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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umweltplakette 2,25l Benziner


gkuehn
09.01.2008, 19:47
Sodele,

jetzt auch hier. Nur für Serie ab 1977, also nicht-H, von Belang. Ich frag mal vorsichtig in die Runde ob irgendjemand mit 2,25l oder 2,6l Maschine sich schon mal Gedanken zu Feinstaub, Plakette und Umweltzone gemacht hat.

Da es laut Ausführungen der Stadt Stuttgart, und ich nehme an es ist analog auch in anderen U-Zonen, Ausnahmen für Fahrzeuge geben soll, für die es nachweislich keine technischen Möglichkeiten zur Entgiftung geben soll.

Da es für die 2,25l und 2,6l Maschinen meines Wissens keine Katalysatoren gibt, würden wir ja genau in diese Regel fallen.

Hat sich da schon mal jemand genauer kundig gemacht? Falls es zutrifft, gilt das nur für Anrainer, oder ist das ein Freischein?

So wie sich das liest, fahr ich zu meiner freien Werkstatt, bei der ich bislang auch meine AU machen lasse, trinke wie gewohnt ein Tässchen Kaffee, während er die Maschine so lange streichelt, bis ich den Ausdruck an meine Papiere heften kann. Ist es tatsächlich so einfach?!

Grüße, Guido

Ausführungsbestimmungen der Stadt Stuttgart

"Welche Fahrzeuge sind befreit?

Gemäß dem Luftreinhalte-/Aktionsplan des Regierungspräsidiums Stuttgart sind vom Fahrverbot in der Umweltzone Stuttgart Fahrzeuge befreit, die entsprechend ihrer Schadstoffgruppe mit Plaketten 2 (rot; noch bis 2012), 3 (gelb) oder 4 (grün) gekennzeichnet sind.
Vom Fahrverbot sind gesetzlich befreit und brauchen daher keine Plaketten:

Mobile Maschinen und Geräte
Arbeitsmaschinen (z.B. Bagger)

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (z.B. Traktor)
Zwei- und dreirädrige KFZ (z.B. Motorräder)
Krankenwagen und Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz
Fahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnliche gehbehindert, blind oder hilflos sind. Der Nachweis erfolgt durch die im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen aG, H oder oder BL (wer also Anspruch auf eine blaue Parkkarte für Behindertenparkplätze hat, benötigt keine Plakette)
Fahrzeuge, die Sonderrechte nach §35 StVO in Anspruch nehmen können (Müllabfuhr, Wartungsfahrzeuge, Straßenkehrfahrzeuge)
Militärische Fahrzeuge und Zivilfahrzeuge, die im Auftrag des Militärs genutzt werden
Oldtimer, die ein H- oder 07-Kennzeichen führen


Welche Ausnahmeregelungen gibt es?
Für Ausnahmegenehmigungen vom Fahrverbot in der Umweltzone gilt der Grundsatz "Nachrüstung vor Ausnahme".


Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung ist also stets die Bescheinigung, dass für das Kfz derzeit kein geeignetes Nachrüstungssystem verfügbar ist. Diese wird von einer AU-Werkstätte ausgestellt, einem Prüfingenieur oder einer technischen Überwachungsorganisation. Sie gilt ein Jahr.


Die Stadtverwaltung erwartet noch Ausführungsbestimmungen des Landes zum Erlass einer Allgemeinverfügung hinsichtlich der Befreiung von Transporten lebenswichtiger Güter und Dienstleistungen. Diese Transporte benötigen keine förmliche Ausnahmegenehmigung. Sie müssen aber die Bescheinigung über die Nichtnachrüstbarkeit mitführen. Näheres dazu wird noch veröffentlicht werden. Für darüber hinaus gehende berechtigte Einzelinteressen an einer Ausnahmegenehmigung wird das Land noch einen Verfahrenskatalog erlassen."

die Ausführungen gehen noch weiter.
http://www.stuttgart.de/sde/menu/frame/top_11021.htm

Birger
09.01.2008, 19:57
Moin Guido,

Erst einmal: Ich lebe im freien Teil Deutschlands - Feinstaub spielt hier keine Rolle, der Wind pustet das alles weg.

Wenn ich richtig gelesen habe ist dieses eine Regelung welche nicht bundesweit gilt - sondern wohl nur in Stuttgart oder maximal in Baden-W.
Die beim Bundesumweltamt veröffentlichen (Ausnahme)-Bestimmungen für jede Feinstaubzone unterscheiden sich deutlich - was in Stuttgart gilt, gilt noch lange nicht in Tübingen oder Berlin.

Sorry, aber ich habe im Moment keine klareren Gedanken zum Feinstaub.

Happy rovering - Birger

gkuehn
09.01.2008, 20:12
Die Stadtverwaltung erwartet noch Ausführungsbestimmungen des Landes zum Erlass einer Allgemeinverfügung hinsichtlich der Befreiung von Transporten lebenswichtiger Güter und Dienstleistungen. Diese Transporte benötigen keine förmliche Ausnahmegenehmigung.

Nun vielleicht im Doppelpack, denn immerhin ist mein Körper, und den transportiere ich ja in meinem Auto, ein für mich lebenswichtiges Gut.:D

Aber vielleicht hat ja jemand noch ernsthaftere Mitteilungen als die meine.

Grüße, Guido

brooklands
09.01.2008, 22:10
Guido, oder kaufe bei ebay ein, Nr. 260201537247!

