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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : H - Zulassung, Startschuss


Armin Schagen
15.04.2007, 09:12
Hallo Sommerkinder...

Ich habe eine klitzekleine Frage die ich hier zum Thema H - Zulassung leider nicht beantwortet finde.
Mein 109er hat als Tag der Erstzulassung den 08.06.1978 eingetragen.
Wann kann ich ihm frühestens eine H - Zulassung verpassen?

In der 1 KW 2008, oder erst ab dem 08.06.08?

Danke schön, und einen sunny sunday...Armin

gkuehn
15.04.2007, 09:55
Das geht meines Wissens aufs Kalenderjahr, also gleich am 2. Januar.

Grüße, Guido

Düssellandy
15.04.2007, 10:03
Hallo Armin

meine Serie ist ebenfalls von 6/78, eine eindeutige Antwort auf diese Frage habe ich bisher auch noch nicht erhalten, das dürfte mal wieder regional unterschiedlich gehandhabt werden, fürchte ich.

ABER: Ich habe es inzwischen schriftlich, daß ich beim ADAC die Classic Car Versicherung ab dem 2.1.2008 abschließen kann, hier zählt also definitiv das Kalenderjahr.Unabhängig davon ob eine H Zulassung dann sofort, oder erst im Juni oder überhaupt nicht erfolgt.

sailor
15.04.2007, 10:31
Hallo,

hier hat der Gesetzgeber mal eine bürgerfreundliche Regelung getroffen. Der Termin der H-Zulassung ist bundesweit einheitlich und verbindlich geregelt, es zählt nur das Jahr und nicht der genaue Tag in dem Jahr. D. h. in Deinem Fall kannst Du das Auto am 02. Januar 2008 (am 01. Januar wird sich niemand für die Eintragung finden, da Feiertag) mit H-Zulassung ausstatten.

Es ist immer das 30 Jahr nach dem Jahr, in dem der Tag der Erstzulassung war. Der Tag der Erstzulassung muß dafür allerdings auch bekannt sein (wofür auch immer, sonst stellen sich die Zulassungsstellen quer).

Viele Grüße

Sailor

Armin Schagen
15.04.2007, 18:23
Danke schön, Guido, Ulli, Sailor...

Damit ist mir Steuerrechtlich schon geholfen.
Bin gespannt was das Essener FA dazu sagt.
Was die Versicherung angeht bin ich auch noch nicht im grünen Bereich.
Vielleicht könnt ihr mir da auch helfen, da ich einige Ansprüche habe.

Ich möchte kein Gutachten erstellen; Kilometerbegrenzung ist auch egal;
aber das wichtigste:
Ich würde das Auto gerne als Firmenwagen laufen lassen.
Das scheint bei Versicherungen ein echtes Problem zu sein.
Jedenfalls habe ich hier nichts anderes gelesen.
Habt ihr Versicherungsspezifisch einen Tipp?

Mein neuer geht übrigens am 21sten schweißtechnisch zum Rob,
und dann hoffentlich über ne Vollabnahme und Zulassung in meine Hände,
damit ich auf Rob`s Treffen mit euch ein Bier trinken kann.
Ich muss sagen...ICH FREUE MICH DOCH SEHR...


Danke...Armin

mgo
15.04.2007, 21:34
Ich dachte auch das gimge nach Jahr. tatsächlich wird das H- von jeder Zulassungstelle aber individuell gehandhabt. In meinem Kreis, STA, ginge es genau am 08.06.2008 ab 07:30..
Wenn der 08.06.08 ein Samstag wäre ginge es erst am darauffolgenden Werktag. Ist aber ein Sonntag, also könntest du in meiner Zulassungsstelle am 09.06.08 H-machen. Muß ja alles seine Ordnung haben gelle.

Es geht aber auch nach Jahr, Monat und der eventuell auch nach der allgemeinen Wette- oder Stimmungslage. Die Regel ist, Keine Regel.

Ruf deine Zulassungstelle an und frag wie die das handhaben. Wenn du Glück hast zahlst du deine Steuren nicht in Korintenkackerhausen und es geht nach Jahr.

Manfred

109S3
15.04.2007, 22:43
Hej,

Ich habe da die eine (http://www.volvoniacs.org/forum/thread.jsp?forum=31&thread=5544) oder andere (http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do;jsessionid=4337EC2862BD606B314409292F 1CDBF8.worker_zf1?action=showdetail&modul=VB&id=1543!0) Seite zu dem Thema mal gefunden.

