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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Serie import aus NL


sunmeister
15.08.2005, 17:40
Hi,
hab einen netten 109 gefunden,
der steht aber noch in den Niederlanden,
hat jemand Erfahrung mit dem "import"
Was muss ich noch an Steuern zahlen,
( Einfuhr, Mwst ? )
Ist ein Privat-verkauf.
Eigentlich gibt es doch keine Probelme
mit Zulassung oder ?
Sonst noch was zu beachten ?

gruß
Frank

Olaf_S
15.08.2005, 17:48
1. Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA
2. TÜV-Hauptuntersuchung (Vollabnahme)
3. ECE-Scheinwerfer
4. 1 Nebelschlußleuchte mittig oder links, oder 2 NSL symetrisch angebracht
5. Km/h Skala auf dem Tacho (geh ich mal davon aus, daß der das hat
6. Fahrzeugpapiere aus NL (am besten alles einsacken was der Vorbesitzer hat)
7. Kaufvertrag
8. Datenblatt für das Fahrzeug (besorgen vom einem Serie-Fahrer in D)

MwSt. fällt bei Privatkauf nicht an.

Einfach holen per Hänger oder mit den Kennzeichen aus NL (Grenzversicherung des ADAC gilt in D für einen Monat (PKW 105,-- EURO LKW 180,-- EURO)

Emslandy
15.08.2005, 18:54
moin moin

du kannst auch mit den holländischen kennzeichen rüberfahren, wenn er noch angemeldet ist läuft dann genauso wie bei uns das du im falle eines unfalles die prozente aufgebrummt bekommst, man kann auch mit deutscher dreitageszulassung rüber wird allerdings nicht von jedem landkreis akzeptiert.
und willst du ganz billig fahren, dann lässt du die holländische zulassung und lässt es einfach über eine kontakt person laufen auch kein problem.
sonst hat olaf recht, was die papiere anbelangt für eine zulassung in d.

grüße

daniel

Olaf_S
15.08.2005, 20:19
@Daniel

mit der Variante - Fahren und aufbrummen,..... wäre ich etwas vorsichtig :D

Frag mal vorsichtig bei Deiner Versicherung, bei der Polizei und beim LRA nach.

Kurzzeitkennzeichen gelten in der Regel "nur" in D, nicht in NL. Gelten dann aber bis zu 5 Tage und nicht 3.

"Rumfahren" über Kontaktperson,... wie soll das denn gehen ?(
Vor allem erzähl das nicht beim Finanzamt wegen Steuerhinterziehung und laß bloß nichts passieren (Versicherungsschutz).

****************

Von daher:
1. Hänger
2. Kurzzeitkennzeichen ab der Grenze in D (für max 5 Tage) jederzeit wieder neu für 5 Tage mit neuen Kennzeichen verlängerbar
3. Grenzversicherung mit den alten (NL) Kennzeichen für 1 Monat zu obigen Konditionen über den ADAC - auch verlängerbar für jeweils 1 Monat

Wir woll`n ihn doch nicht in`s Unglück stürzen. :D

Olaf_S
15.08.2005, 20:29
Vielleicht noch als Ergänzung:

1. Kurzzeitkennzeichen (die "normalen") gelten ausschließlich in D.
2. Es gibt aus D ins Ausland spezielle Ausfuhrkennzeichen (ist hier aber nicht gefragt - soll ja aus dem Ausland nach D)
3. Sind "alte" Kennzeichen vorhanden, kann mit gültiger Versicherungsbestätigung (landläufig: Deckungskarte) zur nächstgelegenen Zulassungsstelle gefahren werden. Falls es jemanden interessiert, müßte ich nochmal klären, ob hierzu auch ausländische Kennezeichen verwendet werden können. Bis jetzt ist mein Wissensstand: D-Kenneichen (alt). Dies natürlich, um evtl. Verstöße ahnden zu können (Zuordnung des Fahrzeuges zum Eigentümer)

Emslandy
15.08.2005, 22:24
moin ich auch nochmal

die "kurzzulassung" gilt meines wissens von 3 bis 5 tage je nachdem was beantragt wurde. will mich da aber auch nicht festlegen im falle des falles kann man das ja genau nachfagen.

nun zum rest olaf ich wohne hier direkt an der grenze und es ist gang und gebe sich hier in der gegend autos aus nl zu kaufen, habe auch schon selber diverse fahrzeuge aus nl überführt.
definitiv kann man mit der niederländischen-zulassung nach d selber fahren, es kann natürlich sein, daß sich da die eine oder andere versicherung quer stellt, meine macht es jedenfalls nicht.
wir haben auch schon mit kurzzeitkennzeichen autos rübergeholt bei der zulassungstelle vorort in d den papierkram gemacht und angegeben, daß es von nl nach d geht, hat noch nie ein problem gegeben, auch nicht auf der niederländischen seite ?( ?(.
man kann sich natürlich in den niederlanden ausfuhrkennzeichen besorgen, nur da werden die lachen hatten wir auch schon, weil die eigendlich dafür vorgesehen sind ins ausser eu-ausland zu exportieren, damals wurd nur gelächelt und gesagt warum wir uns nicht einfach ein deutsches KZKZ geholt haben ?(. also so illegal kann das dann doch auch nicht sein.