Ein Schelm, wer böses dabei denkt!

Grüße
manfred

Norbert.N
09.01.2008, 23:15
... Nur für Serie ab 1977, also nicht-H, von Belang. Ich frag mal vorsichtig in die Runde ob irgendjemand mit 2,25l oder 2,6l Maschine sich schon mal Gedanken zu Feinstaub, Plakette und Umweltzone gemacht hat.

klar, Gedanken ohne Ende :(

- Feinstaub: produziert ein Petrol welchen?
- Plakette: utopie da "EMISSIONSKL.NICHT BEK." - kein Scherz!
- Umweltzone: wohne voraussichtlich "mittendrinn"

... aber ...

- Ausnahmegenehmigung: wird es hoffentlich geben - und die Gebühr buche ich unter "Direktaufwendungen Ablasshandel" :evil: - mal schauen, wie das Finanzamt reagiert ;)

... oder ...

Garage außerhalb der Umweltzone anmieten und mit öffentlichen Verkehrsmitteln hinpilgern, bei schönem Wetter eine Runde um den Pudding drehen und dabei das wunderschöne Naherholungsgebiet mit 3,29 %vol CO (und das ist nur der optimierte Leerlauf-Wert) aus etwa 20 l Super/100 km verpesten :o ... und dabei Kohlenwasserstoffe unterschiedlicher Viskosität auf dem Asphalt verteilen :(

Viele Grüße mitten aus´m Pott

Norbert

gkuehn
10.01.2008, 00:07
Hi Norbert,

für die H-Anmeldung gilt in vielen Bundesländern das Baujahr. Deiner ist also seid zehn Tagen möglicherweise schon ein Rentner mit Umweltzonensindmirdochschnuppe-Kennzeichen-Option. Was hält Dich auf?

Grüße, Guido

gkuehn
10.01.2008, 00:13
Und dass Benziner keinen Feinstaub produzieren aber trotzdem unter die Feinstaubregelung fallen hab ich bis heute nicht kapiert. Als Benzinfahrer schon gleich gar nicht. Aber egal. Ich wollte ja auch nicht einen weiteren Diedaobenspinnenundwirwandernauswaswirdanndochnich ttun,dafüraberdampfinforenablassen-Thread, starten. Nein, ich suche konkrete Erfahrungen mit den jetzt in Kraft getretenen/tretenden neuen Regelungen. Ist schon einer mit einer nicht H-Serie in einer Umweltzone?

Grüße, Guido

rr83
10.01.2008, 08:03
"Und dass Benziner keinen Feinstaub produzieren aber trotzdem unter die Feinstaubregelung fallen hab ich bis heute nicht kapiert"
dieses durcheinander kommt nur weil alle die plaketten "feinstaub plaketten" nennen.
es sind aber umwelt plaketten, die sich auf den schadstoff austoß insgesamt beziehen.
es würde sonst garkeinen sinn machen, warum ein euro4 ne grüne plakette bekommt und euro1 keine. denn die euronorm sagt garnichts über den feinstaub ausstoß aus und trotzdem werden danach die plaketten verteilt.
gruß eric

landylord
10.01.2008, 08:23
Hi guido,

ich fahre zwar eine H-Serie, verfolge das Thema aber dennoch.
In der letzten ADAC-Mitgliedszeitung habe ich gelesen (habe sie im Augenblick nicht vorliegen, deshalb kann ich nur ungefähr aus dem Gedächtnis zitieren), daß
1. Die von dir genannte Ausnahmeregelung nur für Anwohner und auslänmdische Fahrzeuge gelten soll,
2. diese Ausnahmeregelung zeitlich befristet sei (ich glaube 1J).

Im Netz habe ich es leider nicht so detailiert gefunden, aber auch hier werden juristische Fragen aufgeworfen:

http://www.adac.de/mitgliedschaft_leistungen/motorwelt/m_archiv/Pressemeldungen/Streit_um_Umweltzonen.asp?ComponentID=204853&SourcePageID=20057&location=33

Gruß landylord

stockmag
10.01.2008, 08:28
servus, ich wohne in der münchner umweltzone (gilt aber erst ab oktober 08) und hab mich seit den ersten schwarzen wolken am himmel (schönes bild für dieses thema) damit befasst: eine s3 109er von 1979 in meiner flotte hatte die schlechtesten karten (und musste mit einer jahreskilometerleistung von 7,5 meilen unter den hammer - servus norbert et al.) ... für sie gab es definitiv keine sinnvolle möglichkeit wohnort und auto räumlich zusammenzubringen - zumindest wenn man es auf eigener achse tun möchte. die hier dann bald gültige lokale variante für "mein auto ist alt, kann nicht nachgerüstet werden, ist aber noch kein oldtimer" ist eigentlich ganz fair ausgefallen - für unternehmer muss es wirtschaftlich desaströs ausfallen auf dieses auto zu verzichten, für privatpersonen muss es eine soziale härte darstellen (ein landy kann die ursache einer sozialen härte sein, ist aber niemals ausdruck einer ...)
einfach die technisch nicht mögliche nachrüstung als ausnahme zu akzeptieren würde unterm strich bedeuten, dass sich am aktuellen fahrzeug-bestand in den umweltzonen nichts nennenswertes ändern würde, insofern ist es m.e. nachvollziehbar wenn diese ausnahme nicht ohne weitere konditionen eingesetzt wird ... das würde ich jetzt auch mal von allen anderen gemeinden erwarten, die sich bisher bedeckt gehalten haben mit ihren regel-katalogen ...
cheers

stockmag
10.01.2008, 08:39
... ach ja, ich gehe auch davon aus, dass den gemeinden, die mit der vergabe von den plaketten stark abweichende sonderwege gehen wollten (also etwa wie beschrieben ausnahmen für alles was technisch nicht nachrüstbar ist) unbill droht, damit nicht die bewohner von pusemuckel an der knatter mit alten 190er dieseln durch die innenstädte von orten cruisen, wo die einwohner sich schon von ihren new beetles trennen mussten ...