Demnach ist eine Gewerbliche Nutzung und das H- Kennzeichen nicht erlaubt.

109S3

Armin Schagen
16.04.2007, 10:20
Danke Jungs...

Ich habe dann gerade mal beim Amt angerufen.
Stichtag ist der 08.06.2008. Leider...
Bis dahin sind es wohl 583€.
Was die Versicherung angeht werde ich im Januar
auf Düssellandy`s Info bzgl. ADAC Classic Car Versicherung zurückgreifen.

Danke...Armin

knut
16.04.2007, 11:55
Hi,
kurz was zu Versicherung-H-Zulassung, wen es interessiert. Ich habe ein H-Versicherung bei DEVK. Zahle im Jahr 100undungrad €. Voraussetzung: keine Alltagsgebrach, d.h. es muß noch ein "normaler" Wagen vorhanden sein (Auto der Frau zählt auch); es muß eine Garage da sein, nicht mehr wie 5.000 km im Jahr...
trifft alles auf "mich" zu ... find ich ein gutes Angebot, oder ?!

paul nacke
16.04.2007, 12:01
Original von knut
Hi,
kurz was zu Versicherung-H-Zulassung, wen es interessiert. Ich habe ein H-Versicherung bei DEVK. Zahle im Jahr 100undungrad €. Voraussetzung: keine Alltagsgebrach, d.h. es muß noch ein "normaler" Wagen vorhanden sein (Auto der Frau zählt auch); es muß eine Garage da sein, nicht mehr wie 5.000 km im Jahr...
trifft alles auf "mich" zu ... find ich ein gutes Angebot, oder ?!

schaue mal hier:
Tabelle: Steuer + Versicherung f. Land Rover (http://www.blacklandy.de/wbb2/thread.php?threadid=13777&hilight=versicherung&hilightuser=29)

Grüße

Paul

knut
16.04.2007, 12:12
danke, hab ich mich schon gesehn. Will mich auch da eintragen wenn ich meine 109er-feuerwehr dann endlich mal zugelassen habe.

Armin Schagen
16.04.2007, 12:15
Oki...
Auf Paul`s Link war ich schon, und Knut`s Angebot ist sicherlich o.k.
Steuer ist geklärt, und um eine Versicherungsrecherge werde ich nicht umhin kommen.
Ich würde den Thread gerne schliessen.
Danke...

knut
16.04.2007, 12:17
mein Einverständnis hast du :D
- is nur ein joke...

sailor
16.04.2007, 18:29
Firmenwagen und H-Zulassung geht nicht.

Bei der 30-Jahres-Frist zählt das Jahr, nicht der Monat oder Tag. Wenn das Auto erst am 31. Dezember 2008 30 Jahre zugelassen ist, kannst Du es trotzdem schon am 01. Januar 2008 als Oldtimer zulassen. Die Regelung sollte bundesweit einheitlich sein, Deine Zulassungsstelle hat Blödsinn erzählt.

Nur mal am Rande: Als Alltagsfahrzeug geht auch ein Mofa.

Viele Grüße

Sailor

Armin Schagen
17.04.2007, 07:30
Hi Sailor...

Ich habe gestern mit der Zulassungsstelle telefoniert, und eine E - Mail geschickt.
Im Telefongespräch das gleiche Ergebnis wie in der Antwort - Mail.

Sehr geehrter Herr Schagen,
für die Einstufung als Oldtimer zählt der Tag und das Jahr,
in Ihrem Fall also der 8.6.2008.

Mit freundlichen Grüssen
xxxxx xxxxxxx
Einwohneramt
Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Tel.: 0201/8833534
Fax:0201/8833530

Ich habe auch schon nach Gesetzestexten gesucht, aber nichts gefunden.
Hast du einen Link?
Dann könnte ich da mal etwas gefestigter Auftreten.