das mit in nl zulassen wird hier auch öfter gemacht (anderswo auch gerade bei oltimern z.b.), bei fahrzeugen die nicht so ganz der stzvo entsprechen z.b. oder wo der aufwand nicht lohnt umzurüsten. das fahrzeug wird bei der eigenen versicherung versichert es gibt bei einigen versicherungen die möglichkeit so etwas zu machen, ich bin bei einer bauern und landversicherung die das öfter machen, die wundern sich dann nicht einmal warum man das machen will.
also nicht falsch verstehen nicht einfach zu jemandem hingehen und sagen hey meld das auto an ich zahl das wohl aber fahr das dann in d, nene ist ein bischen papierkrieg aber lohnt sich halt oft und hier im grenzgebiet wird das auf beiden seiten von den zulassungstellen gemacht ohne probleme
und das mit den steuern hab ich auch mal gedacht, hab mal den steuer berater gefragt und es kam raus da der wagen ja offiziell in nl zugelassen ist interessiert es nicht wirklich weil der deutsche staat da nichts machen kann.

und viel wichtiger ins unglück wollen wir hier niemanden stoßen

gruß

daniel

Olaf_S
16.08.2005, 07:50
Wenn das in der Nähe von NL so praktiziert wird und klappt :]

Ich bin in solchen Bereichen immer suuuper vorsichtig. Eher drei Schritte zu viel abgesichert als einer zu wenig.

Würde mit der Serie, die ich grad aus GB geholt habe, hier nicht mal auf die Straße, obwohl die Versicherung bis 31.12.2005 bezahlt ist.
Muß aber auch jeder für sich entscheiden.





Wer sich für die Zulassung im Ausland interessiert, liest mal bei vmv nach. Da geht es zur Zeit grad drum (und um einiges mehr).

Auszug aus dem Fred von "Amtsschimmel":

"Moin, moin.

Für die Zulassung von Fahrzeugen gilt für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich die StVZO. Im § 23 ist eindeutig geregelt, das ein Fahrzeug dort zuzulassen ist, wo es seinen regelmäßigen Standort
hat. Der regelmäßige Standort ist der Ort, von wo aus es bestimmungsgemäß in den Verkehr gebracht wird und wohin es nach Gebrauch auch wieder zurückkehrt.
Bei Privatpersonen als Fahrzeughalter ist dies grundsätzlich der Ort, wo die Privatperson ihren Lebensmittelpunkt hat; dies ist im Normalfall der Wohnort. Bei Firmen kann es abweichend vom Wohnort des Halters auch der Firmensitz sein.
Im Ausland zugelassene Fahrzeuge dürfen nach der int. Kraftfahrzeugverkehrsverordnung nur vorübergehend im Inland verkehren. Als vorübergehend gilt ein Zeitraum von einem Jahr nach dem letzten Grenzübertritt.
Die Ausnahme von der Besteuerung für ausländische Fahrzeuge entfällt gemäß § 3 Nr. 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz, wenn die Fahrzeuge .... von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Bei Fahrzeughaltern, die z.B. einen Zweitwohnsitz im Ausland haben (solche Fälle haben wir hier in unmittelbarer Grenznähe zu Frankreich häufig) ist für die Zulassung des Fahrzeuges maßgebend, wo der Halter sich überwiegend aufhält – und dies wird im Einzelfall genauestens überprüft.

Fazit: Zulassung im Ausland löst nicht unser KFZ-Steuerproblem. "

Quelle: "vmv - Off-Topic, Neue KFZ-Steuer"


Und ob dann EU oder nicht EU, EU-Recht oder D-Recht, Steuerzahlung oder Steuerhinterziehung, ........ könnte man wahrscheinlich wochenlang diskutieren.
Auch hier muß jeder für sich entscheiden (zumindest solange kein Kläger.....). Ich würde mich dabei zumindest nicht wohl fühlen :rolleyes:

Stephan2703
16.08.2005, 08:53
Hi,

Nebelschlußleuchte ist nicht unbedingt Pflicht. Hängt vom Bj. ab. Meine war rechts und ich konnte sie ganz abschrauben, hat mir der Tüv Mensch so gesagt. Langfristig soll die wieder dran, aber links ist wenig Platz, da ist das Kennzeichen und die Kz.Leuchte.

Ansonsten kann ich die Grenzversicherung sehr empfehlen. Die 105 Euro sind recht preisgünstig, und man kann damit auf dem original Kennzeichen 1 Monat in der gesammten EU fahren.
Das Kurzzeitkz. ist dagegen teuer, weil man die Verwaltungsgebühren, die Kennzeichen und die Versicherung bezahlen muß.

Grenzvers. gibts in jeder ADAC Geschäftstelle. Benötigt wird die Fahrgestellnummer und das Kennzeichen. Man kann diese Vers. auch vordatieren. Also, z.B. 2 Wochen vorher abschließen.
Das Kurzzeitkz. gilt dagegen immer ab sofort, wenn man die Zulassungsstelle verlässt. Der erste Tag ist dann meist schon für die Katz.

Gruß,
Stephan

sunmeister
16.08.2005, 11:32
Hi,
@all
danke für die guten Antworten,
werde am Sa. erstmal ein paar Proberunden
drehen und dann mal sehen...
Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt
das mit den Grenzkennzeichen (vom ADAC)
in der gesammten EU. ( auch für die Schweiz? )
Das scheint mir der einfachste und rechtlich
beste weg zu ein.


Also nochnmal thanx, irgendwie
brachte googel mich nicht zu einer
vernüftigen Lösung.


Frank