Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : § 21 Vollabnahme
Stephan2703
04.02.2005, 16:48
Hi,
weiß vielleicht zufällig jemand wie teuer eine Vollabnahme wird ?
Ich muß das bei der Preiskalkulierung irgendwie berücksichtigen. Angeblich ist der LR top in Ordnung, sehe ihn aber erst nächste Woche.
Fahrzeug ist 24 Jahre alt.
Gruß,
Stephan
21c hatte ich noch nicht aber Vollabnahme.
Also Vollabnahme nach Einführung ohne 21c, Übergangsschilder, Ämterkleinmistgebührenmarken und endgültige Schilder hat hier in Hall runde 300 Euro gekostet, da war noch Unbedenklichkeitsbescheinigung KBA drin. Was jetzt im Detail wieviel gekostet hat kann ich nicht mehr aufdröseln.
Frag bei deinem Gemeindeamt nach, oft haben die auch die Gebührenliste auf Ihrer Homepage, ich glaube das variert, wie alles rund ums Auto von Amt zu Amt.
Nebenbei bemerkt TÜV/AU Abnahme würde ich über eine Werkstatt machen lassen, da geht in der Regel vieles ohne Probleme, was beim Selber TÜV Vorfahren nicht geht (Ich sollte gepolsterte Mützchen auch meine Bergeösen machen, kein Witz und die fehlenden Rückfahrscheinwerfer sollten nachgerüstet werden, und Sonnenblenden hätten eingebaut werden müssen, vom Ersatzrad auf der Haube ganz zu schweigen). Und lass gleich alles eintragen, was Dir einfällt. (Ersatzrad auf Haube, Anhängerkupplung, Zugmaulstoßstange, 235/85 R16, Dach abnehmbar usw. Natürlich nur wenn Du es willst.)
Stephan2703
04.02.2005, 17:48
Hi,
ich habe auf meiner örtlichen TÜV HP nachgesehen. Leider sind dort nur Preise für Standard Untersuchungen, HU, AU, usw.
Aber Deine Abnahme nach Einführung aus dem Ausland ist mit unter § 21 aufgeführt, deswegen denke ich das Deine Preisangabe wohl in etwa hinkommt.
Wie ist das mit den Eintragungen? Sind die pauschal mit drin bei der Abnahme ?
Und gleich noch ne Frage: Der LR hat LKW Zulassung. Die will ich aber keinesfalls, ich brauch viele Sitzplätze. Ändert das auch der TÜV/Zulassungsstelle, oder muß man damit zum Finanzamt? Kostet das wieder Gebühren ?
Gruß,
Stephan
"...Kostet das wieder Gebühren?"
Hallo? Bist Du neu hier? Frisch eingebürgert? Also mal hier eine kleine Staatenkunde BRD: In einem Land was selbst den Tod mit einer Sterbeordnung reglementiert gibt es einen ehernen Grundsatz: Alles kostet Gebühren. Alles? Alles!
Eintragungen macht der TÜV, Besteuerung das Finanzamt. Deswegen ist ein LKW erst dann ein LKW wenn TÜV und Finanzamt ja gesagt haben. Und beide dürfen das nach eigenem Ermessen. Bei TÜV kannst du ja noch ein Dorf weiter fahren, beim Fianzamt musst Du dann schon umziehen.
Der LKW Eintrag ist kostentechnisch eh´egal wenn Du einen Oldtimer daraus machen willst. Aber Oldies sind in der Versicherung günstiger als LKW. Mindestalter für Oldizulassung ist jedoch 30 Jahre, (der Wagen, nicht der Halter), bei 24 musst Du noch etwas warten. Bei manchen Versicherungen kann man ihn aber schon als Liebhaberfahrzeug versichern.
Möglicherweise täusch´ ich ich auch und zahl seit Jahren zuviel und es kostet nur für mich Gebühren.
Was für einer ist es denn? 88´er oder 109´er?
Stephan2703
04.02.2005, 19:09
Hi gkuehn,
Du hast mich glaube ich etwas mißverstanden. Ich fragte nach der Löschung der LKW Eintragung, nicht nach der Eintragung als solchen.
Ich wollte wissen wie die Rückabwicklung von statten geht. Muß da technisch was rückgebaut werden? Hab ich oben nicht so deutlich beschrieben. Wenn ja, ist da bestimmt neben dem Verwaltungsakt auch noch eine technische Begutachtung nötig. Genau das will ich wissen.