siggi109
10.01.2008, 10:31
"Und dass Benziner keinen Feinstaub produzieren aber trotzdem unter die Feinstaubregelung fallen hab ich bis heute nicht kapiert"
dieses durcheinander kommt nur weil alle die plaketten "feinstaub plaketten" nennen.
es sind aber umwelt plaketten, die sich auf den schadstoff austoß insgesamt beziehen.
es würde sonst garkeinen sinn machen, warum ein euro4 ne grüne plakette bekommt und euro1 keine. denn die euronorm sagt garnichts über den feinstaub ausstoß aus und trotzdem werden danach die plaketten verteilt.
gruß eric


du glaubst doch nicht wirklich das das irgendeinen sinn macht,oder ?? ;-))
der feinstaub wird wegen einer verordnung nich vor irgendwelchen ,,umweltzonen,,
stoppen oder um die zone drumrumwehen...... ;-))) oder glaubst du an den
klapperstorch.


gruss siggi109

gkuehn
10.01.2008, 11:05
Ich wollte ja auch nicht einen weiteren Diedaobenspinnenundwirwandernauswaswirdanndochnich ttun,dafüraberdampfinforenablassen-Thread, starten. Nein, ich suche konkrete Erfahrungen mit den jetzt in Kraft getretenen/tretenden neuen Regelungen. Ist schon einer mit einer nicht H-Serie in einer Umweltzone?

Erfahrungen, nicht Meinungen. Für Sinn-Unsinnthreads gibt quer durchs Forum genug Threads.

Grüße, Guido

tr3
10.01.2008, 13:13
@ guido ,
nein es ist kein freischein .
diese ausnahmeregelung gilt nur für anwohner , wobei jede stadt selbst mit dieser regelung verfahren kann wie sie möchte.
diese ausnahmeregelung gilt vorerst für ein jahr , wenn eine nachrüstung des anwohnerautos unmöglich ist , soll es eine fahrerlaubniss geben.
gebühren dafür :
köln zwischen 5 und 75 euro
hannover 20 -120 euro
berlin für pkw. bis zu 165 euro.
also nix für freischein bzw. einfahreten in umweltzonen für ortsfremde.
h.

brooklands
10.01.2008, 15:51
Kann es sein, dass man in Umweltzonen anschließend sehr sicher wohnt?

Panzer dürften dann ja im Kriegsfall nicht reinfahren!

Grüße
manfred

sailor
10.01.2008, 17:06
Stuttgart: "Ausnahmen gelten für Militärfahrzeuge"

Na wunderbar! Mein Landy ist ein original-Militärfahrzeug incl. Beschriftung und Ausrüstung (ohne Bewaffnung, versteht sich). Dann darf ich ja in die Umweltzone rein.

Und falls die Ausnahme "Militärfahrzeug" doch nicht zählen sollte, hätte ich ja noch das H-Kennzeichen.

In der Aufzählung der Ausnahmen vermisse ich noch die Ausnahme für ältere Privatwagen von Politikern!

Ganz im Ernst: Das mit den Umweltzonen ist eine riesengroße Ungerechtigkeit. Der Kfz-Verkehr verursacht nur einen ganz geringen Anteil der Schadstoffe. Die Berufsschiffahrt z. B. verbrennt das billigste und schädlichste Schweröl, das die bekommen können. Und die ganzen Kamine, zu denen die Bürger aufgrund der gestiegenen Öl- und Gaspreise gezwungen wurden, verursachen auch ein Vielfaches an Schadstoffen.

Viele Grüße

Sailor

Hadi
08.02.2008, 11:42
Hallo zusammen, war lange nicht im forum und "musste" erstmal alles nachlesen,
dabei bin ich in der feinstaubdiskussion hängen geblieben, weil:
1.ich habe ein gerücht gehört, dass als LKW angemeldete PKW keine plakette bekommen???
heißt das, sie dürfen in besagte zonen, oder heißt das, sie haben sowieso keine chance?

2. wo gibt es diese Plakette Automobile Randgruppe, die gefällt mir irgendwie gut.

Gruß Hadi

delSilencio
08.02.2008, 11:50
Gibt auch eine Grüne hier,
http://www.halt-umweltzone.de/

Hadi
08.02.2008, 12:12
hehe, grün is auch gut.
vorne grün, hinten schwarz...
so kommt man überall durch.

ps. ja ich habs dann auch entdeckt, auf der randgruppenplakette stand ja
die web adresse drauf.

gruß hadi

xela01
08.02.2008, 21:13
Meiner ist BJ 77 und ich habe unsere Kölner Umweltzone jetzt zum Anlass genommen, aus meinem "verbotenen schlimmen LKW" :evil: einen "guten erlaubten historischen PKW" zu machen...

Mein böser LKW darf da nämlich nicht rein - keine Ausnahmegenehmigung!