Danke...Armin

paul nacke
17.04.2007, 08:06
Für alle die es nicht glauben:


Der Internetseite des Kreises-Mettmann kann man entnehmen, dass folgende Unterlagen zur Anmeldung vorgelegt werden müssen:
gültiger Personalausweis, bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate), bei Firmen den Handelsregisterauszug (bei Vorlage von ausländischen Handelsregisterauszügen ist eine Übersetzung beizufügen) oder ggf. die Gewerbeanmeldung (bei Firmen in Gründung keine Zuteilung auf Firmennamen möglich; Ausnahme: schriftliches Einverständnis des zuständigen Amtsgerichtes), Fahrzeugbrief Zulassungsbescheinigung Teil II, Gutachten des TÜV gem. §21c, bei angemeldeten Fahrzeugen: Fahrzeugschein, Kennzeichenschilder, bei abgemeldeten Fahrzeugen: Abmeldebescheinigung / ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I, Versicherungsbestätigung (ehemals Doppelkarte), Vollmacht und Ausweis, wenn Erledigung durch Dritte erfolgt, Bescheinigung über die Abgasuntersuchung (bei einem Erstzulassungsdatum ab dem 01.07.1969 bei Otto-Fahrzeugen, ab dem 01.07.1977 bei Diesel-Fahrzeugen). Danach ist also die Zulassung auf eine GmbH bei Vorlage des Handelsregisterauszuges möglich.
Also: keine Panik und viel Spaß mit den Autos.

LG

Paul

sailor
17.04.2007, 17:14
Hallo Armin,

einen Link oder Gesetzestext kenne ich dazu leider auch nicht. Ich glaube auch nicht, daß es dazu einen Gesetzestext gibt, der Erinnerung nach war das eine Verwaltungsvorschrift, die bundesweit abgestimmt war. So habe ich das damals in einer ADAC-Drucksache (nicht die Motorwelt) gelesen.

Auskennen müßte sich der ADAC oder der DEUVET, da könntest Du mal anrufen, die müßten das wissen. Sonst würde ich Dir auch die Adresse meiner Zulassungsstelle nennen, aber die werden sich da sicher gerne raushalten (eine Krähe kratzt ...).

Viele Grüße und viel Erfolg

Sailor

Landiet
16.05.2007, 23:40
Hi Armin,
die Regelung des § 21c StVZO (Gutachten für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer) und die für seine Umsetzung erlassene Richtlinie für die Begutachtung von „Oldtimer“-Fahrzeugen (Verkehrsblatt 1997, S. 515) werden durch einen von TÜV Süd und DEUVET vereinbarten 'Anforderungskatalog' konkretisiert, siehe auch download file: http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/alle_infos_services_nach_fahrzeug/oldtimer#1164800305859244720846. Nach diesem Katalog soll die Oldi-Abnahme durch den (bisher nur) TÜV einheitlich erfolgen (so die Theorie...).

Auf S. 3 heißt es allerdings dort unter Grundsätzliches: Nur Fahrzeuge, die vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind,
können als Oldtimer positiv begutachtet werden und die Schlüsselnummer „98“
erhalten. Die Nachweispflicht liegt beim Fahrzeughalter. Bei der Festlegung des
Fahrzeugalters legen manche Zulassungsbehörden nicht das exakte Datum der
Erstzulassung zugrunde, sondern nehmen lediglich Bezug auf das Jahr der
Erstzulassung. Z.B. wird am 15. Januar 1999 ein VW Käfer mit einer EZ vom 28.
November 1969 anerkannt. Da die Vorgehensweise diesbezüglich unterschiedlich
ist, wird empfohlen, bereits im Vorfeld mit der zuständigen Verwaltungsbehörde im
Einzelfall Kontakt aufzunehmen.

Fazit: nix einheitlich, sondern Glück haben! Wenn Du ein Oldi-Gutachten bekommst - nicht Zulassungsbehörde, sondern TÜV oder jetzt auch andere zugelassene Prüfer - dann geht es vielleicht auch eher auf dem Strassenverkehrsamt?

Viel Erfolg noch,
Diddi

Landiet
17.05.2007, 11:23
Und noch einen Rechtsanwald-link hatte ich heute nach auf meinem Rechner wieder ausgegraben:
http://www.knoop.de/h-kennze.htm bzw. die homepage:
http://www.oldtimer-recht.com

Auch hier die Darstellung, daß die Definition von 30 Jahren von den Strassenverkehrsämtern unterschiedlich gehandhabt wird, siehe oben!

Nach dieser Web-site gilt inzwischen wohl die neue FZO Fahrzeugzulassungsverdnung - inhaltlich hat sich damit glaube ich nicht wirklich was geändert zur H-Zulassung, die oben genannten §§ der StVZO werden sich aber wohl geändert haben (mein Kenntnisstand war von Ende 2006).

Also viel Glück beim Zulassen als Oldi!
Diddi