doch nicht.

Ich kann aber keine explizite Vorschrift herauslesen die das anbingen am Dachträger verbietet.

§60
(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

stewi62
07.09.2005, 06:51
Hallo Gelandy und Bassetfender,

das 'Copyright' hat Schlammteufel. Ich war da nur der 'Darsteller'.
Also fragt ihn, wenn ihr da eine große Orginalversion wollt.
Zum Trost stelle ich noch die Rückversion des Bildes ein. Ihr seht man hätte alle 4 Räder wechsel können :D
Aber Schluß jetzt damit, immerhin gehts hier ums Nummernschild.

Gruß

Bassetfender
07.09.2005, 13:34
Hallo Stewi62,

Nummernschild ist ja nun klar.

Mit der Nummer zum Parken im Gelände bist Du der Künstler!!!!

Was war die Vorgeschichte den Landy so zu Parken???

Gruß
Bassetfender

Daniel
07.09.2005, 20:42
@ Lungerer: Für dein Nummernschild brauchst du eigentlich nur zwei Winkelprofile die du dann an zwei Löchern vom Rollenfenster anschraubst. Damit hast du das Schild in der Mitte, es schütz auch die Winde (die ja hoffentlich bald kommt) und es sitz hoch genug als das du es im Gelände abrupst. So haben wir es zumindest gelöst, sieht auch super aus, nur das es mit der Zeit verbiegt weil der Dreck im Gelände immer dagegen drückt.
Wir sehn uns ja sicher beim Treffen...

Grüße Daniel

stewi62
08.09.2005, 06:49
Hallo Bassetfender,

das geht bei mir nach der Devise: Geht nicht, gibts nicht mit nem Landy.

Also das war das freie Fahren in Eisenberg letzten Sonntag. Diese Stelle war noch keienr durchgekommen, also ran mit dem Landy. Resultat sieht man und das gleich zweimal. 8o
Manche sind unverbesserlich, andere würden sagen blöd. =)

Aber: No Risk, no Fun

Gruß

Bassetfender
09.09.2005, 11:40
Stewi62,

Life is risky !!!!! Du Künstler.

Gruß Bassetfender

lungerer
14.09.2005, 05:31
Also,war Montag beimTÜV!
Den netten Eintragungsmenschen hat das Nummernschild gar nicht interessiert!
Auf meine Nachfrage sagte er mir allerdings das auch das vordere nicht höher als 1,2m befestigt werden darf

Battel
14.09.2005, 07:51
also bei uns in der gegend fährt fast jeder schlepper mit nr-schild oben an der kabine rum, genauso auch fast alle mogs. komunalfahrzeuge sowieso. gilt dann für die was anderes? ich werde meins auch hoch setzen wenn ich mal zeit habe....

wo kein kläger auch kein richter!