Unsere Umwelt hier in der Innenstadt kann die Abgase von PKWs anscheinend besser ab als die von LKWs...

Also H drauf und dabei sein (Werde mir dann diesen grünen Aukleber da oben besorgen :cool:)

Webcamper
10.02.2008, 17:38
Hallo Guido
Ich habe versucht mit meinem Benziner 2,25l als PKW oder als LKW in die innenstadt zu kommen-Fehlanzeige.Dort wo die Zahlen stehen mit denen man feststellt welche Plakette es gibt habe ich ein leeres Feld.Gestern ging es jedoch ohne Kat so richtig quer durch Berlin ohne Plakette aber dafür am Haken.Ich denke mal im Falle eines Abschleppmanövers ist das wohl erlaubt.
lg Webcamper

freundlichsein
02.09.2008, 21:06
Hallo Zusammen
da ich seit letzter Woche auch zu den Umweltplakettenlosen Landy Fahrern gehöre (2,25 Benziner) - gibts da eigentlich was neues bzw ne Lösung ?? Ich würd auch gern mal nach Köln zur Arbeit fahren....
Grüße
Tim

delSilencio
02.09.2008, 21:38
der richtige Motor im falschen Fahrzeug???!

gkuehn
03.09.2008, 08:03
Also ich habe mal einen Kat-Hersteller angeschrieben, der von sich tönte für JEDES Fahrzeug einen Kat anbieten zu können. Ich denke die zweite Mail an ihn wird wohl das Wort Prospektlüge enthalten. Also leider noch nichts neues in Richtung Plakette. Nur dass es in einigen Zonen wohl bereits gelungen ist Ausnahmegenehmigungen auf Grund der Nichtverfügbarkeit von Kats zu erwirken. Aber auch das ist bislang nur ein "On-dit", also nicht schriftlich belegbar.

Für Stuttgart habe ich mich schlau gemacht, die geben die Genehmigung, wenn mann eine berufliche Notwendigkeit hat, die nicht per ÖPNV zu erledigen ist. Z.B. selbstständiger Fotograf für Nachtaufnahmen. Allerdings kostet die Genehmigung pro Jahr fast 10Euro plus Gutachten vom TÜV, dass es keine Kats gibt. Und das jedes Jahr. Ich für meinen Teil habe Stuttgart und Ludwigsburg aus meinen Landkarten ersatzlos gestrichen.

Grüße, Guido

freundlichsein
03.09.2008, 08:27
Hallo Zusammen
wie wärs denn wenn wir mal Bedarf sammeln und bei Wurm oä nach ner Kleinserie fragen -keine Ahnung was das kostet aber der Bedarf scheint da zu sein....
Also bitte Bedarfsmeldungen per PN an mich
Grüße
Tim

BookWood
03.09.2008, 08:39
Wie lang soll das Einfahrrecht dann halten, wenn überhaupt jemand sich bereit erklären sollte, einen KAT für die alten 2,25 Benziner zu bauen? Und mit welchem Erfolg? Mit Sicherheit wird so ein Nachrüst-KAT keine grüne Plakette bringen, rot oder im Höchstfall gelb ist drin. Und habt ihr mal geschaut, wann dann in euren Städten rot und gelb auch draußen bleiben müssen?
Das wäre wirklich Geld rausschleudern. Dafür gibts bestimmt auch eine Jahreskarte Öffis.
Meine 2 cents ...

dom
03.09.2008, 09:37
Ähm also hoffentlich entzündet sich nicht wieder die Diskussion über Umweltzonen - aber ich meinte zu wissen, daß zumindest H-Kennzeichen generell von den Verboten ausgenommen sind.

Stimmt das nicht? Darf es jede Stadt / jedes Land entscheiden?

Dom

Matze110
03.09.2008, 09:44
Also mir war auch so, als wären Fahrzeuge mit H- Kennzeichen von diesen Regelungen ausgenommen. Allerdings kann es ja sein, daß die Frage von jemandem gestellt wurde, dessen Serie noch nicht zuteilungsreif für ein H- Kennzeichen ist...

freundlichsein
03.09.2008, 11:39
..in der Tat - H Zulassung darf rein - aber der 2.25er ist ja bis 1985/86 verbaut worden....

BookWood
03.09.2008, 11:40
H-Kennzeichen sind in vielen Städten ausgenommen, aber nicht in allen. Jede Stadt kann selbst darüber entscheiden, ob sie Ausnahmen hierzu erläßt oder nicht.
H-Kennzeichen ist dennoch die beste Möglichkeit, mit unseren alten Wagen einzufahren.

Nur gut, dass ich es nicht muss.

gkuehn
03.09.2008, 12:02
Da habe ich halt noch etwas weniger als vier Jahre, in denen ich mein Geld eben nicht in den U-Zonen Metropolen verprasse. Support your local dealers:D

..in der Tat - H Zulassung darf rein - aber der 2.25er ist ja bis 1985/86 verbaut worden....
Das ist sogar noch ein wenig prekärer, denn es gibt nicht eben wenige Serien aus den Depots diverser Behörden und Armeen, die nach deutschem Recht dann zwar Baujahr 70 (+/- zehn Jahre) sind, aber eben Erstzulassung 1998, 2000, 2001, 2003 etc. haben. Und nach der Erstzulassung orientiert sich das H. Klar, kann man mit einer glücklichen Verkettung von Gutachten und Prüfern im Einzelfall korrigieren, aber wer will schon freudig dem immer potentiell kafkaesken Amtsstubengau sehenden Auges entgegentreten?!