Ich bin übrigens seit meiner Geburt Deutscher, allerdings mit spanischem Vater, nur falls das weiter von Bedeutung ist. :D
Ach ja, es gibt Eintragungen die sogar kostenlos sind. Das Finanzamt hat mir einen kostenlosen Stempel in meinen Fahrzeugschein gemacht, das ich 100% steuerbefreit bin. :D :D :D
Gruß,
Stephan
Ich das ist vorwärts rückwarts immer die gleiche Prozedur. Nur ist es normalerweise eher in die eine Richung. Und da PKW höher besteuert wird, ist es beim Finanzamt wahrscheinlich kein Problem. Allerdings würde ich zielsicher wieder bei dem einen, der schlechte Laune hat landen und es wäre ein Problem.
Die Beschränkungen sind höher wenn man aus einem PKW einen LKW macht (Verblechen, Sitze raus etc.) Beim umgekehrten Weg fällt mir nur ein, daß LKW manchmal keine Gurte haben, die man beim PKW dann einbauen muß.
Ja, stimmt, meine Steuerformulare waren auch gebührenfrei, zumindest musste ich erst zahlen, als ich sie ausgefüllt zurückbrachte. Ich nehm also alles zurück. Vielleicht bekomm ich dann ja auch den Stempel 100% steuerbefreit *träum* :D
Grüße
Guido
Pendagon
04.02.2005, 23:28
Hallo Stephan,
nochmals zu Deiner Eingangsfrage... hier erstmal was zum lesen vom TÜV:
Vollgutachten gem. § 21 StVZO
Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge.
Bei welchen Fahrzeugen muss ein Vollgutachten durchgeführt werden?
Fahrzeuge, deren deutscher Brief verfallen ist, d.h. das Fahrzeug war länger als 18 Monate abgemeldet.
Fahrzeuge, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden.
Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer sogenannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum ( z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!
Wer kann ein Vollgutachten durchführen?
Jeder amtlich anerkannte Sachverständige einer technischen Prüfstelle, der über die entsprechende Befugnis zur Durchführung des § 21 verfügt.
Was und nach welchen Kriterien wird geprüft?
Der Sachverständige prüft zum einen den technischen Zustand und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, da ja nach erfolgter Zulassung eine Plakette für 2 Jahre erteilt wird. Dies entspricht in etwa der technischen Überprüfung bei einer normalen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO.
Außerdem wird die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den Zulassungsvorschriften abgecheckt, hier geht es unter anderem auch um das Abgasverhalten, Geräuschgrenzwerte, Bremsanlage, Beleuchtungseinrichtungen etc. Dabei sind natürlich die Grenzwerte und Vorschriften einzuhalten, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs Gültigkeit hatten.
Eventuell nötige Umrüstungen des Fahrzeuges (z. B. Scheinwerfer, Rückstrahler, Typenschild etc.) werden vom Sachverständigen vor Ort festgelegt.
Genauere Informationen dazu finden Sie auch unter Importfahrzeug-Richtlinie
Bei gebrauchten Fahrzeugen muss auch eine Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt werden.
Zuletzt müssen die technischen Daten für die Erstellung des deutschen Kraftfahrzeugbriefes festgelegt werden. Der Sachverständige ist hierbei verpflichtet, diese Informationen aus gesicherten Quellen zu beziehen, also nicht aus Briefkopien etc, sondern z.B. von unserem Datenblatt-Service.
Alle Angaben zum Fahrzeug-Brief, die sich nicht beschaffen lassen, müssen durch eine Messung ermittelt werden, z.B. eine Geräuschmessung.
Ich habe für meine 21er Abnahme (BMW Isetta, Bj. 1959, war 13 Jahre abgemeldet) ca. 45 EUR bei TÜV gelassen... Die Prüfung dauerte ca. 15 Min. und der Prüfer hat mit einem Lächeln und Schulterklopfen gemeint, dass es paßt! So isses halt hier im Emsland...
Viele Grüße
Alex
Stephan2703
05.02.2005, 01:47
Hi Alex,
danke für Deine ausführliche Antwort. Ich schätze mal das ich es für 45 Euro nicht mehr kriege. Laut Internetrecherche dürfte der Betrag irgendwo oberhalb von 200 Euro liegen. Dazu dann noch die Kurzzeitkennzeichen und die Versicherung und evtl. Gebühren für Änderungen im Brief wegen der Aufhebung der LKW Zulassung.
Ich kalkuliere mal 300-350 Euro.
Scheint irgendwie eine Ausnahme zu sein, das eine LKW Umschreibung rückgängig gemacht werden soll.
Ich überleg schon ob man nicht einfach die Rückbank einbaut und es dabei belässt. Die Versicherung schließ ich eh als PKW ab und steuerlich kommt ein Stempel rein das ich befreit bin. Das müßte die LKW Zulassung eigentlich aufheben, da es ja eh nur um den Steuersatz geht. Ich werde nächste Woche mal beim TÜV fragen, ich muß mit meinem Anh. zur HU.
Gruß,
Stephan
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