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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ist ein H ein besonderer Kündigungsgrund f Versicherung


lightandy
08.10.2007, 14:50
hi,
ist ein wechsel zum H-kennzeichen ein besonderer kündigungsgrund für die versicherung, oder zählt auch da auch nur die Kündigung der versicherung zum jahresende? problem: meiner wird erst im juni 2008 30 jahre alt. kann ich schon ab 1.1.08 zum H wechseln oder erst zum juni?
danke für eure hinweise
andreas aus berlin

Rollo
08.10.2007, 14:55
Moin,
beider Zürich kannst Du die Oldiversicherung ab 01.01. machen, ist übrigens der Versicherung egal ob H oder nicht,nur Olditax musste machen.

wolfman
08.10.2007, 15:50
Meines Wissens ist das Zulassungsjahr massgeblich, nicht der Monat. Somit sollte der 01.01. kein Problem sein!

Grüße

Emslandy
08.10.2007, 17:59
Ja du kannst ab 1.1.2008 die H Zulassung machen und ja ein wechsel im Jahr ist auch ein Grund warum man die Versicherung tauschen kann.

Gruss Daniel

Nussgratscher
08.10.2007, 20:20
Hallo und was kostet dann das ganze?
meiner wird nämlich auch 30ig.
Ich meine die Versicherung und die Steuer.
Das Gutachten kostet ja 80 Euro. Hab ich erst bei meinem Unimog gemacht.

mfg Robert

sailor
08.10.2007, 21:27
Hallo,

wie meine Vorgänger schon geschrieben haben, ist für die H-Zulassung nur das Jahr der Erstzulassung maßgeblich (nicht der Monat oder Tag).

Die Steuer für einen Oldtimer mit H-Zulassung beträgt pauschal 191 Euro (egal ob Pkw, Lkw, Diesel, Benzin oder was auch immer, nur Oldtimer-Motorräder kosten weniger: ca. 43 Euro).

Ob Du den zugelassenen Oldtimer dann als normalen Pkw oder auch als Oldtimer versicherst, bleibt Dir überlassen. Eine Oldtimerversicherung wird normalerweise aber günstiger sein, allerdings beschränkt sie meist auch die Jahresfahrleistung. Für meinen S III Lightweight-Diesel zahle ich bei der ADAC-Versicherung ca. 80 Euro Haftpflicht/Jahr.

Also kostet der Landy als Oldtimer an Steuer und Versicherung zusammen ca. 271 Euro/Jahr =). Nur Instandhaltung, Zubehör und Reparaturen kommen extra.

Viele Grüße

Sailor

lightandy
09.10.2007, 14:03
Hi, danke an alle für die antworten .
ich war gestern noch beim dekra mann wg H-gutachten und der meinte im gegensatz zur hier herschenden meinung, dass das genaue zulassungsdatum entscheidend ist, also bei mir erst der juni und nicht der01.01.08.
weis der nicht richtig bescheid???? ?( ?( ?(
andreas aus berlin

sailor
09.10.2007, 16:07
Für die H-Zulassung ist ganz sicher nur das Jahr der Erstzulassung entscheident. Du brauchst aber Papiere, die eine Erstzulassung belegen und da steht dann immer auch der Tag der Erstzulassung drin (wobei für die 30 Jahre nur das Jahr entscheident ist, s. o.). Vielleicht können sich die Dekra-Leute besser informieren oder bei der Zulassungsstelle nachfragen oder Du fragst da nach oder findest im Internet einen entsprechenden Schrieb und bringst ihn zur Zulassung mit.

Bei einigen Autos läßt sich aber eine Erstzulassung im gewünschten Jahr nicht nachweisen, z. B. bei jahrelang auf Firmen-/Privatgelände ohne Zulassung gefahrenen Autos (die Erstzulassung für den öffentlichen Straßenverkehr wäre dann erst Jahre später möglich) oder bei Autos, bei denen die Papiere gleich ganz fehlen. Das wäre dann schlecht. Mit Baujahr oder gar Modellreihe kommst Du bei der H-Zulassung leider nicht weiter.

Bleibe bei der Dekra freundlich und hartnäckig, ich wünsche Dir viel Erfolg!

Sailor

Rollo
09.10.2007, 16:11
Original von lightandy
.
ich war gestern noch beim dekra mann wg H-gutachten und der meinte im gegensatz zur hier herschenden meinung, dass das genaue zulassungsdatum entscheidend ist, weis der nicht richtig bescheid???? ?(


Moin,
Der Prüfer soll prüfen,die Umschlüsselung passiert bei der Zulassungsstelle.

bom
09.10.2007, 18:44
Unter Handbücher Manuals Prospekte (http://www.blacklandy.de/wbb2/thread.php?threadid=6162) findest Du folgenden Link:

Der Anforderungskatalog zur Begutachtung - H Kennzeichen des TÜV SÜD (http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987060692575828569/Oldtimer-Katalog_Tuev_Sued.pdf)
in welchem wiederum folgendes steht:

http://jeep.cfasp.de/upload/618965.jpg

der bom ;)

lightandy
10.10.2007, 09:28
Hi,
nochmals dank an alle die ihre infos hier verbreiten :)

... und ich dachte ich habe einen guten dekra mann....


andreas aus berlin

RolandK
10.10.2007, 10:13
Hallo,
also der Adac ist zwar auch nicht der Weisheit letzte Quelle, aber unter
Recht & Rat > KFZ-Zulassung > Kfz-Kennzeichen
auf der ADAC webpage findet sich zu Oldtimer Kennzeichen folgendes
Zitat:
.
Zum 1.3.2007 ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat nun in der FZV ein einheitliches Mindestalter für 07- und H-Kennzeichen von 30 Jahren festgeschrieben. Maßgeblich ist hierbei der Tag der Erstzulassung, nicht das Baujahr. Für die Einstufung als Oldtimer ist in beiden Fällen eine spezielle Begutachtung erforderlich.
.
Ich habe in der angesprochenen Verordnung noch nicht selbst nachgelesen was da genau steht.....
also die Unklarheit scheint nicht ganz beseitigt zu sein.
Grüsse
Roland