Grüße, Guido

Birger
03.09.2008, 12:09
Moin Peter,

Fahrzeuge mit H-Kennzeichen (und alle gleichwertigen Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen) dürfen in ALLE Feinstaubzonen ohne Kilometer-Begrenzung einfahren.
Regionale Beschränkungen sind nicht vorgesehen.

Siehe: 35.BImSchV - Anhang 3: Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht...
...
10. Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen
...


Happy rovering - Birger


PS: Fahrzeuge aus Hannover fallen nicht unter das H-Kennzeichen ...

Happy

Webcamper
03.09.2008, 14:57
In Berlin dürfen die H-Kennzeichen in die Innenstadt aber ich (Bj 85 ohne Kat) muss draußen bleiben.
Ich denke mal nicht,dass wir bei einer Sammlng auf eine Anzahl an Interessenten kommen,die eine Fa dazu bewegt einen Kat anzubieten.
lg Webcamper

Armin Schagen
03.09.2008, 16:08
Merke...

Alle Fahrzeuge mit "H" (Hannover [@ Birger...:D] gehört auch wenn die Typografie schmackofatzt...nicht dazu) dürfen in Umweltzonen (und es ist Bundesweit vom Bundesrat verabschiedet und geregelt) einfahren, und am normalen Leben teilnehmen.
Toll...! Ich darf zu Globetrotter nach Köln, und andere tolle Dinge machen.
Danke schön...

Gruß, Armin

(Habe heute mein H bekommen)

kurt.1510
05.09.2008, 07:48
münchen:

unsere serie betrifft es leider auch (bj. 85), ab oktober gibt es in münchen auch die umweltzone. wir wohnen in der zone, also können wir, zumindest für 1 jahr, eine ausnahmegehmigung bekommen. antrag haben wir schon abgegeben zusammen mit einer bestätigung von jaguar/land rover, die mir ein sehr freundlicher herr vom kundenservice geschickt hat. hier in münchen kostet die genehmigun 50€.

wir sind allerdings gespannt, was dann nächstes jahr passiert.

das ist dann übrigens das dritte dokument, was wir im landy mitführen/anbringen müssen:
(1) anwohnerparkausweis (30€/jahr)
(2) ausnahmegenehmigung zur durchführung von transporten an sonntagen und gesetzlichen feiertage (60€/jahr) (damit wir bei ausflügen unseren eriba mitnehmen dürfen)
(3) ausnahmegenehmigung zur befahrng der umweltzone (50@/jahr)

und bis zum h-kennzeichen ist es noch so lange hin, leider

Milchbubi
05.09.2008, 07:55
Guten Morgen,

bitte nicht steinigen, aber mir schießt gerade durch den Kopf, daß wir doch Steuern bezahlen, damit wir alle Strassen befahren können, oder?
Wie ist es dann mit der Gleichbehandlung aller bzw. Diskriminierung von Minderheiten?
Sollte dann nicht die Steuer weniger werden?

WEnn dieses Thema schon irgendwo Thema ist, dann gebt mir bitte den Link.


Berni

waldlaus
19.02.2009, 12:55
Der Thread ist ja schon was älter, aber falls jemand eine Quelle und wegen einer Kleinserie für Kat anfragen würde - mein 82er Landy (wenn er dann nächste Woche fertig ist) würde sich freuen

Winterfreund
19.02.2009, 15:14
Ich glaube du wirst dir in deine Serie soviele Katse einbauen können bis das zul. Gesammtgewicht überschritten ist und trotzdem nichts davon haben.
Denn die Klassifizierung richtet sich nicht nach deinem Fahrzeug, sondern nach einer Liste, in der der Schadstoffausstoß deines Fahrzeuges festgelegt ist. Das ist auch mit den Rußpartikelfiltern so.
Währe ja auch zu einfach: Eine Abgasanlage richtet sich nach Durchflußmenge, Gasdruck/-temperatur und Fließgeschwindigkeit. Da könnte ja jeder kommen und in seine alte, siffige Konsumverweigererschüssel einen funktionstüchtigen Kat / Filter einbauen.
Und denkt hier jemand, der Gesetzgeber ist Doof? Dem geht das nicht um Umweltkeksgedöns, sondern um die förderung der KFZ-Industrie.
Der Umwelt ist mit dem Feinstaub-Abgas-Krempelkram nicht gedient. Das weiß der auch.

InJuRo
04.03.2009, 14:58
Guten Morgen,

bitte nicht steinigen, aber mir schießt gerade durch den Kopf, daß wir doch Steuern bezahlen, damit wir alle Strassen befahren können, oder?
Wie ist es dann mit der Gleichbehandlung aller bzw. Diskriminierung von Minderheiten?
Sollte dann nicht die Steuer weniger werden?

WEnn dieses Thema schon irgendwo Thema ist, dann gebt mir bitte den Link.


Berni

Bei einem Kat wäre ich auch dabei. Die Stadt Hannover spinnt ja wenn man sich anschaut was die für eine Ausnahmegenehmigung wollen. Habe beschlossen dann eben nicht hinzufahren. Sobald Nürnberg eine Umweltzone einführt ziehe ich aufs Land.

Zu der Sache mit der Steuer. Aus einerSteuer - im Gegensatz zu einer Abgabe - erwächst kein Anspruch auf eine Leistung. Das bedeutet, Steuern zahlst Du, musst aber nichts dafür bekommen. Hoffe noch immer auf den EuGH. Vielleicht macht der auch mal sinnvolles.

An einem Landy Benziner verdient der Staat schon auf Grund des Spritverbrauchs gigantisch, so dass wir eigentlich die super Vorzugsbehandlung bekommen müssten :P

Viele Grüße
Ingo

Schlafmuetze
04.03.2009, 19:29
Leute macht euch doch keine Illusionen.

Wer Serie fährt kommt nur mit H-Kennzeichen in die sogenannten "Umweltzonen", daran wird sich erstmal nix ändern. Abwarten und Füße still halten. Die meisten Probleme kann man ganz einfach aussitzen.
Ich bin sicher in einigen Jahren werden die Schilder wieder klammheimlich abgeschraubt.

Harleyschrotter
05.03.2009, 08:22
Servus Schlafmütze.

Ne Landwirtschaftliche Zugmaschine / Ackerschlepper darf auch überall rein.

Gruß Thomas

marsulandy
10.01.2011, 08:43
Hallo Leute :)

Ich Wärme das mal wieder auf ;)

Meine Frage :
Ich habe eine Straßen Zugmaschine (Schwarzes Nummernschild)
Habe bei der Zulassungsstelle und beim TÜV wegen einer Umweltplakette nachgefragt.
Beide Stellen haben mit großen Augen geschaut :eek: wild rumtelefoniert und keine Antwort gefunden :o

Gibt es noch eine Stelle wo ich nachfragen kann ?
Oder wer kann mir verbindlich Sagen ob Straßen Zugmaschinen eine Plakette erhalten ? Wenn ja welche ?

Gruß Ralf.

Birger
10.01.2011, 09:05
Moin,

Im Anhang 3 sind die Ausnahmen aufgeführt, also alle Fahrzeugarten welche auch ohne Plakette in Umweltzonen einfahren dürfen.
Diese Fahrzeuge benötigen also KEINE Plakette, bekommen also auch keine Plakette (es sei denn sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Plakette).
Ausnahmen sind z.B.
...
3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
...
10. Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen ...
...
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/anhang_3_9.html

Happy rovering - Birger

bom
10.01.2011, 10:52
Hi Birger,

der Beschreibung nach handelt es sich bei ihm wohl um keine land- und forstwirtschaftliche Zugmaschine, sondern eher um das was auch Schausteller gern fahren: einfach nur eine "Zugmaschine". ;)

der bom

Birger
10.01.2011, 11:11
Moin Boris,

Ich kann nur die Fakten präsentieren. Da ich den Landy und dessen Papiere nicht kenne (die Kristallkugel ist in der Wartung) muß Ralf selber seine Schlüsse ziehen. Ob in den Papieren 'landwirtschaftliche Zugmaschine' steht? Wenn ja, dann großes Kino!

'Arbeitsmaschine' oder '...dreirädrige Kraftfahrzeuge' oder 'mobile Maschinen oder Geräte' wären auch mögliche Ausnahmen.
Auch Blinde dürfen in Umweltzonen ohne Plakette einfahren (ist ja logisch, können das Schild ja nicht sehen), müssen allerdings amtlich anerkannt sein.
Für die meisten von uns kommt ja auch die Option 'Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden' nicht in Frage (obwohl, ex MOD-Fahrzeuge, mit Militärkennzeichen aus Timbuktu/Mali oder arabischen Kennzeichen, bis das geprüft ist...).
Oldtimer dürfen übrigens in D, der EU, dem EWR oder der Türkei zugelassen sein um in den Genuß der Umweltschädigung in einer Umweltschutzzone zu kommen. Da scheidet Timbuktu wieder aus, ein klarer Fall von Diskriminierung.

Ich schweife ab.

Happy rovering - Birger

marsulandy
10.01.2011, 11:29
Hallo :)

Danke für eure Infos.
Sieht wohl schlecht aus mit einer Plakette :(

Hier mal der Schein :
http://www.blacklandy.de/blboard/forum/attachment.php?attachmentid=29344&d=1285348841 (http://www.blacklandy.de/blboard/forum/attachment.php?attachmentid=29344&d=1285348841)

Is nix mit Landwirtschaft.
Schlüsselnummer für die Ermittlung der Plakette ist leider nur ein - :rolleyes:

Gruß Ralf.

bom
10.01.2011, 13:33
@Birger:

Sehr schöne Überlegungen! :D

Ich war von einer einfachen (Straßen-) Zugmaschine ausgegangen da er nur "Zugmaschine" schrieb und nix von Forst- oder Land-... und mir zudem bisher keine Land- und Forstwirtschaftliche ZM in Form einer Serie untergekommen ist. Sehr wohl jedoch kenne ich mehrere Defender die als "Zugmaschine" zugelassen waren.

...'dreirädrige Kraftfahrzeuge' oder [...] wären auch mögliche Ausnahmen.

Ließe sich das Einfahrverbot demnach durch Demontage eines der vier... :rolleyes:

der bom :D

sailor
10.01.2011, 16:35
Als landwirtschaftliche Zugmaschine bekommt man ein Fahrzeug auch nur dann zugelassen, wenn man eine Landwirtschaft (mit einer bestimmten Mindestgröße) hat. Und dann darf man
( ===> ganz wichtig !!! <=== ) die landwirtschaftiche Zugmaschine auch nur zu landwirtschaftlichen Zwecken fahren, sonst ist das Steuerhinterziehung und strafbar. Also keine Fahrt zur Arbeit, keine Fahrt in den Urlaub oder zum Einkaufen. Mit dem grünen Nummernschild hatten schon manche Landwirte Schwierigkeiten, die zu einem Treckertreffen gefahren waren (da das keine landwirtschaftliche Veranstaltung ist).

Viele Grüße

Sailor

Landyloser Landyfan
10.01.2011, 21:58
Leute macht euch doch keine Illusionen.

Wer Serie fährt kommt nur mit H-Kennzeichen in die sogenannten "Umweltzonen", daran wird sich erstmal nix ändern. Abwarten und Füße still halten. Die meisten Probleme kann man ganz einfach aussitzen.
Ich bin sicher in einigen Jahren werden die Schilder wieder klammheimlich abgeschraubt.

Du meinst so wie die LKW-Mautbrücken, mittels derer auch nie-nie-niemals die Kennzeichen von vorbeifahrenden PKW erfasst werden? Geschweige denn, PKW-Maut erhoben werden wird???

Nico

P.S. Ich freu mich ja so, meiner ist auf Goggle-Stasiview...

freundlichsein
11.01.2011, 00:26
ähem
wie soll ichs sagen
ich bin da mal so aus versehen und keinesfalls vorsätzlich regelmässig in umweltzonen unterwegs
stehenden verkehr kann man laut bremer richter nicht belangen (steht irgendwo hier im forum)
und fahrend hats bis jetzt niemanden interessiert

was nicht heisst dass das so bleibt - aber so richtig drueber nachdenken werd ich wenns dann soweit ist oder wahr *klopfaufholz

Rulaman
11.01.2011, 06:18
stehenden verkehr kann man laut bremer richter nicht belangen

ist doch einfach: im ruhenden Verkehr kann der städtische Vollzugsbeamte ohne, dass der Fahrer/Halter anwesend ist, nicht überprüfen, ob eine Ausnahmeregelung greift. Allein die fehlende Plakette reicht nicht für ein Knöllchen. Ergo kann man auch ohne Plakette rechtmäßig in einer Fahrverbotszone fahren/parken. (Solange man unter einen Ausnahmetatbestand fällt.)

Gruß
Rulaman

gkuehn
11.01.2011, 08:10
Allein die fehlende Plakette reicht nicht für ein Knöllchen.Das sah das Dorf Schwäbisch Gmünd aber anders. Seither habe ich einen Punkt. Klar, ich hätte auch vor Gericht ziehen können, um dem Richter ins Auge zu schauen und mit großen Augen zu beteuern, dass grundsätzlich mein Auto bis zum Beweis des Gegenteils auch mit dem Hänger in die U-Zone gekommen sein könnte und dass ich an den tatsächlichen Verlauf der ereignisse keinerlei Erinnerung mehr habe. Hättehätteherrentoilette. Fakt ist, Ich war drin, ich hab natürlich die Schilder gesehen (Wer die nicht sieht sollte dringend zum Optiker oder den Autoschlüssel abgeben), ich bin dennoch reingefahren und hab geparkt und wurde nach Spaziergang mit Knolle am Fahrzeug beglückt (Sonntags, Nebenstraße). Das Leben ist manchmal so, manchmal so.

Meine Meinung: Wenn ich ein Gesetz oder eine Verordnung wissentlich übertrete und weil es pressiert nach eigenem ermessen mit 50 durch die 30er Zone blase, dann geh ich im Nachgang nicht her und und tu so als wäre es mein Recht eben solches zu tun. Ist es nicht. Ist lediglich Zeichen mangelnden Rückgrates. Stinkt mir eine Verordnung kann ich für deren Änderung eintreten, meine Verordneten auf Trab bringen, mich mit anderen Bürgern zusammenschließen, und jede Menge bewirken.

Was nicht geht, ist darauf vertrauen, dass irgendjemand etwas für mich tut. Das Ergebnis zeigt gerade ihr zynisches Gesicht, da von der gesamten Generation der 50 bis 70 Geborenen zwar viele in ihrer Sturm und Drang Zeit auf Demos waren, danach aber lieber an der saturierten Reihenmittelhausexistenz bastelten, denn an politischer Präsenz. Deswegen haben wir bei den jungen Gesichtern die bittere Auswahl zwischen Adel mit Pomp und Brisk und Guido mit 18% und Spass. Anstatt aufzuwachen quittieren wir es mit erbärmlichen Wahlbeteiligungen, weil uns zuerst die Wahlmöglichkeit, dann die Einsicht für das was übrig bleibt den Wahlsonntag zu versauen fehlte.

Um dann festzustellen, dass "der Staat" es nicht anders verdiene. Dass "die da oben" ohnehin machen, was sie wollen und dass man ja so gar nichts machen könne, während mann statt zur Urne zu gehen zum nächsten Knödel greift. Und so kommt es, dass plötzlich reine Minderheitenvertreter wie die FDP in Regierungsverantwortung kommen und denken, sie sprächen für alle. Naja tu sie ja auch, sie sprechen für alle, die am Wahlsonntag besseres zu tun hatten als Wählen zu gehen und für alle, die besseres zu tun hatten als dafür zu sorgen, dass es was anderes als die vorhandene Bandbreite von Tritin bis Seehofer zu wählen gibt.

Um sich dann am Stammtisch auszuheulen, als wäre dies eine Diktatur. Ja, es ist eine Diktatur. Eine Diktatur der Behäbigkeit die wenigen, seltenen den besten Raum gibt sich als Vertreter aller zu präsentieren.

So, das musste mal eben raus, wenn ich hier lese, wie man in die U-Zone reinfährt und sich hinterher ums Knöllchen drückt.

Rulaman
11.01.2011, 08:32
Hallo Guido,

wie man in die U-Zone reinfährt und sich hinterher ums Knöllchen drückt

Da hast Du aber etwas in den falschen Hals bekommen.

Es liegt mir fern, jemanden zu einem rechtswidrigen Verhalten anzustiften.

Ich wollte allein aufzeigen, dass der Bremer Richter eine richtige Entscheidung getroffen hat, wenn der Sachverhalt entsprechend gewesen ist.

Daher habe ich auch am Ende geschrieben: ... (Solange man unter einen Ausnahmetatbestand fällt.)

Der Ausnahmefall ist z. B. , die schriftliche Ausnahmegenehmigung für Halter von Altfahrzeugen, die in einer Fahrverbotzone z. B. Anwohner sind. Diese Ausnahmegenehmigung muß nicht sichtbar im Fahrzeug angebracht sein. Da auch keine Plakette vorhanden ist, sieht es für eine Betrachter von außen so aus, als ob das Fahrzeug unrechtmäßig in der Zone ist, ist es aber tatsächlich nicht.
Wenn Du so ein Fall in Schwäbisch Gmünd wärst, würdest Du doch auch gegen den Bußgeldbescheid vorgehen oder etwa nicht??

Gruß

Rulaman

brooklands
11.01.2011, 08:53
Guido, da war die Stadt am Sonntag aber sehr fleißig oder die Polizei!

Der Punkt in Flensburg ist ja umstritten für das Befahren einer Umweltzone ohne Plakette. Vergleichbar ist folgende Aussage eines Spediteurs:

Für Fahrzeitüberschreitungen, egal wie lange, gibt es keine Punkte, obwohl man hier durchaus von Verkehrsgefährdung sprechen kann. Die Begründung liegt darin, dass es sich bei der Festlegung der Fahrzeiten um Sozialgesetze handelt und nicht um Verkehrsgesetze.
Ich denke, dass das bei den Umweltzonen nichts anderes ist.

Es müßte nur jemand mal klagen...............

Grüße
manfred

gkuehn
11.01.2011, 08:54
Auch wenn ich einen Teil Deiner Aussage eingangs zitiert habe, ist meine Litanei nicht persönlich auf Dich sondern allgemein auf meine Generation, also implizit auf mich, auf uns bezogen.

Logan1986
11.01.2011, 16:24
Ähhm, ich suche noch nach nem "Beweis" in schriftlicher Form für das was ich hier verbreite also ists nicht zwingend ganz 100% sicher so, aber schon ziemlich...

Und zwar:

Die Knöllchen für Umweltzonenverstöße werden, genau wie die für falsch parken, durch das Ordnungsamt ausgestellt, nicht durch die Polizei.

Da das Ordnungsamt aber definitiv nicht dazu befugt ist den laufenden Verkehr anzuhalten um ihn zu kontrollieren ist das hinfällig. Es sei denn die Polizei erwischt dich und lässt durchs Ordnungsamt nachkontrollieren...

Bliebe der stehende Verkehr, wobei ja nur das Fahren in der Zone untersagt ist. Nun kann einem parkenden Fahrzeug aber kein Fahren in der Zone bewiesen werden, und parken darf es da solange es angemeldet ist und TÜV hat(is so wie parken mit Sommerreifen wenns schneit).

Somit müsste die Politesse dich schon beim Ein- oder Ausparken erwischen...

Für eine auf nem Parkenden Fahrzeug hätte ich jedenfalls schon Stunk gemacht.

Und nein ich denke nicht dass das hier ein Aufruf zum Gesetzebrechen ist, sondern eher ein Wink zum Finden von Schlupflöchern mit denen man die Umsetzung von bescheuerten Regelungen erschweren kann.

LG Lennart, der weiterhin seine Zettel ungültig macht weils besser is als nich wählen...


P.S.: Wenn da jemand was schriftliches zu findet immer her damit, ich hab bisher nur wages Zeug, vor allem zum Ausstellen der Knöllchen durch die Rennleitung selber.

gkuehn
11.01.2011, 16:46
Erlaubt ist also, was nicht kontrollierbar ist, oder de jure nicht kontrolliert werden darf. Auch ne Haltung, aber sicherlich nicht die meine.

Naja, ich hab angefangen, Mist! Also darf jetzt jeder der unbedingt will nochmal seine Welt- und hoffentlich mitunter auch Weitsicht posten.

Morgen früh 08:00 mache ich den Thread hier zu. So, nun ist es Gesetz und keine Zensur.

freundlichsein
11.01.2011, 18:22
...
jedem das seine
ich teile guidos ansicht und will hiermit nur nochmal betonen dass die umweltzonen nicht so heiss gegessen wie gekocht werden
wenn ich mir in diesem fred meine früheren posts anschaue muss ich einfach eingestehen dass es lange gut ging *holzklopf* sollte ich ne knolle kriegen nehm ich die auch entgegen und werd nicht widersprechen

das ist aber eben nur meine persönliche sicht der dinge......